Betreff
Einziehung einer Teilfläche der Gemeindestraße "Im Grund"
Vorlage
B/0801/2017
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Gemeinderat beschließt die Einziehung der Teilverkehrsfläche der Gemeindestraße „Im Grund“ gem. § 8 Nds. Straßengesetz ohne vorherige Bekanntmachung.

 

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

In der Sitzung am 06.02.2017 hat der Verwaltungsausschuss den Verkauf einer nicht benötigten Verkehrsfläche der Gemeindestraße „Im Grund“ beschlossen. Es handelt sich um Teilflächen der Flurstücke 592/157 und 373 der Flur 15. Die betroffene Fläche kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden. Der Verkauf der Fläche wird nun von der Verwaltung entsprechend abgearbeitet (Vermessung, Kaufvertragsvorbereitungen usw.). Damit für diese Teilfläche der Straße kein Gemeingebrauch mehr gegeben ist, muss eine Einziehung (Entwidmung der Fläche als öffentliche Straße) der betroffenen Fläche gem. § 8 Nds. Straßengesetz erfolgen.

 

Da es sich um die Einziehung einer Teilfläche ohne wesentliche Bedeutung handelt, soll von der Bekanntmachung vor der Einziehung der Straße abgesehen werden, gem. § 8 Abs. 2 S. 2 Nds. Straßengesetz. Nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat erfolgt dann lediglich die Bekanntmachung der Einziehung der Straße und ab wann diese wirksam wird. 

 

Grds. wäre die Einziehung einer Gemeindestraße im Straßen- und Verkehrsausschuss vorzubereiten.  Verwaltungsseitig wird jedoch die Auffassung vertreten, dass die Erwerber der Fläche die Möglichkeit haben sollten, die Fläche im Frühjahr als Gartenfläche anzulegen. Daher erfolgen eine direkte Beratung im Verwaltungsausschuss und eine Beschlussfassung im April im Gemeinderat.

 

     


Finanzierung:

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Anlagen: