Vorschlag / Empfehlung:

 

 

a)      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, die Bundesförderung für den Ersatzneubau der Turnhalle in Metjendorf zu beantragen und beauftragt die Verwaltung alle hierfür notwendigen Schritte einzuleiten.

 

b)   Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, den Ersatzneubau als Zweifeldsporthalle in den Jahren 2019/20 zu realisieren.

 

 

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Sowohl der SVE Wiefelstede als auch der TV Metjendorf haben bereits vor Jahren den Ausbau der Spothallenkapazitäten in den Orten Wiefelstede und Metjendorf beantragt. Gewünscht wurde eine Ballsporthalle in Wiefelstede und eine Gymnastikhalle in Metjendorf, um dem gestiegenen Bedarf Rechnung zu tragen.

 

Die Inanspruchnahme von vorhandenen Hallenkapazitäten in Neuenkruge oder Bokel wurde von den Vereinen sehr kritisch gesehen. Erhebliche Differenzen gab es zwischen den beiden Großvereinen zur Nutzung von Hallenzeiten durch den SVE Wiefelstede für den Handballsport in Metjendorf. Verwiesen wird diesbezüglich auf die als Anlage beigefügten Unterlagen (Schreiben, Beratungsvorlagen, Niederschriften).

 

Nach der Beratung im Sport- und Kulturausschuss und im Verwaltungsausschuss hat der Rat der Gemeinde Wiefelstede am 07.12.2015 einstimmig beschlossen, für den Abriss der kleinen Turnhalle und einem Ersatzneubau als Zweifeldsporthalle einen Förderantrag zu stellen und diese Maßnahme vorbehaltlich der Zuschussgewährung in den Jahren 2017/18 durchzuführen.

 

Der ursprünglich gestellte Antrag fand zunächst keine Zustimmung auf Bundesebene. Nach weiterführenden Gesprächen im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages unter Beteiligung von Ratsmitglied Dennis Rohde wurde am 08.03.2017 vom Haushaltsausschuss beschlossen, dass der von der Gemeinde Wiefelstede beantragte Zuschuss doch noch gewährt werden kann. Dieses wurde der Gemeinde Wiefelstede mit Schreiben vom 24.03.2017 des beauftragten Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung offiziell mitgeteilt. Dieses Schreiben, der Projektaufruf 2016 und der Text aus der Interessenbekundung sind der Beratungsvorlage als Anlage beigefügt. Die Gemeindeverwaltung wird die ergänzende Interessenbekundung bis zum 30.04.2017 beim zuständigen Institut einreichen.

 

Voraussetzung für die endgültige Bewilligung der Mittel ist eine erneute Beschlussfassung durch den Rat der Gemeinde Wiefelstede für die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils.

 

In der Gemeinde Wiefelstede stehen verschiedene notwendige Investitionen an. Verwiesen werden darf in diesem Zusammenhang auf die bereits im Bau befindliche Erweiterung des Kindergartens Thienkamp, der begonnenen Erweiterung der Grundschule in Wiefelstede, dem beschlossenen Neubau eines Feuerwehrhauses in Gristede, dem Neubau des Kindergartens in Metjendorf und die haushaltsplanerisch noch nicht beordneten Um- und Erweiterungsbauten in den Schulen.

 

Vor diesem Hintergrund weitere Investitionen anzuschieben, kann unter dem Aspekt der Finanzierung durchaus kritisch gesehen werden. Aufgrund der Tatsache, dass es sich hierbei um freiwillige Aufgaben handelt, müsste die Gemeinde Wiefelstede zu dem Ergebnis kommen, den Ersatzneubau zu verwerfen.

 

Hier muss nach Auffassung der Verwaltung jedoch insbesondere der Bestand noch einmal beleuchtet werden. Die kleine Turnhalle wurde im Jahr 1965 errichtet und ist damit mittlerweile 53 Jahre in der Nutzung. Dabei ist sie im Wesentlichen seit ihrem Bau unverändert geblieben. Aus diesem Grunde steht eine Grundsanierung des gesamten Gebäudes mittelfristig an. Bereits mehrfach aufgenommen in die Haushaltsplanung, jedoch wiederholt verschoben, wurde die Sanierung des Sanitärtraktes. Die anstehende Grundsanierung kann nicht auf unabsehbare Zeit hinausgeschoben werden und würde Kosten in Höhe von 700.000 € bis 800.000 € verursachen. Diese Kosten sind auch bei der in zwei Abschnitten durchgeführten Grundsanierung der Turnhalle in Wiefelstede angefallen, die ebenfalls im Jahr 1965 errichtet wurde.

 

Die Gemeinde ging bei ihrer bisherigen Planung von geschätzten Kosten für den Ersatzneubau der Zweifeldhalle in Höhe von 2.500.000 € aus. Diese werden mit 45 % und somit 1.120.000 € bezuschusst. Geht man nunmehr von mittelfristig notwendigen Instandsetzungskosten in Höhe von 800.000 € aus, hat die Gemeinde zum gegenwärtigen Zeitpunkt zusätzlich 580.000 € aufzubringen, um die Hallenkapazitäten zu erweitern und die Sanierung durchzuführen.

 

Vor diesen Hintergründen wird vorgeschlagen, den Beschluss über die Durchführung der Maßnahme zu fassen. Der Abruf der Mittel muss bis zum 31.12.2020 erfolgen. Vorgeschlagen wird daher weiter, die Maßnahme in den Jahren 2019 und 2020 in die Haushaltsplanung aufzunehmen und durchzuführen. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass im Jahr 2018 bereits die Kindertagesstätte in Metjendorf und das Feuerwehrhaus in Gristede errichtet werden sollen.

 

    


Finanzierung:

 

Die Kosten der Maßnahme sind in die Haushaltsplanung für das Jahr 2019/20 aufzunehmen. Ggfls. sind Planungskosten bereits im Jahr 2018 in die Planung aufzunehmen.

 

 

 

 

 

 

     


Anlagen: