Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017
Vorlage
B/0794/2017
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

a) Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die erste Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Wiefelstede (einschl. Haushalts- und Stellenplan) für das Haushaltsjahr 2017.

 

b) Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt das Investitionsprogramm der Gemeinde Wiefelstede für den Planungszeitraum 2017 bis 2020 in der dem ersten Nachtragshaushaltsplan beigefügten Fassung.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Gemeinde Wiefelstede ist bereits sehr früh im Jahr dazu angehalten, einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2017 auf den Weg zu bringen.  Anlass hierfür ist einerseits der dringende Bedarf einer Kindertagesstätte in Metjendorf mit zwei Krippengruppen und zwei Kindergartengruppen. Die Kindertagesstätte soll zum 01.08.18 fertiggestellt sein, so dass ein Maßnahmebeginn im Jahr 2017 erforderlich ist. Weiterhin sollten die Haushaltsansätze, die in Zusammenhang mit dem An- und Verkauf von Gewerbe- und Wohnbauflächen stehen, mit dem Nachtragshaushalt an die aktuelle Sachlage angepasst werden. Darüber hinaus wurden die Fachdienste gebeten, die gebildeten Haushaltsansätze auf wesentliche Änderungen hin zu überprüfen. Auch diese Änderungen wurden in den Nachtragshaushalt 2017 aufgenommen.

 

Sämtliche wesentlichen Änderungen können dem Vorbericht zum Nachtragshaushalt 2017 entnommen werden.

 

Im Ergebnis weist das Haushaltsjahr 2017 ein planerisches Defizit in Höhe von 450.500 € aus. Auch die Folgejahre 2018 bis 2020 sind alle defizitär geplant und gehen von einem kumulierten Fehlbedarf in Höhe von 647.300 € aus. Die Defizite können mit der vorhandenen Überschussrücklage ausgeglichen werden, so dass der Nachtragshaushalt 2017 aufgrund der Fiktion im Haushaltsrecht als ausgeglichen gilt.

 

Unter Berücksichtigung der Vorbelastungen aus Haushaltsresten werden die vorhandenen Finanzmittel im Finanzplanungszeitraum gänzlich verbraucht. Weiterhin waren erhebliche Darlehensaufnahmen einzuplanen, um die  investiven Maßnahmen finanzieren zu können. Dies führt einerseits dazu, dass planerisch eine Neuverschuldung in Höhe von rund 3.300.000 € im Finanzplanungszeitraum eintritt. Weiterhin führt der Verbrauch der Finanzmittel dazu, dass keine liquiden Mittel mehr vorhanden sind, die die Überschussrücklagen decken. Künftige Defizite im Ergebnishaushalt können zwar doch die Überschussrücklage gedeckt werden. Liquide Mittel zur Leistungen der Auszahlungen sind dann jedoch nicht mehr vorhanden. Diese Situation birgt für die Gemeinde eine große Gefahr und ist daher auch bei künftigen Entscheidungen zu berücksichtigen.  

   


 

 


Anlagen: