Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht
über die Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen sowie der Kreis-
und Gewerbesteuerumlage zur Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die
Verwaltung berichtet den gemeindlichen Gremien unterjährig über den Verlauf der
Haushaltsausführung im Bereich der Hauptsteuererträge, Zuweisungen sowie der
Kreis- und Gewerbesteuerumlage.
Zu
den Aufwendungen und Erträgen der anliegenden Aufstellung wird wie folgt
Stellung genommen:
Die
Grundsteuer A nimmt auch im Jahr 2017 den gewohnt konstanten Verlauf und wird
voraussichtlich am Jahresende mit 1.800 € über dem geplanten Ansatz liegen.
Die
Grundsteuer B verzeichnet weiterhin einen linear ansteigenden Verlauf.
Hintergrund hierfür ist, dass nach wie vor Nachveranlagungen im Bereich der
Neubaugebiete durchgeführt werden. Unter Berücksichtigung dieser Entwicklung
beträgt das Ergebnis der Grundsteuer B am Jahresende voraussichtlich 2.130.000
€, was Mehrerträge in Höhe von rund 33.400 € bedeuten würde.
Die
Gewerbesteuer nimmt bis jetzt einen sehr positiven Verlauf. Aktuell beläuft
sich das Veranlagungssoll auf 6.271.193 €. Dies ist auf Nachveranlagungen für
Vorjahre zurückzuführen. Die Verwaltung erwartet zum Ende des Haushaltsjahres
ein Veranlagungssoll von 5.800.000 €, da noch Rückzahlungen zu erwarten sind.
Gleichwohl wird von Mehrerträgen in Höhe von 1.003.000 € ausgegangen.
Durch
die Steigerungen im Bereich der Gewerbesteuer erhöht sich gleichzeitig die
Gewerbesteuerumlage um 206.651 € auf 1.195.151 €.
Die
Raten zum 01.05.17 und 01.08.17 waren bei der Einkommenssteuer 8,6 % und 5,7 %
höher als im Vorjahr. Für die Raten zum 01.11.17 und 20.12.17 wurde mit + 3 %
gemäß Orientierungsdaten gerechnet. Außerdem wird eine Erstattung in Höhe von
70.000 € aus der Jahresrechnung erwartet. Dies würde schlussendlich eine
Erwartung von 6.696.000 € ergeben.
Bei
der Umsatzsteuer wurde gemäß Orientierungsdaten mit einer Steigerung von 24,4 %
gegenüber 2016 geplant. Die Steigerung bei den Raten zum 01.05. und 01.08.
betrugen 15 % bzw. 37,2 %. Für die weiteren Daten sind die Orientierungsdaten
herangezogen worden. Insofern kann mit 691.700 € Umsatzsteuer gerechnet werden,
was in etwa dem Ansatz entspricht.
Der
Grundbetrag 2017 für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen wurde im Frühjahr
dieses Jahres auf 980,32 € festgesetzt. In die Haushaltsplanung ist noch der
vorläufige Grundbetrag in Höhe von 967,36 € eingeflossen. Somit hat sich der
Grundbetrag in der abschließenden Festsetzung um 12,96 € erhöht. Für die
weitere Berechnung anhand der Einwohnerzahlen, stehen aktuell nur die
Einwohnerzahlen vom 31.12.2015 zur Verfügung. Insgesamt erhöht sich die
Schlüsselzuweisung trotzdem um 163.580 € auf nunmehr 3.137.280 €.
Für
die Zuweisungen des übertragenen Wirkungskreis sowie der Entschuldungsumlage
sind derzeit lediglich geringe
Abweichungen zu verzeichnen. Basis hierfür sind die
Finanzausgleichsberechnungen 2017 vom April dieses Jahres.
Im
Bereich der Konzessionsabgaben für Strom und Gas liegt der Gemeinde Wiefelstede
die endgültige Abrechnung 2015 von April 2017 der EWE Netz GmbH vor. Auf Basis
dieser Abrechnung wurden gleichzeitig die Abschläge 2017 neu festgesetzt.
Hieraus resultieren jeweils Mehrerträge bei der Konzessionsabgabe für Gas in
Höhe von 6.600 € € und Strom in Höhe von 4.200 €.
Fazit
Insgesamt
betrachtet ergibt sich eine deutlich positivere Entwicklung bei den
Hauptsteuererträgen als zunächst geplant. Dies ist allerdings größtenteils auf
Nachveranlagungen bei der Gewerbesteuer zurückzuführen. Weiterhin ist zu
beachten, dass gerade die Gewerbesteuer, wie beispielsweise im Jahr 2016, einen
nicht beeinflussbaren Verlauf nehmen kann. Insofern bleibt das abschließende
Ergebnis abzuwarten.
Finanzierung:
-/-
Anlagen: