Betreff
Änderung des Trägerschaftsvertrages des Vereins für Kinder e. V.
Vorlage
B/0872/2017
Aktenzeichen
FB II-Le
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede ist mit dem vorgelegten Trägerschaftsvertrag für den Betrieb der Heinrich-Kunst-Krippe und den Heinrich-Kunst-Kindergarten in Ofenerfeld in der Form, wie er als Entwurf der Einladung für den Ausschuss für Generationen und Soziales am 08.08.2017 beigefügt ist, einverstanden.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Verein für Kinder e.V. ist in der Gemeinde Träger der Heinrich-Kunst-Krippe sowie des Heinrich-Kunst-Kindergartens in Ofenerfeld. Krippe und Kindergarten werden in gemeindeeigenen Gebäuden betrieben.

Im bisherigen Trägerschaftsvertrag ist geregelt, dass die bauliche Unterhaltung der Gebäude der Verein für Kinder in seiner Zuständigkeit zu regeln hat.


Ab 2018 ist geplant, die bauliche Unterhaltung der gemeindeeigenen Gebäude in die Zuständigkeit des FB III der Gemeinde (Fachdienst Gebäudemanagement) zu übertragen. Die personellen Ressourcen wurden hier bereits zur Mitarbeit in der baulichen Unterhaltung der KiTa-Gebäude aufgestockt. Durch vorhandenes gebündeltes Fachwissen können die notwendigen Aufgaben kostensparender und besser geleistet werden. Auch hinsichtlich der Werterhaltung der gemeindeeigenen Gebäude sind durch die Änderung der Zuständigkeiten Vorteile zu sehen, da rechtzeitig notwendige Reparaturen und bauliche Maßnahmen durch Vor-Ort-Begutachtung bekannt werden. 

 

Aus dem genannten Grund ist eine Änderung des Trägerschaftsvertrages unter § 5, in dem die Sachkosten des Betriebes der Kindertagesstätten geregelt ist, notwendig. Die veränderte vorliegende Fassung ist durch den Verein bereits akzeptiert und  der vorgelegte Haushaltsplanentwurf 2018 des Vereins für Kinder e.V. berücksichtigt die Veränderungen. Der vorliegende Entwurf des Trägerschaftsvertrages umfasst ansonsten alle alten vertraglichen Bestandteile ohne inhaltliche Veränderung. Der Vertrag ist erstmals wieder zum 01.08. 2021 kündbar und die Änderung soll zum 01.01.2018 in Kraft treten.

     


Finanzierung:

 

Die Einplanung der Finanzmittel erfolgt für die HH-Beratungen 2018 entsprechend

     


Anlagen: