Betreff
Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2017
Vorlage
B/0901/2017
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht über die Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage zur Kenntnis.

   


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Verwaltung berichtet den gemeindlichen Gremien unterjährig über den Verlauf der Haushaltsausführung im Bereich der Hauptsteuererträge, Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage.

 

Zu den Aufwendungen und Erträgen der anliegenden Aufstellung wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die Grundsteuer A nimmt auch im Jahr 2017 den gewohnt konstanten Verlauf und wird voraussichtlich am Jahresende mit 1.800 € über dem geplanten Ansatz liegen.

 

Die Grundsteuer B verzeichnet weiterhin einen linear ansteigenden Verlauf. Hintergrund hierfür ist, dass nach wie vor Nachveranlagungen im Bereich der Neubaugebiete durchgeführt werden. Unter Berücksichtigung dieser Entwicklung beträgt das Ergebnis der Grundsteuer B am Jahresende voraussichtlich 2.130.000 €, was Mehrerträge in Höhe von rund 33.400 € bedeuten würde.

 

Die Gewerbesteuer nimmt bis jetzt einen sehr positiven Verlauf. Aktuell beläuft sich das Veranlagungssoll auf 6.271.193 €. Dies ist auf Nachveranlagungen für Vorjahre zurückzuführen. Die Verwaltung erwartet zum Ende des Haushaltsjahres ein Veranlagungssoll von 5.800.000 €, da noch Rückzahlungen zu erwarten sind. Gleichwohl wird von Mehrerträgen in Höhe von 1.003.000 € ausgegangen.

 

Durch die Steigerungen im Bereich der Gewerbesteuer erhöht sich gleichzeitig die Gewerbesteuerumlage um 206.651 € auf 1.195.151 €.

 

Die Raten zum 01.05.17 und 01.08.17 waren bei der Einkommenssteuer 8,6 % und 5,7 % höher als im Vorjahr. Für die Raten zum 01.11.17 und 20.12.17 wurde mit + 3 % gemäß Orientierungsdaten gerechnet. Außerdem wird eine Erstattung in Höhe von 70.000 € aus der Jahresrechnung erwartet. Dies würde schlussendlich eine Erwartung von 6.696.000 € ergeben.

 

Bei der Umsatzsteuer wurde gemäß Orientierungsdaten mit einer Steigerung von 24,4 % gegenüber 2016 geplant. Die Steigerung bei den Raten zum 01.05. und 01.08. betrugen 15 % bzw. 37,2 %. Für die weiteren Daten sind die Orientierungsdaten herangezogen worden. Insofern kann mit 691.700 € Umsatzsteuer gerechnet werden, was in etwa dem Ansatz entspricht.

 

Der Grundbetrag 2017 für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen wurde im Frühjahr dieses Jahres auf 980,32 € festgesetzt. In die Haushaltsplanung ist noch der vorläufige Grundbetrag in Höhe von 967,36 € eingeflossen. Somit hat sich der Grundbetrag in der abschließenden Festsetzung um 12,96 € erhöht. Für die weitere Berechnung anhand der Einwohnerzahlen, stehen aktuell nur die Einwohnerzahlen vom 31.12.2015 zur Verfügung. Insgesamt erhöht sich die Schlüsselzuweisung trotzdem um 163.580 € auf nunmehr 3.137.280 €.

 

Für die Zuweisungen des übertragenen Wirkungskreis sowie der Entschuldungsumlage sind derzeit lediglich  geringe Abweichungen zu verzeichnen. Basis hierfür sind die Finanzausgleichsberechnungen 2017 vom April dieses Jahres.

 

Im Bereich der Konzessionsabgaben für Strom und Gas liegt der Gemeinde Wiefelstede die endgültige Abrechnung 2015 von April 2017 der EWE Netz GmbH vor. Auf Basis dieser Abrechnung wurden gleichzeitig die Abschläge 2017 neu festgesetzt. Hieraus resultieren jeweils Mehrerträge bei der Konzessionsabgabe für Gas in Höhe von 6.600 € € und Strom in Höhe von 4.200 €.

 

Fazit

Insgesamt betrachtet ergibt sich eine deutlich positivere Entwicklung bei den Hauptsteuererträgen als zunächst geplant. Dies ist allerdings größtenteils auf Nachveranlagungen bei der Gewerbesteuer zurückzuführen. Weiterhin ist zu beachten, dass gerade die Gewerbesteuer, wie beispielsweise im Jahr 2016, einen nicht beeinflussbaren Verlauf nehmen kann. Insofern bleibt das abschließende Ergebnis abzuwarten.

     


Finanzierung:

 

-/-

     


Anlagen: