Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede nimmt die
Prüfungsmitteilung zur Finanzstatusprüfung des Landesrechnungshofes als
überörtliche Kommunalprüfung vom 31.08.2016 zur Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Landesrechnungshof hat im Juni 2016 die überörtliche Prüfung der Gemeinde
Wiefelstede gem. §§ 2 bis 4 des Niedersächsischen Kommunalprüfungsgesetzes
(NKPG) durchgeführt. Die Prüfung bezog sich insbesondere auf den Finanzstatus
der Gemeinde Wiefelstede. Sie beinhaltet eine formale Prüfung anhand der
Rechtsvorschriften zum Haushalts- und Kassenwesen. Des Weiteren trifft sie
anhand von Kennzahlen eine Aussage zur Leistungsfähigkeit der Kommune.
Gemäß
§ 5 Abs. 1 NKPG ist die Zusammenfassung über den wesentlichen Inhalt des
Schlussberichtes unverzüglich dem Rat der Gemeinde Wiefelstede bekannt zu
geben. Ferner hat jedes Ratsmitglied das Recht in den Schlussbericht Einsicht
zu nehmen.
Gemäß
§ 5 Abs. 2 NKPG erfolgt nach der Bekanntgabe im Rat an sieben Werktagen eine
öffentliche Auslegung, die ortsüblich bekannt zu machen ist.
Die
vollständige Prüfungsmitteilung ist als Anlage beigefügt.
Auf
der Seite 13 der Prüfungsmittelung wird unter Punkt Tz. 17 darauf hingewiesen,
dass der Jahresabschluss 2014 bis Ende September 2016 aufgestellt werden
sollte. Dieses Ziel konnte verwaltungsseitig aufgrund von personellen Ausfällen
leider nicht eingehalten werden. Mit dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises
Ammerland wurde mittlerweile die Abgabe des Jahresabschluss 2014 bis zum
31.03.2017 vereinbart.
Finanzierung:
./.
Anlagen: