Vorschlag /
Empfehlung:
Der Gemeinderat beschließt die Einziehung
der Teilverkehrsfläche der Gemeindestraße „Im Grund“ gem. § 8 Nds. Straßengesetz
ohne vorherige Bekanntmachung.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
In
der Sitzung am 06.02.2017 hat der Verwaltungsausschuss den Verkauf einer nicht
benötigten Verkehrsfläche der Gemeindestraße „Im Grund“ beschlossen. Es handelt
sich um Teilflächen der Flurstücke 592/157 und 373 der Flur 15. Die betroffene
Fläche kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden. Der Verkauf der Fläche
wird nun von der Verwaltung entsprechend abgearbeitet (Vermessung,
Kaufvertragsvorbereitungen usw.). Damit für diese Teilfläche der Straße kein
Gemeingebrauch mehr gegeben ist, muss eine Einziehung (Entwidmung der Fläche
als öffentliche Straße) der betroffenen Fläche gem. § 8 Nds. Straßengesetz
erfolgen.
Da
es sich um die Einziehung einer Teilfläche ohne wesentliche Bedeutung handelt,
soll von der Bekanntmachung vor der Einziehung der
Straße abgesehen werden, gem. § 8 Abs. 2 S. 2 Nds. Straßengesetz. Nach der
Beschlussfassung durch den Gemeinderat erfolgt dann lediglich die
Bekanntmachung der Einziehung der Straße und ab wann diese wirksam wird.
Grds.
wäre die Einziehung einer Gemeindestraße im Straßen- und Verkehrsausschuss
vorzubereiten. Verwaltungsseitig wird
jedoch die Auffassung vertreten, dass die Erwerber der Fläche die Möglichkeit
haben sollten, die Fläche im Frühjahr als Gartenfläche anzulegen. Daher
erfolgen eine direkte Beratung im Verwaltungsausschuss und eine
Beschlussfassung im April im Gemeinderat.
Finanzierung:
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Anlagen: