Vorschlag /
Empfehlung:
1. Der
Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, die Geschwisterermäßigung in der
Gebührenregelung für die Kindertagesstätten beizubehalten.
Ab dem
Kindertagesstättenjahr 2017/2018 werden die beitragsfreien Kinder im letzten
Kindergartenjahr für die Geschwisterermäßigung nicht mehr mitgezählt.
Die
Richtlinie zur Gebührenregelung wird unter Punkt 7.) entsprechend der Anlage zur
Einladung der Sitzung des Ausschusses für Generationen und Soziales am
27.03.2017 geändert.
2. Der
Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, die Gebühren für die Nutzung der
Kindertagesstätten in der Gemeinde Wiefelstede mit Wirkung vom 01.08.2017 mit einer
Erhöhung von 10% anzupassen. Die Gebührentabelle der Richtlinie zur
Gebührenregelung in den Kindertagesstätten wird entsprechend angepasst.
3. Der
Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, ab dem 01.08.2018 jährlich eine 2%-ige
Gebührenanpassung vorzunehmen um die Kostenentwicklung in der
Kindertagesbetreuung in eine kommunalgerechte Familienpolitik in der Gemeinde
angemessen zu implizieren.
4. Der
Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, ab dem 01.08.2017 einige redaktionelle
Änderungen in der Gebührenregelung für die Kindertagesstätten vorzunehmen, da
z.B. bisher genannte Betreuungszeiten im Hort nicht mehr zur Verfügung stehen.
Die Richtlinie zur Gebührenregelung wird entsprechend der Anlage zur Einladung
der Sitzung des Ausschusses für Generationen und Soziales am 27.03.2017
geändert.
Situationsbericht /
Bisherige Beratung:
Die Kindertagesbetreuung wird auf Bundesebene im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) geregelt. Für alle Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, besteht gem. § 24 SGB VIII ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder durch Tagespflege bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, haben bis zum Schuleintritt ebenfalls einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Ergänzend besteht für die Kinder vor Vollendung des ersten Lebensjahr bereits eine Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder durch Tagespflege oder wenn die Eltern berufstätig sind oder sie beispielsweise an einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme teilnehmen.
Die bundesrechtlichen Vorgaben werden auf der Länderebene durch
entsprechende Gesetze, Verordnungen und andere Vorschriften ausgefüllt. Für das
Land Niedersachsen gilt hier das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder
(KiTaG) in der Fassung vom 7. Februar 2002. Diese Pflichtaufgabe ist vom
Landkreis Ammerland als öffentlicher Jugendhilfeträger auf die Gemeinden
übertragen worden.
Der Finanzierungsanteil der Träger ist in Niedersachsen nicht
landeseinheitlich geregelt, die Finanzierung der Betriebskosten ist eine
kommunale Aufgabe. Jeder freie Träger muss mit der zuständigen Kommune über
Betriebskostenzuschüsse verhandeln.
In der Gemeinde
Wiefelstede nehmen die Kinderbetreuungsaufgaben bislang vier verschiede freie
Träger wahr, es gibt keine kommunalen Kindertagesstätten. Alle
Trägerschaftsverträge der Gemeinde basieren auf dem Prinzip der
Defizitfinanzierung.
Die Gesamtausgaben
der Kinderbetreuung werden neben dieser Defizitfinanzierung durch die Gemeinde
durch
·
Anteilige
Fachpersonalkostenzuschüsse des Landes
·
Finanzhilfe
des Landes für beitragsfreie Kinder
·
Zuschüsse
der Kirche in kirchlichen Einrichtungen
·
Elternbeiträge
getragen.
Das von der Gemeinde zu tragende Defizit hat sich in den vergangenen
Jahren stetig erhöht, so dass für das Haushaltsjahr 2017 von einem zu tragendem
Defizit von ca. 2,5 Mio. Euro auszugehen ist.
Defizitausgleich für Kindertagesstätten |
|||
Kita |
Defizitausgleich HH-Plan |
||
|
2015 |
2016 |
2017 |
Kindergarten Am
Breeden |
482.400 |
492.900 |
536.700 |
Kindergarten
Gristede |
86.000 |
67.600 |
82.200 |
Kindergarten
Spohle |
63.200 |
68.200 |
69.900 |
Kindergarten
Thienkamp |
131.500 |
143.800 |
211.000 |
Kindergarten
Metjendorf |
199.200 |
259.400 |
308.700 |
Kindergarten
Heidkamp |
384.000 |
385.000 |
398.600 |
Kindergarten
Ofenerfeld |
90.700 |
126.700 |
219.000 |
Krippenbetreuung
Wieki |
213.000 |
224.800 |
239.200 |
Hort Am Breeden |
82.400 |
81.400 |
84.000 |
Krippe Am
Breeden |
62.100 |
47.300 |
48.700 |
Krippe
Metjendorf |
97.500 |
68.700 |
102.400 |
Krippe
Weidenkörbchen |
500 |
2.500 |
2.500 |
Krippe
Ofenerfeld |
119.800 |
108.500 |
184.000 |
Großtagespflege
Metjendorf |
0 |
10.000 |
5.800 |
Gemeinkostenträger |
1.000 |
1.000 |
1.000 |
Summe |
2.013.300 |
2.087.800 |
2.495.717 |
Diese Defizit-Summe wird sich ab dem Haushaltsjahr 2018 noch einmal um
ca. 235.000 Euro erhöhen, weil dann die neu zu errichtende Kindertagesstätte in
Metjendorf ihren Betrieb mit zwei weiteren Krippengruppen und zwei weiteren
Kindergartengruppen aufnehmen soll und der Kindergarten Thienkamp dann
ganzjährig eine dritte Gruppe haben wird. Gleichzeitig wird die normale
Kostensteigerung im Kindertagesstättenbetrieb zu weiteren Erhöhungen führen, so
dass für 2018 von einem Defizit von über 2,8 Mio. Euro auszugehen ist.
Diese hoch gestiegenen Kosten der Defizitfinanzierung sind zum einen
durch die Gewährleistung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz und
wirtschaftlich zumutbare Elternbeiträge verursacht, zum anderen jedoch auch
durch die Verwirklichung einer für die Eltern qualitativ guten und passgenauen
Kinderbetreuung in Wiefelstede.
Für eine Kommune wie Wiefelstede ist eine Finanzierung dieser steigenden Kosten
auf Dauer nicht tragbar, zumal neben dem laufenden Aufwand für Kinderbetreuung
bis zum Schuleintrittsalter auch weitere kostenintensive Aufgaben in der
Schaffung von ausreichenden Betreuungsplätzen mit hohen Investitionskosten zu bewältigen
sind. Wie bekannt, sind im Schulbereich weitere größere Investitionen in der
Gemeinde notwendig, um für die Kinder in Wiefelstede eine gute Ebene für
Bildung und Entwicklung zu gewährleisten.
Insofern gilt, die stark angestiegenen Defizitkosten zu überprüfen und
die Ursachen näher zu definieren. Gleichzeitig muss nach Möglichkeiten gesucht
werden, diese Kosten zu senken bzw.
anteilige Kostenbeteiligungen Dritter zu erhöhen.
Personalkosten
Die Finanzhilfe des Landes greift hier nicht in dem erforderlichen Maße.
So werden zum Beispiel nur die Kosten für pädagogisches Fachpersonal anteilig
mit bis zu 20% erstattet (ausgenommen 3. Krippenkraft und andere Krippenkräfte,
die mit ca. 50% der Personalkosten gefördert werden), jedoch nicht die Kosten
für Küchen- und Reinigungspersonal sowie einen erheblichen Anteil der
Vertretungskosten des pädagogischen Personals. Durch die veränderten
Anforderungen an die Kinderbetreuung (insgesamt längere Betreuungszeiten, Früh-
und Spätdienste in den Kitas, starker Anstieg der Mittagessenkinder) sind die
Personalkosten in diesem Bereich durch verlängerte Arbeitszeiten und tarifliche
Erhöhungen kontinuierlich gestiegen. Diese Mehrkosten müssen zu einem
erheblichen Teil durch die Gemeinde getragen werden.
Die Kosten für das pädagogische Fachpersonal haben sich durch
Tariferhöhungen wie folgt entwickelt:
Tariferhöhungen in den Kitas für päd. Fachpersonal
seit 2011: |
||||
Tarif VKA (für
nichtkirchliche Träger): |
|
|
Tarif TV-L (für
kirchliche Träger bis 2016): |
|
|
|
|
|
|
01.01.2011
+ |
0,60% |
|
01.04.2011
+ |
1,50% |
01.08.2011
+ |
0,50% |
|
01.01.2012
+ |
1,90% |
01.03.2012
+ |
3,50% |
|
01.01.2013
+ |
2,65% |
01.01.2013
+ |
1,40% |
|
01.01.2014
+ |
2,95% |
01.08.2013
+ |
1,40% |
|
01.03.2015
+ |
2,10% |
01.03.2014
+ |
3,00% |
|
01.03.2016
+ |
2,30% |
01.03.2015
+ |
2,40% |
|
|
|
01.03.2016
+ |
2,40% |
|
|
|
01.02.2017
+ |
2,35% |
|
01.01.2017 + |
*10,00% |
Erhöhung gesamt |
17,55% |
|
|
23,40% |
*Ab dem 01.01.2017 gilt für die Mitarbeiter in den kirchlichen Kitas auch
der Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes VKA für den Sozial- und
Erziehungsdienst. Durch diesen Beschluss der kirchlichen Organe ist laut der
kirchlichen Kita-Träger noch einmal von einer Personalkostenerhöhung von 10% in
diesem Bereich für das jetzige Haushaltsjahr sowie die folgenden auszugehen.
Kostenerstattung für beitragsfreie Kinder
Auch im letzten, für die Eltern beitragsfreien Kindergartenjahr, welches
„vom Land Niedersachsen finanziert wird“, ergibt sich für die Gemeinde
Wiefelstede ein kontinuierlich steigender Kostenfaktor.
Seit 2007 haben Kinder einen Anspruch auf unentgeltlichen Besuch einer
Tageseinrichtung in dem Kindergartenjahr, das der Schulpflicht gemäß § 64 Abs.
1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) unmittelbar vorausgeht. Der
Anspruch besteht für die erforderliche Mindestbetreuungszeit von vier Stunden
bis zu einer Betreuungszeit von acht Stunden.
Das Land gewährt
den örtlichen Trägern und den Gemeinden, die die Förderung der Kinder
in Tageseinrichtungen wahrnehmen, als Ausgleich für die Sicherstellung
des unentgeltlichen Besuchs einer Tageseinrichtung eine besondere Finanzhilfe.
Diese Finanzhilfe bemisst sich nach der Anzahl der Kinder, die eine Tageseinrichtung
unentgeltlich besuchen. Die Finanzhilfe beträgt je Kind 120 Euro monatlich bei
einer Betreuungszeit von vier Stunden; sie erhöht sich je Kind auf 160 Euro
monatlich, wenn die Betreuungszeit mindestens acht Stunden an jeweils fünf
Tagen in der Woche beträgt. Die vom Land gezahlten Beträge sind in den meisten
Fällen niedriger, als wenn hier die Eltern Gebühren zahlen müssten.
Hinzu kommt, dass in der Realität kaum ein Kind im beitragsfreien Jahr
den Kindergarten ausschließlich für vier oder genau acht Stunden besucht. Jeder
Kindergartenbesuch in diesem Bereich, der fünf, sechs oder sieben Stunden
täglich umfasst, wird in der zusätzlichen Betreuungszeit über die
4-Regelstunden von der Gemeinde finanziert, da in keinem Fall
Betreuungsentgelte von den Eltern erhoben werden dürfen.
Die Landesregelung für die beitragsfreien Kinder ist also keineswegs
auskömmlich und wurde seit 2007 nie angepasst.
Die Entwicklung
dieser zusätzlich von der Gemeinde zu tragenden Kosten stellt sich wie folgt
dar:
Beitragsfreie Kinder |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
Erstattung
beitragsfreie |
193.240,00 |
220.040,00 |
224.600,00 |
240.006,66 |
224.993,34 |
Aufwendungen
beitragsfreie Kinder |
-201.159,30 |
-253.620,15 |
-285.874,50 |
-276.633,00 |
-299.775,88 |
Defizit für Gemeinde |
-7.919,30 |
-33.580,15 |
-61.274,50 |
-36.626,34 |
-74.782,54 |
Kirchliche
Zuschüsse
Die Zuschüsse in Einrichtungen mit kirchlicher Trägerschaft betragen zur
Zeit noch bis zu 10% der Personalkosten, ab 2018 werden diese Mittel jedoch
nach einem Synodenbeschluss auf 9.000 Euro jährlich pro Regelgruppe
(vierstündige Betreuung) eingefroren. Für Ganztagsgruppen wird nur mit dem
Faktor 1,5 gerechnet. Somit werden durch diese Regelung künftige
Tariferhöhungen im Kita-Bereich keine Berücksichtigung mehr finden.
Elternbeiträge
Die Elternbeiträge sind in der Gemeinde Wiefelstede zuletzt im Jahr 2013
moderat angepasst worden.
Auch wenn wünschenswert ist, dass der Besuch der Kindertagesstätten im
Rahmen der frühkindlichen Bildung familienfreundlich und die Familien gering
finanziell belastend gestaltet wird, kann die jetzige Situation der
Kostenentwicklung nicht zukünftig durch kommunale Mittel getragen werden.
In der politischen Diskussion ist zurzeit ein weiteres kostenfreies
Kindergartenjahr oder sogar die völlige Gebührenfreiheit des
Kindergartenbesuches aktuell. Inwieweit das auf Landesebene finanziell
realisiert werden soll, ist jedoch unklar. Zu befürchten ist jedoch, dass auch
eine neuerliche landesrechtliche Regelung dazu führt, dass die Kommunen einen
weiteren Beitrag in diesem Bereich zu leisten haben, da die Finanzierung durch
das Land nicht auskömmlich sein wird. Ferner ist davon auszugehen, dass die
Inanspruchnahme eines kostenfreien Angebotes deutlich über der jetzigen
Inanspruchnahme sein wird, die voraussichtlich ebenfalls nicht vom Land
finanziert werden wird. Die derzeitige Kostenentwicklung in Wiefelstede lässt
es nach Ansicht der Verwaltung nicht zu, auf eventuelle Entwicklungen in diesem
Bereich zu hoffen und zu warten.
Um das Defizit, welches die Gemeinde jährlich zu tragen hat, zu
verringern, ergibt sich zurzeit nur die Möglichkeit, die Eltern angemessen an
der Entwicklung der Kosten zu beteiligen oder die Betreuungszeiten und
-modalitäten strikt an den Vorgaben und Richtlinien für die Finanzhilfe des
Landes Niedersachsen auszurichten. Letzteres würde z. B. bedeuten, dass Kinder
im gebührenfreien Jahr (Vorschulalter) generell nur 4- oder 8-stündig betreut
werden, um somit den optimalen Anteil der Finanzhilfe des Landes zu bekommen.
Eine solche Starrheit der Betreuungszeiten widerspricht aber den Bedarfen und
Wünschen der Eltern in unserer Gemeinde. Würde eine Betreuung von mehr als 4
Stunden täglich benötigt werden und evtl. auch ein Mittagessen in der Kita, so
müsste dann eine Ganztagsbetreuung gewählt werden und auch der Elternbeitrag
für 8 Stunden entrichtet werden.
Flexible und passgenaue Betreuungszeiten und -angebote in der Kita sind ein
wesentlicher Faktor für Familienfreundlichkeit und gute Vereinbarkeit von
Familie und Beruf, so dass auf die bisherigen flexiblen Angebotsformen in der
Kinderbetreuung nicht verzichtet werden sollte.
Generell scheint Eltern die Qualität der Angebote sehr wichtig zu sein.
Im Rahmen des Ländermonitorings Frühkindliche Bildungssysteme hat die
Bertelsmann-Stiftung am 07.12.2016 eine bundesweite Umfrage von Eltern rund um
das Thema Kindertagesbetreuung veröffentlicht. Eltern sind befragt worden, wie
sie ihre Beteiligung an der Kita-Finanzierung einschätzen und welche
Veränderungsbedarfe sie sehen. Eltern wollen qualitativ hochwertige
Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder und sind dafür in hohem Maße auch
bereit, höhere Elternbeiträge zu bezahlen. Ca. 50% sind bereit, selbst einen
höheren Beitrag für die Kinderbetreuung zu zahlen oder würden für bessere
Qualität auf ihre Beitragsfreiheit verzichten.
Zudem sieht ein
hoher Anteil der Eltern Verbesserungsbedarf bei den Betreuungszeiten.
Die Befragungsergebnisse machen deutlich, dass die Bemühungen in
Wiefelstede in den letzten Jahren, die Qualität in der Kinderbetreuung zu
stärken und die Betreuungszeiten passgenau auf die Bedarfe auszurichten, ein
richtiger Weg in der familienfreundlichen Entwicklung war.
Zu nennen ist hier der Einsatz von Drittkräften in der Krippe lange vor
der Förderung durch das Land, die Schaffung von Bundesfreiwilligen-Stellen in
den Kitas, Frühdienste (in Wiefelstede ab 7.00 Uhr), längere Öffnungszeiten am
Mittag mit Mittagessen oder verstärkte Ganztagsbetreuung. Die gezielte
Sprachförderung der Kinder in Wiefelstede soll ab diesem Jahr durch den Einsatz
von zwei Fachkräften für Sprachentwicklung verwirklicht werden.
Im Laufe der letzten Jahre wurden in fast allen Kitas in Wiefelstede
Veränderungen im Betreuungsangebot durchgeführt, angepasst an die Wünsche der
Eltern.
Nach Abwägung der vorhandenen Möglichkeiten kommt für eine
Kostenreduzierung der Gemeinde innerhalb der Kinderbetreuung nur eine moderate
Anpassung der Elternbeiträge in Betracht.
Anpassung der
Elternbeiträge
Die vom Gesetz geforderte soziale Staffelung der Gebühren wird in
Wiefelstede durch die Selbsteinstufung innerhalb vier Einkommensstufen und
durch einen Geschwisterrabatt geregelt. (s. Anlage Richtlinie zur
Gebührenregelung in den Kindertagesstätten der Gemeinde Wiefelstede)
Die Geschwisterermäßigung greift dann, wenn mehrere Kinder einer Familie
die Kita oder die Kindertagespflege nutzen. Für das erste Kind wird 100% der
Gebühren gezahlt, für das zweite 50% und für das dritte Kind werden keine
Gebühren erhoben.
In den vergangenen Jahren seit Einführung in 2009 hat sich gezeigt, dass
sich die 4-Stufigkeit der Gebühren, je nach Familieneinkommen, bewährt hat und
von der Verwaltung wie von den Kita-Eltern als sozial gerecht und ausgeglichen
angesehen wird. Dabei ist davon auszugehen, dass die meisten Eltern der Stufe 1
mit einem Jahreseinkommen bis 18.000 Euro einen Kostenübernahmeantrag beim
Jugendamt stellen und von ihnen keine Gebühren zu zahlen sind. (Beim
Kita-Träger Diakonisches Werk e. V. stufen sich zurzeit 87 Eltern in die
Gebührenstufe 1 ein, für fast 90% dieser Eltern werden die Kosten vom Jugendamt
übernommen). Insofern sollte diese Stufenregelung in den bisherigen
Einkommensstufen beibehalten werden.
Übermäßige Ermäßigungen durch den Geschwisterrabatt haben derzeit die
Eltern, die ein Kind im beitragsfreien Kita-Jahr haben. Hier wird dieses Kind
als erstes Kind gezählt (ohne Gebühren!) und für das zweite Kind werden nur 50%
der regulären Gebühren erhoben. Das dritte Kind der Familie ist dann
beitragsfrei. Diese Regelung, in der das Kind im beitragfreien Jahr
„mitgezählt“ wird, führt zu vergleichsweise sehr geringen Kita-Gebühren für
eine entsprechende Familie. (s. Anlage „Kita-Gebühren mit Geschwisterermäßigung“)
Auch in den umliegenden Kommunen existieren ähnliche soziale Staffelungen mit
Geschwisterermäßigungen, jedoch werden hier in der Regel die beitragsfreien
Kinder nicht mitgezählt.
Eine vergleichende Tabelle, die
von der Gemeinde Bad Zwischenahn in 2016 zusammengestellt wurde, zeigt sehr
deutlich, wie der Einbezug der beitragsfreien Kinder Wiefelstede in eine
absolute „Spitzenposition“ führt. (s. Anlagen „Kita-Gebühren mit
Geschwisterermäßigung“ sowie „Kosten Kita Vergleich“). Insgesamt gibt es für
diese Regelung auch keinen plausiblen Grund, da ältere Kinder, die schon in der
Schule sind und für die auch keine Gebühren anfallen, ebenfalls nicht für die
Geschwisterermäßigung mitgezählt werden.
Verwaltungsseitig wird deshalb vorgeschlagen, Kinder im gebührenfreien
Kindergartenjahr für die Geschwisterermäßigung nicht mehr mitzuzählen und die
Richtlinie (Punkt 7, siehe Anlage Richtlinie) entsprechend zu ändern.
Eine überschlägige Berechnung für das derzeitige Kita-Jahr im
Diakonischen Werk Wiefelstede e.V., welches Träger der Kindergärten im Ort
Wiefelstede, Spohle und Gristede ist, ergibt, dass durch eine entsprechende
Neuregelung ca. 7.200 Euro zusätzlich an Elternbeiträgen eingenommen werden könnten.
Eine ähnliche Summe ist für die Kitas im Südbereich der Gemeinde zu erwarten.
Weiterhin wird von der Verwaltung vorgeschlagen, generell die Elternbeiträge um
10% in den vier Einkommensstufen aufgrund der gestiegenen Personalkosten und
der Verbesserung der Betreuungszeiten und -qualität anzupassen.
Die Vergleichstabelle (Anlage „Kosten Kita-Vergleich) zeigt, dass diese
Gebührenanpassung moderat und gemessen an den Gebühren im Ammerland durchaus
vertretbar ist.
Die Gebührenanpassung würde jährlich zur Reduzierung des
Defizitausgleichs der Gemeinde Wiefelstede in Höhe von 82.000 € führen, da die
Träger über entsprechende Mehrerträge bei den Gebühren verfügen könnten.
Um auf die weitere Kostenentwicklung einzugehen, wird verwaltungsseitig
vorgeschlagen, jährlich eine 2%-ige Gebührenanpassung zu beschließen.
Finanzierung:
entfällt
Anlagen: