Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der Rat der Gemeinde Wiefelstede
beschließt die erste Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Wiefelstede
(einschl. Haushalts- und Stellenplan) für das Haushaltsjahr 2017.
b) Der Rat der Gemeinde Wiefelstede
beschließt das Investitionsprogramm der Gemeinde Wiefelstede für den
Planungszeitraum 2017 bis 2020 in der dem ersten Nachtragshaushaltsplan
beigefügten Fassung.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die
Gemeinde Wiefelstede ist bereits sehr früh im Jahr dazu angehalten, einen
Nachtragshaushalt für das Jahr 2017 auf den Weg zu bringen. Anlass hierfür ist einerseits der dringende
Bedarf einer Kindertagesstätte in Metjendorf mit zwei Krippengruppen und zwei
Kindergartengruppen. Die Kindertagesstätte soll zum 01.08.18 fertiggestellt
sein, so dass ein Maßnahmebeginn im Jahr 2017 erforderlich ist. Weiterhin
sollten die Haushaltsansätze, die in Zusammenhang mit dem An- und Verkauf von
Gewerbe- und Wohnbauflächen stehen, mit dem Nachtragshaushalt an die aktuelle
Sachlage angepasst werden. Darüber hinaus wurden die Fachdienste gebeten, die
gebildeten Haushaltsansätze auf wesentliche Änderungen hin zu überprüfen. Auch
diese Änderungen wurden in den Nachtragshaushalt 2017 aufgenommen.
Sämtliche
wesentlichen Änderungen können dem Vorbericht zum Nachtragshaushalt 2017
entnommen werden.
Im
Ergebnis weist das Haushaltsjahr 2017 ein planerisches Defizit in Höhe von
450.500 € aus. Auch die Folgejahre 2018 bis 2020 sind alle defizitär geplant
und gehen von einem kumulierten Fehlbedarf in Höhe von 647.300 € aus. Die
Defizite können mit der vorhandenen Überschussrücklage ausgeglichen werden, so
dass der Nachtragshaushalt 2017 aufgrund der Fiktion im Haushaltsrecht als
ausgeglichen gilt.
Unter
Berücksichtigung der Vorbelastungen aus Haushaltsresten werden die vorhandenen
Finanzmittel im Finanzplanungszeitraum gänzlich verbraucht. Weiterhin waren
erhebliche Darlehensaufnahmen einzuplanen, um die investiven Maßnahmen finanzieren zu können.
Dies führt einerseits dazu, dass planerisch eine Neuverschuldung in Höhe von
rund 3.300.000 € im Finanzplanungszeitraum eintritt. Weiterhin führt der
Verbrauch der Finanzmittel dazu, dass keine liquiden Mittel mehr vorhanden
sind, die die Überschussrücklagen decken. Künftige Defizite im Ergebnishaushalt
können zwar doch die Überschussrücklage gedeckt werden. Liquide Mittel zur
Leistungen der Auszahlungen sind dann jedoch nicht mehr vorhanden. Diese
Situation birgt für die Gemeinde eine große Gefahr und ist daher auch bei
künftigen Entscheidungen zu berücksichtigen.
Anlagen: