Betreff
Haushaltsplanung für das Jahr 2018 einschl. der Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2021 sowie Fortschreibung des Investitionsprogrammes für die Jahre 2018 bis 2021
hier: 1. Entwurf
Vorlage
B/0902/2017
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt den aktuellen Stand der Haushaltsplanungen zur Kenntnis und verweist diese an die zuständigen Fachausschüsse. Die Fachausschüsse werden beauftragt, Vorschläge zur Kürzung der Defizite auszuarbeiten.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Haushaltsplanung 2018 wurde auch in diesem Jahr bereits sehr frühzeitig auf den Weg gebracht. Bereits im Juni  wurden die Fachdienste aufgefordert, der Finanzverwaltung die Mittelanmeldungen bis Ende August vorzulegen. In der Planungsphase bis zum nunmehr erstellten ersten Haushaltsentwurf wurden viele Ansätze seitens der Finanzverwaltung bereits kritisch hinterfragt. Im Ergebnis wurden einige Mittelanmeldungen reduziert oder Ansätze verschoben.

                                                                  

Der erste Haushaltsentwurf 2018 weist folgende planerische Ergebnisse aus:

 

ordentlicher Haushalt             =          - 2.262.700 €

außerordentlicher Haushalt    =                 - 1.400 €

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Gesamt                                   =          - 2.264.100 €

 

Nach 2017 beginnt auch die Haushaltsplanung 2018 im ersten Entwurf mit einem erheblichen Defizit. Dieses fällt dabei deutlich höher aus, als mit der Haushaltsplanung und dem Nachtragshaushalt 2017 angenommen. Auch die Folgejahre weisen erneut erhebliche Defizite in Höhe von insgesamt 2.752.000 € aus.

 

Nachfolgend werden die wichtigsten Eckdaten des Haushaltes 2018 kurz erläutert. Zugrunde liegen die Orientierungsdaten aus Juli 2017. Einzelheiten ergeben sich bei den einzelnen Steuerarten.

 

Im Bereich der Realsteuern wurde für die Ansätze 2018 das voraussichtliche Anordnungssoll 2017 zugrunde gelegt. Die Grundsteuer A unterliegt dabei weiterhin kaum Schwankungen und wurde daher durchgehend für alle Jahre mit 203.900 € eingeplant. Für die Grundsteuer B wurde auf das voraussichtliche Anordnungssoll 2017 die oben genannten Orientierungsdaten mit einer jährlichen Steigerung von 1,5 % angewandt und für das Haushaltsjahr 2018 insgesamt  2.102.600 € eingeplant. Bei der Gewerbesteuer wurde für das Planjahr 2018 das voraussichtliche Anordnungssoll 2017 angesetzt. Dieses liegt aktuell bei 4.910.700 €. Für die Folgejahre wurden die Orientierungsdaten entsprechend angewendet. Die Gewerbesteuerumlage steigt gegenüber 2017 um rund 23.500 € auf nunmehr 1.012.000 €.

 

Der Ansatz der Vergnügungssteuer wurde für 2018 auf 150.000 € angehoben. Seit dem Jahr 2017 erfolgt die Besteuerung mit einem Steuersatz von 20 % auf das Einspielergebnis. Der erhöhte Ansatz ist auf konstante Erträge und weitere Neueröffnungen von Spielhallen im Laufe des Jahres 2016 zurückzuführen.

 

Für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen 2018 ist u.a. die Steuereinnahmekraft der Quartale IV/2016 bis III/2017 zugrunde zu legen. Die Steuereinnahmekraft hat sich im Vergleich zum letzten Haushaltsjahr deutlich erhöht. Dies führt zu einem erheblichen Rückgang der Schlüsselzuweisungen. Gegenüber dem Planansatz 2017 ist ein Rückgang von rund 1.181.900 € auf nunmehr 1.791.800 € zu verzeichnen. Hinsichtlich des Grundbetrages  wurden auch in diesem Jahr nicht die vollen Steigerungen gemäß den Orientierungsdaten angenommen, sondern lediglich ein Drittel  des für 2018 angegebenen Steigerungssatzes. Aufgrund der vorgenannten erhöhten Steuereinnahmekraft, aber der gleichzeitig sinkenden Schlüsselzuweisungen ergeben sich Mehrbelastungen bei der Kreisumlage in Höhe von 294.200 €.

 

Für die Berechnung der Einkommenssteuer wurden die Werte der Orientierungsdaten mit einer Steigerungsrate von 2,6 % zugrunde gelegt. Im Verhältnis zum Planansatz 2017 erhöht sich der Ansatz der Einkommenssteuer in 2018 um rund 315.100 € auf nun 6.870.000 €.

 

Die Werte der Orientierungsdaten aus Juni 2017 wurden auch für die Umsatzsteuer zugrunde gelegt und führen hier zu deutlichen Steigerungen. Gegenüber dem Planansatz 2017 erhöht sich die Erwartung bei der Umsatzsteuer für 2018 um rund 161.100 €.

 

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind wiederum um rund 850.000 € gegenüber dem Vorjahr auf nunmehr 6.734.200 € gestiegen. Davon entfallen alleine rund 1.527.300 € auf die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen. Hier gibt es diverse Instandhaltungsmaßnahmen in den verschiedenen gemeindeeigenen Gebäuden. Die wesentlichen Einzelmaßnahmen wurden in der Bauausschusssitzung vom 11.09.17 vorgestellt.

 

Im Bereich des Ergebnishaushaltes bleibt insgesamt abzuwarten, wie sich die Steuern und vor allen Dingen die Zuweisungen bis zum zweiten Haushaltsentwurf weiter entwickeln. Insbesondere die zweite Steuerschätzung sowie die Festlegung des vorläufigen Grundbetrages im November werden hier voraussichtlich noch zu diversen Veränderungen führen.

 

Für die Aufwandsseite werden die einzelnen Fachdienste nochmals aufgefordert, die gemeldeten Ansätze kritisch zu hinterfragen. Weiterhin ist in der Anlage bereits eine Liste mit möglichen Einsparvorschlägen enthalten, welche in den entsprechenden Fachausschüssen beraten werden sollte. Weiterhin sind in der Liste mögliche Felder zur Ertragssteigerung angeführt.

 

Der Finanzhaushalt für laufende Verwaltungstätigkeit geht im Finanzplanungszeitraum insgesamt betrachtet von positiven Entwicklungen aus, auch wenn sich das Jahr 2018 noch mit einem Defizit in Höhe von 1.000.300 € präsentiert.

 

Im investiven Auszahlungsbereich sind u.a. Mittel für Ankäufe von Wohnbau-  und Gewerbeflächen vorgesehen. Ziel der Gemeinde ist es, den Interessenten entsprechende Flächen anzubieten. Um hier für Grunderwerbe handlungsfähig zu sein, wurden für 2018 Mittel eingeplant. Gleichzeitig wurden auf der Einnahmeseite in den Folgejahren die Einzahlungen aus dem Verkauf der Wohnbauflächen eingeplant. Im Bereich der investiven Baumaßnahmen sind die größeren Maßnahmen der Bau der Kindertagesstätte in Metjendorf, das neue Feuerwehrhaus in Gristede und die Erweiterung der Grundschule in Wiefelstede. Die weiteren investiven Einzahlungen und Auszahlungen können dem beigefügten Investitionsprogramm entnommen werden.

 

Im Bereich der Finanzierungstätigkeit wurden zunächst nur die Tilgungsleistungen für die vorhandenen Kredite eingeplant, was zu einer jährlichen Entschuldung von knapp 400.000 € führen würde. Im Zuge der weiteren Haushaltsplanung sind erhebliche Anstrengungen zu unternehmen, um das Defizit deutlich zu senken. Hier sind nach Auffassung der Verwaltung auch Entscheidungen zu treffen, die zu einer deutlich verbesserten Ertragslage führen. Mit dem zweiten Haushaltsplanentwurf wäre dann festzulegen, in welcher Höhe Darlehensaufnahmen eingeplant werden sollen. Denkbar wäre hier wieder, kurzfristige Darlehensaufnahmen vorzunehmen, um den Erwerb von Wohnbauflächen ggfs. zwischenfinanzieren zu können.

 

Ohne entsprechende Darlehensaufnahmen verzeichnet der Finanzhaushalt 2017 einen Abfluss von liquiden Mitteln in Höhe von 8.556.200 €. Über den gesamten Finanzplanungszeitraum würden mit heutigem Planungsstand rund 10.091.900 € liquide Mittel abfließen, was haushaltspolitisch nicht akzeptabel und haushaltsrechtlich nicht zulässig ist.

 

Die vorgestellten Planungen zum ersten Haushaltsentwurf sind nunmehr in den Fraktionen und weiteren Fachausschüssen zu beraten und auf weitere Einsparungsmöglichkeiten hin zu untersuchen. Das Ergebnis wird in der zweiten Finanzausschusssitzung vorgestellt.

     


Finanzierung:

 

-/-  

  


Anlagen: