Betreff
Vermarktung der Restflächen (Wasserschutzzone) Am Ostkamp
hier: Entscheidung über die Vermarktung der nicht mehr benötigten Restflächen
Vorlage
B/0754/2017
Aktenzeichen
pi-ib
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

a)      Der Verwaltungsausschuss beschließt, für die zu entwickelnden Mietwohngrundstücke im Bebauungsplan 103 I Metjendorf, Am Ostkamp – Erweiterung verschiedene Baukonzepte einschließlich Mietpreiskalkulation sowohl für Teilflächen als auch für die gesamte Fläche anzufordern.

b)      Der Verwaltungsausschuss beschließt, die nicht mehr für Zwecke der Gemeinde benötigten Flächen (6.725 m²) an den jeweils anliegenden Grundstückseigentümer mit zu veräußern.

  


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes 103 I, Metjendorf, Am Ostkamp – Erweiterung befindet sich im Verfahren. Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat am Mittwoch, 11.01.2017 in der Gaststätte Köncke, Metjendorf, stattgefunden. Wesentliche Hinderungsgründe für die Planungen wurden von den Anwesenden  nicht vorgetragen. Nach Berücksichtigung der neuen zu erwartenden Wasserschutzzone II für die Wassergewinnung des Wasserwerkes Alexanderfeld und der Rücknahme des Planungsgebietes, werden verwaltungsseitig keine wesentlichen planungsrechtlichen Beeinträchtigungen  mehr gesehen.

 

Die Verwaltung erarbeitet derzeit einen Vorschlag zur Kaufpreisgestaltung. Der Bodenrichtwert im Bereich Metjendorf beträgt für Bauland rd. 135 €/m². Die Lage der Grundstücke wird verwaltungsseitig als hervorragend angesehen.

 

Verwaltungsseitig wird von einem Grundstückspreis, vollerschlossen, in Höhe von mindestens 90 €/m² ausgegangen. Ein Preis in Höhe von knapp unter 100 €/m² ist ganz sicher auch noch gut darstellbar und liegt im Vergleich mit den anderen Gemeinden im Ammerland in vergleichbarer Lage im unteren Bereich. Hierin ist der für alle Wohnbebauungen festgelegte Infrastrukturzuschlag in Höhe von 10,00 €/m² enthalten.

 

Im Baugebiet schafft die Gemeinde auch die Voraussetzungen für eine verdichtete Bebauung mit Mietwohnungen. Die hierfür zur Verfügung stehende Fläche Beträgt insgesamt 3.456 m². Grundsätzlich würde die verdichtete Bebauung einen höheren Kaufpreis rechtfertigen.


 

Die Ammerländer Wohnungsbaugesellschaft hat der Gemeinde Wiefelstede auf Anforderung bereits ein Konzept für die Bebauung eines Teils der Mietwohnbaugrundstücke übersandt. Grundsätzlich wäre die Ammerländer Wohnungsbau sicherlich auch bereit und in der Lage die Gesamtfläche zu übernehmen und zu bebauen. Hinterfragt wurde dieses bisher jedoch noch nicht. Der in dem Konzept angebotene Kaufpreis in Höhe von 80 €/m² ist nach Auffassung der Verwaltung nicht akzeptabel und müsste nachgebessert werden.

 

Verwaltungsseitig wird auch die Auffassung vertreten, dass die Gemeinde Wiefelstede vor dem Verkauf der Grundstücke an einen Investor eine Auswahl vornehmen sollte. Dieses setzt voraus, dass mehrere andere Investoren gebeten werden müssen, ein bauliches Konzept mit Kalkulation des künftigen Mietpreises vorzulegen. Gebeten werden sollten in bei entsprechender Beschlusslage die Firmen Hoppmann und Kuhlmann als ortsansässige Bauunternehmungen, die Schindlergruppe, die der Verwaltung bereits interessante Konzepte unterbreitet hat (jedoch auf der seinerzeit noch größeren Fläche, bevor die Bauleitplanung begonnen hat) und ggfls.  noch ein weiterer Investor.

 

Vorgesehen ist hier ausdrücklich kein Bieterverfahren, in dessen Rahmen sicherlich auch höhere Preise zu erzielen sein würden. Der maximal zu erzielende Kaufpreis soll bei der Entscheidung über den Zuschlag keine Rolle spielen. Der von der Gemeinde Wiefelstede festzusetzende Mindestpreis ist jedoch von jedem Konzeptersteller  einzuhalten.

 

Nach Vorlage der Konzepte entscheidet der Rat bzw., wenn die Delegation erfolgt, der Verwaltungsausschuss über die Auswahl und den Verkauf. Die Konzepte sollten dabei jeweils für eine Teilfläche, wie auch für die Gesamtfläche angefordert werden.

 

Die Gremien haben ferner darüber zu entscheiden, ob die verbleibenden Flächen, die nicht vom Bebauungsplan umfasst sind, ganz, teilweise oder gar nicht veräußert werden. Die VWG als zuständiger Wasserversorger hat der Gemeinde mitgeteilt, kein Interesse am Erwerb zu haben bzw. nur bereit war den Preis für Grünland zu zahlen. Aufgrund der eingeschränkten Nutzung und der dauerhaft gesetzlich untersagten Bebauung  wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, einen Teilbereich von  6.725 m² an die jeweils angrenzenden Grundstückseigentümer zum Preis in Höhe von 25 €/m² zu veräußern und die dann noch verbleibende Restfläche von 4.584 m² als Bolzplatz weiterhin im Eigentum der Gemeinde Wiefelstede zu belassen. Der Verkauf der Zusatzflächen würde zusätzliche Einzahlungen in Höhe von rd. 168.000 € bedeuten.

   


Finanzierung:

 

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Anlagen: