Betreff
Annahme einer Geldspende für den Ankauf einer Schulküche in der Grundschule Metjendorf
Vorlage
B/0787/2017
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Geldspende des Fördervereins der Grundschule Metjendorf im Wert von 15.000,00 Euro anzunehmen.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG dürfen Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden und Schenkungen entscheidet grundsätzlich der Gemeinderat. Er hat diese Befugnis bis zur Höhe von 2.000 Euro je Spende gemäß Beschluss vom 09.03.2010 auf den Verwaltungsausschuss übertragen.

 

Nach der Dienstanweisung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen der Gemeinde Wiefelstede liegt die Zuständigkeit beim Bürgermeister, sofern die Spende oder Schenkung den Betrag von 100 Euro nicht überschreitet.

 

Die Kommunalaufsicht ist gemäß § 111 Abs. 7 Satz 4 NKomVG jährlich über die eingegangenen Spenden über 100 Euro zu informieren.

 

Der Förderverein der Grundschule Metjendorf hat am 22.08.2016 einen Betrag in Höhe von 15.000,00 Euro an die Gemeinde Wiefelstede überwiesen. Die Spende ist für die Anschaffung einer Schulküche in der Grundschule Metjendorf zu verwenden. Der Betrag in Höhe von 15.000,00 Euro wurde am 22.08.2016 von der Gemeindekasse vereinnahmt.

 

Die Spende ist zweckgebunden für die Erneuerung der Schulküche in der Grundschule Metjendorf.

 

Die Schulküche für die Grundschule Metjendorf wurde bereits im August/September 2016 angeschafft und wird bereits von der Schule genutzt.

 

Bedenken gegen die Annahme der oben genannten Spende besteht seitens der Verwaltung nicht.

    

 

      


Finanzierung:

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Anlagen:

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