Vorschlag /
Empfehlung:
a)
Der Rat
der Gemeinde Wiefelstede beschließt, die Bundesförderung für den Ersatzneubau
der Turnhalle in Metjendorf zu beantragen und beauftragt die Verwaltung alle
hierfür notwendigen Schritte einzuleiten.
b) Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt,
den Ersatzneubau als Zweifeldsporthalle in den Jahren 2019/20 zu realisieren.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Sowohl
der SVE Wiefelstede als auch der TV Metjendorf haben bereits vor Jahren den
Ausbau der Spothallenkapazitäten in den Orten Wiefelstede und Metjendorf
beantragt. Gewünscht wurde eine Ballsporthalle in Wiefelstede und eine
Gymnastikhalle in Metjendorf, um dem gestiegenen Bedarf Rechnung zu tragen.
Die
Inanspruchnahme von vorhandenen Hallenkapazitäten in Neuenkruge oder Bokel
wurde von den Vereinen sehr kritisch gesehen. Erhebliche Differenzen gab es
zwischen den beiden Großvereinen zur Nutzung von Hallenzeiten durch den SVE
Wiefelstede für den Handballsport in Metjendorf. Verwiesen wird diesbezüglich
auf die als Anlage beigefügten Unterlagen (Schreiben, Beratungsvorlagen,
Niederschriften).
Nach
der Beratung im Sport- und Kulturausschuss und im Verwaltungsausschuss hat der
Rat der Gemeinde Wiefelstede am 07.12.2015 einstimmig beschlossen, für den
Abriss der kleinen Turnhalle und einem Ersatzneubau als Zweifeldsporthalle
einen Förderantrag zu stellen und diese Maßnahme vorbehaltlich der
Zuschussgewährung in den Jahren 2017/18 durchzuführen.
Der
ursprünglich gestellte Antrag fand zunächst keine Zustimmung auf Bundesebene.
Nach weiterführenden Gesprächen im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
unter Beteiligung von Ratsmitglied Dennis Rohde wurde am 08.03.2017 vom
Haushaltsausschuss beschlossen, dass der von der Gemeinde Wiefelstede
beantragte Zuschuss doch noch gewährt werden kann. Dieses wurde der Gemeinde
Wiefelstede mit Schreiben vom 24.03.2017 des beauftragten Bundesinstitutes für
Bau-, Stadt- und Raumforschung offiziell mitgeteilt. Dieses Schreiben, der
Projektaufruf 2016 und der Text aus der Interessenbekundung sind der
Beratungsvorlage als Anlage beigefügt. Die Gemeindeverwaltung wird die
ergänzende Interessenbekundung bis zum 30.04.2017 beim zuständigen Institut
einreichen.
Voraussetzung
für die endgültige Bewilligung der Mittel ist eine erneute Beschlussfassung
durch den Rat der Gemeinde Wiefelstede für die Bereitstellung des kommunalen
Eigenanteils.
In
der Gemeinde Wiefelstede stehen verschiedene notwendige Investitionen an.
Verwiesen werden darf in diesem Zusammenhang auf die bereits im Bau befindliche
Erweiterung des Kindergartens Thienkamp, der begonnenen Erweiterung der
Grundschule in Wiefelstede, dem beschlossenen Neubau eines Feuerwehrhauses in
Gristede, dem Neubau des Kindergartens in Metjendorf und die
haushaltsplanerisch noch nicht beordneten Um- und Erweiterungsbauten in den
Schulen.
Vor
diesem Hintergrund weitere Investitionen anzuschieben, kann unter dem Aspekt
der Finanzierung durchaus kritisch gesehen werden. Aufgrund der Tatsache, dass
es sich hierbei um freiwillige Aufgaben handelt, müsste die Gemeinde
Wiefelstede zu dem Ergebnis kommen, den Ersatzneubau zu verwerfen.
Hier
muss nach Auffassung der Verwaltung jedoch insbesondere der Bestand noch einmal
beleuchtet werden. Die kleine Turnhalle wurde im Jahr 1965 errichtet und ist
damit mittlerweile 53 Jahre in der Nutzung. Dabei ist sie im Wesentlichen seit
ihrem Bau unverändert geblieben. Aus diesem Grunde steht eine Grundsanierung
des gesamten Gebäudes mittelfristig an. Bereits mehrfach aufgenommen in die
Haushaltsplanung, jedoch wiederholt verschoben, wurde die Sanierung des
Sanitärtraktes. Die anstehende Grundsanierung kann nicht auf unabsehbare Zeit
hinausgeschoben werden und würde Kosten in Höhe von 700.000 € bis 800.000 €
verursachen. Diese Kosten sind auch bei der in zwei Abschnitten durchgeführten
Grundsanierung der Turnhalle in Wiefelstede angefallen, die ebenfalls im Jahr
1965 errichtet wurde.
Die
Gemeinde ging bei ihrer bisherigen Planung von geschätzten Kosten für den
Ersatzneubau der Zweifeldhalle in Höhe von 2.500.000 € aus. Diese werden mit 45
% und somit 1.120.000 € bezuschusst. Geht man nunmehr von mittelfristig
notwendigen Instandsetzungskosten in Höhe von 800.000 € aus, hat die Gemeinde
zum gegenwärtigen Zeitpunkt zusätzlich 580.000 € aufzubringen, um die
Hallenkapazitäten zu erweitern und die Sanierung durchzuführen.
Vor
diesen Hintergründen wird vorgeschlagen, den Beschluss über die Durchführung
der Maßnahme zu fassen. Der Abruf der Mittel muss bis zum 31.12.2020 erfolgen.
Vorgeschlagen wird daher weiter, die Maßnahme in den Jahren 2019 und 2020 in
die Haushaltsplanung aufzunehmen und durchzuführen. Hierbei muss berücksichtigt
werden, dass im Jahr 2018 bereits die Kindertagesstätte in Metjendorf und das
Feuerwehrhaus in Gristede errichtet werden sollen.
Finanzierung:
Die
Kosten der Maßnahme sind in die Haushaltsplanung für das Jahr 2019/20
aufzunehmen. Ggfls. sind Planungskosten bereits im Jahr 2018 in die Planung
aufzunehmen.
Anlagen: