Betreff
Kostenentwicklung in der Kinderbetreuung und Anpassung der Elternbeiträge
Vorlage
B/0782/2017
Aktenzeichen
FB II-Le
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

1.      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, die Geschwisterermäßigung in der Gebührenregelung für die Kindertagesstätten beizubehalten.

Ab dem Kindertagesstättenjahr 2017/2018 werden die beitragsfreien Kinder im letzten Kindergartenjahr für die Geschwisterermäßigung nicht mehr mitgezählt.

Die Richtlinie zur Gebührenregelung wird unter Punkt 7.) entsprechend der Anlage zur Einladung der Sitzung des Ausschusses für Generationen und Soziales am 27.03.2017 geändert.

 

2.      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, die Gebühren für die Nutzung der Kindertagesstätten in der Gemeinde Wiefelstede mit Wirkung vom 01.08.2017 mit einer Erhöhung von 10% anzupassen. Die Gebührentabelle der Richtlinie zur Gebührenregelung in den Kindertagesstätten wird entsprechend angepasst.

 

3.      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, ab dem 01.08.2018 jährlich eine 2%-ige Gebührenanpassung vorzunehmen um die Kostenentwicklung in der Kindertagesbetreuung in eine kommunalgerechte Familienpolitik in der Gemeinde angemessen zu implizieren.

 

4.      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, ab dem 01.08.2017 einige redaktionelle Änderungen in der Gebührenregelung für die Kindertagesstätten vorzunehmen, da z.B. bisher genannte Betreuungszeiten im Hort nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Richtlinie zur Gebührenregelung wird entsprechend der Anlage zur Einladung der Sitzung des Ausschusses für Generationen und Soziales am 27.03.2017 geändert.

 

 

  


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Kindertagesbetreuung wird auf Bundesebene im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) geregelt. Für alle Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, besteht gem.  § 24 SGB VIII ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder durch Tagespflege bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, haben bis zum Schuleintritt ebenfalls einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Ergänzend besteht für die Kinder vor Vollendung des ersten Lebensjahr bereits eine Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder durch Tagespflege oder wenn die Eltern berufstätig sind oder sie beispielsweise an einer beruflichen  Eingliederungsmaßnahme teilnehmen.

 

Die bundesrechtlichen Vorgaben werden auf der Länderebene durch entsprechende Gesetze, Verordnungen und andere Vorschriften ausgefüllt. Für das Land Niedersachsen gilt hier das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) in der Fassung vom 7. Februar 2002. Diese Pflichtaufgabe ist vom Landkreis Ammerland als öffentlicher Jugendhilfeträger auf die Gemeinden übertragen worden.

 

Der Finanzierungsanteil der Träger ist in Niedersachsen nicht landeseinheitlich geregelt, die Finanzierung der Betriebskosten ist eine kommunale Aufgabe. Jeder freie Träger muss mit der zuständigen Kommune über Betriebskostenzuschüsse verhandeln.

In der Gemeinde Wiefelstede nehmen die Kinderbetreuungsaufgaben bislang vier verschiede freie Träger wahr, es gibt keine kommunalen Kindertagesstätten. Alle Trägerschaftsverträge der Gemeinde basieren auf dem Prinzip der Defizitfinanzierung.

 

 

 

 

 

Die Gesamtausgaben der Kinderbetreuung werden neben dieser Defizitfinanzierung durch die Gemeinde durch

·         Anteilige Fachpersonalkostenzuschüsse des Landes

·         Finanzhilfe des Landes für beitragsfreie Kinder

·         Zuschüsse der Kirche in kirchlichen Einrichtungen

·         Elternbeiträge

 

getragen.

Das von der Gemeinde zu tragende Defizit hat sich in den vergangenen Jahren stetig erhöht, so dass für das Haushaltsjahr 2017 von einem zu tragendem Defizit von ca. 2,5 Mio. Euro auszugehen ist.

 

Defizitausgleich für Kindertagesstätten

Kita

Defizitausgleich HH-Plan

 

2015

2016

2017

Kindergarten Am Breeden

482.400

492.900

536.700 

Kindergarten Gristede

86.000

67.600

82.200 

Kindergarten Spohle

63.200

68.200

69.900 

Kindergarten Thienkamp

131.500

143.800

211.000 

Kindergarten Metjendorf

199.200

259.400

308.700 

Kindergarten Heidkamp

384.000

385.000

398.600 

Kindergarten Ofenerfeld

90.700

126.700

219.000 

Krippenbetreuung Wieki

213.000

224.800

239.200 

Hort Am Breeden

82.400

81.400

84.000 

Krippe Am Breeden

62.100

47.300

48.700 

Krippe Metjendorf

97.500

68.700

102.400 

Krippe Weidenkörbchen

500

2.500

2.500 

Krippe Ofenerfeld

119.800

108.500

184.000 

Großtagespflege Metjendorf

0

10.000

5.800 

Gemeinkostenträger

1.000

1.000

1.000 

Summe

2.013.300

2.087.800

2.495.717 

           

 

Diese Defizit-Summe wird sich ab dem Haushaltsjahr 2018 noch einmal um ca. 235.000 Euro erhöhen, weil dann die neu zu errichtende Kindertagesstätte in Metjendorf ihren Betrieb mit zwei weiteren Krippengruppen und zwei weiteren Kindergartengruppen aufnehmen soll und der Kindergarten Thienkamp dann ganzjährig eine dritte Gruppe haben wird. Gleichzeitig wird die normale Kostensteigerung im Kindertagesstättenbetrieb zu weiteren Erhöhungen führen, so dass für 2018 von einem Defizit von über 2,8 Mio. Euro auszugehen ist.

 

Diese hoch gestiegenen Kosten der Defizitfinanzierung sind zum einen durch die Gewährleistung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz und wirtschaftlich zumutbare Elternbeiträge verursacht, zum anderen jedoch auch durch die Verwirklichung einer für die Eltern qualitativ guten und passgenauen Kinderbetreuung in Wiefelstede.
Für eine Kommune wie Wiefelstede ist eine Finanzierung dieser steigenden Kosten auf Dauer nicht tragbar, zumal neben dem laufenden Aufwand für Kinderbetreuung bis zum Schuleintrittsalter auch weitere kostenintensive Aufgaben in der Schaffung von ausreichenden Betreuungsplätzen mit hohen Investitionskosten zu bewältigen sind. Wie bekannt, sind im Schulbereich weitere größere Investitionen in der Gemeinde notwendig, um für die Kinder in Wiefelstede eine gute Ebene für Bildung und Entwicklung zu gewährleisten.

Insofern gilt, die stark angestiegenen Defizitkosten zu überprüfen und die Ursachen näher zu definieren. Gleichzeitig muss nach Möglichkeiten gesucht werden, diese Kosten zu senken bzw.  anteilige Kostenbeteiligungen Dritter zu erhöhen.

 

Personalkosten

Die Finanzhilfe des Landes greift hier nicht in dem erforderlichen Maße. So werden zum Beispiel nur die Kosten für pädagogisches Fachpersonal anteilig mit bis zu 20% erstattet (ausgenommen 3. Krippenkraft und andere Krippenkräfte, die mit ca. 50% der Personalkosten gefördert werden), jedoch nicht die Kosten für Küchen- und Reinigungspersonal sowie einen erheblichen Anteil der Vertretungskosten des pädagogischen Personals. Durch die veränderten Anforderungen an die Kinderbetreuung (insgesamt längere Betreuungszeiten, Früh- und Spätdienste in den Kitas, starker Anstieg der Mittagessenkinder) sind die Personalkosten in diesem Bereich durch verlängerte Arbeitszeiten und tarifliche Erhöhungen kontinuierlich gestiegen. Diese Mehrkosten müssen zu einem erheblichen Teil durch die Gemeinde getragen werden.

 

Die Kosten für das pädagogische Fachpersonal haben sich durch Tariferhöhungen wie folgt entwickelt:

 

Tariferhöhungen in den Kitas für päd. Fachpersonal seit 2011:

Tarif VKA (für nichtkirchliche Träger):

 

 

Tarif TV-L (für kirchliche Träger bis 2016):

 

 

 

 

 

 

01.01.2011          +

0,60%

 

01.04.2011          +

1,50%

01.08.2011          +

0,50%

 

01.01.2012          +

1,90%

01.03.2012          +

3,50%

 

01.01.2013          +

2,65%

01.01.2013          +

1,40%

 

01.01.2014          +

2,95%

01.08.2013          +

1,40%

 

01.03.2015          +

2,10%

01.03.2014          +

3,00%

 

01.03.2016          +

2,30%

01.03.2015          +

2,40%

 

 

 

01.03.2016          +

2,40%

 

 

 

01.02.2017          +

2,35%

 

01.01.2017          +

 *10,00%

Erhöhung gesamt

17,55%

 

 

23,40%

 

*Ab dem 01.01.2017 gilt für die Mitarbeiter in den kirchlichen Kitas auch der Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes VKA für den Sozial- und Erziehungsdienst. Durch diesen Beschluss der kirchlichen Organe ist laut der kirchlichen Kita-Träger noch einmal von einer Personalkostenerhöhung von 10% in diesem Bereich für das jetzige Haushaltsjahr sowie die folgenden auszugehen.

 

Kostenerstattung für beitragsfreie Kinder

Auch im letzten, für die Eltern beitragsfreien Kindergartenjahr, welches „vom Land Niedersachsen finanziert wird“, ergibt sich für die Gemeinde Wiefelstede ein kontinuierlich steigender Kostenfaktor.

 

Seit 2007 haben Kinder einen Anspruch auf unentgeltlichen Besuch einer Tageseinrichtung in dem Kindergartenjahr, das der Schulpflicht gemäß § 64 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) unmittelbar vorausgeht. Der Anspruch besteht für die erforderliche Mindestbetreuungszeit von vier Stunden bis zu einer Betreuungszeit von acht Stunden.

 

 

 

Das Land gewährt den örtlichen Trägern und den Gemeinden, die die Förderung der Kinder

in Tageseinrichtungen wahrnehmen, als Ausgleich für die Sicherstellung des unentgeltlichen Besuchs einer Tageseinrichtung eine besondere Finanzhilfe. Diese Finanzhilfe bemisst sich nach der Anzahl der Kinder, die eine Tageseinrichtung unentgeltlich besuchen. Die Finanzhilfe beträgt je Kind 120 Euro monatlich bei einer Betreuungszeit von vier Stunden; sie erhöht sich je Kind auf 160 Euro monatlich, wenn die Betreuungszeit mindestens acht Stunden an jeweils fünf Tagen in der Woche beträgt. Die vom Land gezahlten Beträge sind in den meisten Fällen niedriger, als wenn hier die Eltern Gebühren zahlen müssten.

 

Hinzu kommt, dass in der Realität kaum ein Kind im beitragsfreien Jahr den Kindergarten ausschließlich für vier oder genau acht Stunden besucht. Jeder Kindergartenbesuch in diesem Bereich, der fünf, sechs oder sieben Stunden täglich umfasst, wird in der zusätzlichen Betreuungszeit über die 4-Regelstunden von der Gemeinde finanziert, da in keinem Fall Betreuungsentgelte von den Eltern erhoben werden dürfen.


Die Landesregelung für die beitragsfreien Kinder ist also keineswegs auskömmlich und wurde seit 2007 nie angepasst.

 

Die Entwicklung dieser zusätzlich von der Gemeinde zu tragenden Kosten stellt sich wie folgt dar:

 

Beitragsfreie Kinder

2012

2013

2014

2015

2016

Erstattung beitragsfreie
Kinder vom Land

193.240,00

220.040,00

224.600,00

240.006,66

224.993,34

Aufwendungen beitragsfreie Kinder

-201.159,30

-253.620,15

-285.874,50

-276.633,00

-299.775,88

Defizit für Gemeinde

-7.919,30

-33.580,15

-61.274,50

-36.626,34

-74.782,54

 

Kirchliche Zuschüsse

Die Zuschüsse in Einrichtungen mit kirchlicher Trägerschaft betragen zur Zeit noch bis zu 10% der Personalkosten, ab 2018 werden diese Mittel jedoch nach einem Synodenbeschluss auf 9.000 Euro jährlich pro Regelgruppe (vierstündige Betreuung) eingefroren. Für Ganztagsgruppen wird nur mit dem Faktor 1,5 gerechnet. Somit werden durch diese Regelung künftige Tariferhöhungen im Kita-Bereich keine Berücksichtigung mehr finden.

 

Elternbeiträge

Die Elternbeiträge sind in der Gemeinde Wiefelstede zuletzt im Jahr 2013 moderat angepasst worden.

Auch wenn wünschenswert ist, dass der Besuch der Kindertagesstätten im Rahmen der frühkindlichen Bildung familienfreundlich und die Familien gering finanziell belastend gestaltet wird, kann die jetzige Situation der Kostenentwicklung nicht zukünftig durch kommunale Mittel getragen werden.


In der politischen Diskussion ist zurzeit ein weiteres kostenfreies Kindergartenjahr oder sogar die völlige Gebührenfreiheit des Kindergartenbesuches aktuell. Inwieweit das auf Landesebene finanziell realisiert werden soll, ist jedoch unklar. Zu befürchten ist jedoch, dass auch eine neuerliche landesrechtliche Regelung dazu führt, dass die Kommunen einen weiteren Beitrag in diesem Bereich zu leisten haben, da die Finanzierung durch das Land nicht auskömmlich sein wird. Ferner ist davon auszugehen, dass die Inanspruchnahme eines kostenfreien Angebotes deutlich über der jetzigen Inanspruchnahme sein wird, die voraussichtlich ebenfalls nicht vom Land finanziert werden wird. Die derzeitige Kostenentwicklung in Wiefelstede lässt es nach Ansicht der Verwaltung nicht zu, auf eventuelle Entwicklungen in diesem Bereich zu hoffen und zu warten.

Um das Defizit, welches die Gemeinde jährlich zu tragen hat, zu verringern, ergibt sich zurzeit nur die Möglichkeit, die Eltern angemessen an der Entwicklung der Kosten zu beteiligen oder die Betreuungszeiten und -modalitäten strikt an den Vorgaben und Richtlinien für die Finanzhilfe des Landes Niedersachsen auszurichten. Letzteres würde z. B. bedeuten, dass Kinder im gebührenfreien Jahr (Vorschulalter) generell nur 4- oder 8-stündig betreut werden, um somit den optimalen Anteil der Finanzhilfe des Landes zu bekommen. Eine solche Starrheit der Betreuungszeiten widerspricht aber den Bedarfen und Wünschen der Eltern in unserer Gemeinde. Würde eine Betreuung von mehr als 4 Stunden täglich benötigt werden und evtl. auch ein Mittagessen in der Kita, so müsste dann eine Ganztagsbetreuung gewählt werden und auch der Elternbeitrag für 8 Stunden entrichtet werden.
Flexible und passgenaue Betreuungszeiten und -angebote in der Kita sind ein wesentlicher Faktor für Familienfreundlichkeit und gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, so dass auf die bisherigen flexiblen Angebotsformen in der Kinderbetreuung nicht verzichtet werden sollte.

 

Generell scheint Eltern die Qualität der Angebote sehr wichtig zu sein.
Im Rahmen des Ländermonitorings Frühkindliche Bildungssysteme hat die Bertelsmann-Stiftung am 07.12.2016 eine bundesweite Umfrage von Eltern rund um das Thema Kindertagesbetreuung veröffentlicht. Eltern sind befragt worden, wie sie ihre Beteiligung an der Kita-Finanzierung einschätzen und welche Veränderungsbedarfe sie sehen. Eltern wollen qualitativ hochwertige Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder und sind dafür in hohem Maße auch bereit, höhere Elternbeiträge zu bezahlen. Ca. 50% sind bereit, selbst einen höheren Beitrag für die Kinderbetreuung zu zahlen oder würden für bessere Qualität auf ihre Beitragsfreiheit verzichten.

 

Zudem sieht ein hoher Anteil der Eltern Verbesserungsbedarf bei den Betreuungszeiten.

Die Befragungsergebnisse machen deutlich, dass die Bemühungen in Wiefelstede in den letzten Jahren, die Qualität in der Kinderbetreuung zu stärken und die Betreuungszeiten passgenau auf die Bedarfe auszurichten, ein richtiger Weg in der familienfreundlichen Entwicklung war.

 

Zu nennen ist hier der Einsatz von Drittkräften in der Krippe lange vor der Förderung durch das Land, die Schaffung von Bundesfreiwilligen-Stellen in den Kitas, Frühdienste (in Wiefelstede ab 7.00 Uhr), längere Öffnungszeiten am Mittag mit Mittagessen oder verstärkte Ganztagsbetreuung. Die gezielte Sprachförderung der Kinder in Wiefelstede soll ab diesem Jahr durch den Einsatz von zwei Fachkräften für Sprachentwicklung verwirklicht werden.
Im Laufe der letzten Jahre wurden in fast allen Kitas in Wiefelstede Veränderungen im Betreuungsangebot durchgeführt, angepasst an die Wünsche der Eltern.

 

 

Nach Abwägung der vorhandenen Möglichkeiten kommt für eine Kostenreduzierung der Gemeinde innerhalb der Kinderbetreuung nur eine moderate Anpassung der Elternbeiträge in Betracht.

 

Anpassung der Elternbeiträge

Die vom Gesetz geforderte soziale Staffelung der Gebühren wird in Wiefelstede durch die Selbsteinstufung innerhalb vier Einkommensstufen und durch einen Geschwisterrabatt geregelt. (s. Anlage Richtlinie zur Gebührenregelung in den Kindertagesstätten der Gemeinde Wiefelstede)

Die Geschwisterermäßigung greift dann, wenn mehrere Kinder einer Familie die Kita oder die Kindertagespflege nutzen. Für das erste Kind wird 100% der Gebühren gezahlt, für das zweite 50% und für das dritte Kind werden keine Gebühren erhoben.

 

In den vergangenen Jahren seit Einführung in 2009 hat sich gezeigt, dass sich die 4-Stufigkeit der Gebühren, je nach Familieneinkommen, bewährt hat und von der Verwaltung wie von den Kita-Eltern als sozial gerecht und ausgeglichen angesehen wird. Dabei ist davon auszugehen, dass die meisten Eltern der Stufe 1 mit einem Jahreseinkommen bis 18.000 Euro einen Kostenübernahmeantrag beim Jugendamt stellen und von ihnen keine Gebühren zu zahlen sind. (Beim Kita-Träger Diakonisches Werk e. V. stufen sich zurzeit 87 Eltern in die Gebührenstufe 1 ein, für fast 90% dieser Eltern werden die Kosten vom Jugendamt übernommen). Insofern sollte diese Stufenregelung in den bisherigen Einkommensstufen beibehalten werden.

 

Übermäßige Ermäßigungen durch den Geschwisterrabatt haben derzeit die Eltern, die ein Kind im beitragsfreien Kita-Jahr haben. Hier wird dieses Kind als erstes Kind gezählt (ohne Gebühren!) und für das zweite Kind werden nur 50% der regulären Gebühren erhoben. Das dritte Kind der Familie ist dann beitragsfrei. Diese Regelung, in der das Kind im beitragfreien Jahr „mitgezählt“ wird, führt zu vergleichsweise sehr geringen Kita-Gebühren für eine entsprechende Familie. (s. Anlage „Kita-Gebühren mit Geschwisterermäßigung“) Auch in den umliegenden Kommunen existieren ähnliche soziale Staffelungen mit Geschwisterermäßigungen, jedoch werden hier in der Regel die beitragsfreien Kinder nicht mitgezählt.

 

 Eine vergleichende Tabelle, die von der Gemeinde Bad Zwischenahn in 2016 zusammengestellt wurde, zeigt sehr deutlich, wie der Einbezug der beitragsfreien Kinder Wiefelstede in eine absolute „Spitzenposition“ führt. (s. Anlagen „Kita-Gebühren mit Geschwisterermäßigung“ sowie „Kosten Kita Vergleich“). Insgesamt gibt es für diese Regelung auch keinen plausiblen Grund, da ältere Kinder, die schon in der Schule sind und für die auch keine Gebühren anfallen, ebenfalls nicht für die Geschwisterermäßigung mitgezählt werden. 

 

Verwaltungsseitig wird deshalb vorgeschlagen, Kinder im gebührenfreien Kindergartenjahr für die Geschwisterermäßigung nicht mehr mitzuzählen und die Richtlinie (Punkt 7, siehe Anlage Richtlinie) entsprechend zu ändern.

 

Eine überschlägige Berechnung für das derzeitige Kita-Jahr im Diakonischen Werk Wiefelstede e.V., welches Träger der Kindergärten im Ort Wiefelstede, Spohle und Gristede ist, ergibt, dass durch eine entsprechende Neuregelung ca. 7.200 Euro zusätzlich an Elternbeiträgen eingenommen werden könnten. Eine ähnliche Summe ist für die Kitas im Südbereich der Gemeinde zu erwarten.


Weiterhin wird von der Verwaltung vorgeschlagen, generell die Elternbeiträge um 10% in den vier Einkommensstufen aufgrund der gestiegenen Personalkosten und der Verbesserung der Betreuungszeiten und -qualität anzupassen.

Die Vergleichstabelle (Anlage „Kosten Kita-Vergleich) zeigt, dass diese Gebührenanpassung moderat und gemessen an den Gebühren im Ammerland durchaus vertretbar ist.

Die Gebührenanpassung würde jährlich zur Reduzierung des Defizitausgleichs der Gemeinde Wiefelstede in Höhe von 82.000 € führen, da die Träger über entsprechende Mehrerträge bei den Gebühren verfügen könnten.

 

Um auf die weitere Kostenentwicklung einzugehen, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, jährlich eine 2%-ige Gebührenanpassung zu beschließen.



 

 

 

 


Finanzierung:

 

entfällt     


Anlagen: