Betreff
Entwicklung der Kinderzahlen in der Gemeinde Wiefelstede / Stichtag 01.10.2017
Vorlage
B/0921/2017
Aktenzeichen
FB II-Le
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt die Entwicklung der Kinderzahlen in der Gemeinde Wiefelstede mit Stichtag 01.10.2017 und die sich daraus ergebende Situation der Kin­dertagesstättenbetreuung zur Kenntnis

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Während die Geburtenzahlen im nördlichen Gemeindebereich in etwa auf dem Niveau der Vorjahre bleiben, zeigt sich im Südbereich ein leichter Rückgang der Zahlen. (s. anliegende Tabelle). Vor allem in Metjendorf kann davon ausgegangen werden, dass die Familien in dem neuen größerem Baugebiet zwischen Schwarzer Weg und Ofenerfelder Straße zum großen Teil mit der Familienplanung abgeschlossen haben.

 

Gleichwohl sind die Kinderzahlen im gesamten Gemeindebereich auf einem hohen Niveau.

Hinsichtlich des Angebots an Kindertagesbetreuung in Wiefelstede ist die Anzahl der in Wiefelstede gemeldeten Kinder differenziert zu betrachten, um passgenaue Planung im Kin­dertagesstättenbereich zu erreichen.

 

Insgesamt stehen in der Gemeinde folgende Plätze in der Kinderbetreuung zur Verfügung:

 

Krippe / Betreuung U3-Jährige

Wiefelstede / Nordbereich:       42 Krippenplätze (Am Breeden, Wieki/Ammerl. Kindertreff)   

                                                                 8 bzw. 10 Plätze Großtagespflege (Wieki/Ammerl. Kindertreff)                                                            ca. 17 Plätze Tagespflege

 

Metjendorf / Südbereich:          60 Krippenplätze (Kita Metjendorf, H.-Kunst-Krippe)

                                                               20 Plätze Großtagespflege (Meki / Ammerl. Kindertreff)

                                                                ca. 13 Plätze Tagespflege

                                                               (plus 30 Plätze ab Eröffnung der neuen KiTa Metjendorf)

 

Kindergärten / Betreuung Ü3-Jährige bis Schuleintritt

Wiefelstede / Nordbereich        201 Plätze ab 08/2017 durch Erweiterung Thienkamp

                                                               (Kita Am Breeden und Kiga Thienkamp)

                                                                 25 Plätze Kiga Spohle

                                                                 25 Plätze Kiga Gristede

Metjendorf / Südbereich:          243 Plätze (Kiga Metjendorf, Heidkamp und H.-Kunst-Kiga)

                                                                 10 Nachmittagsplätze im Kiga Metjendorf

                                                               (plus 50 Plätze ab Eröffnung der neuen KiTa Metjendorf)

 

Hort / Betreuung Grundschüler

Wiefelstede / Nordbereich        40 Plätze ( Hort Am Breeden), davon 3 Sharingplätze

 

Alle Plätze in allen Einrichtungen sind zurzeit voll belegt, freie Plätze bei den im eigenen Haushalt selbstständigen Tagesmüttern stehen auch nicht mehr zur Verfügung.

In Wiefelstede ist die ab dem 01.08. 2017 neu eingerichtete Kindergartengruppe am Thienkamp auch bereits voll belegt. Zu Beginn des Kindertagesstättenjahres im August konnten somit auch einige Kindergartenkinder aus den Flüchtlingsfamilien in die Vormittags­gruppen aufgenommen werden. Dieser Wechsel aus den Nachmittagsgruppen bzw. aus häus­licher Betreuung ermöglicht es den Eltern der Familien, die seit ca. Anfang 2016 in Wiefelstede leben und inzwischen eine Anerkennung haben, an dem verpflichtenden Alpha­betisierungs- bzw. Integrationskurs teilzunehmen.

 

Im Südbereich der Gemeinde konnte zum August 2017 eine Vielzahl von angemeldeten Krip­pen- und Kindergartenkinder nicht aufgenommen werden. Die in den letzten Wochen und Monaten eingegangenen zusätzlichen Anfragen bezüglich eines Betreuungsplatzes im Südbe­reich der Gemeinde aufgrund von Herzug aus anderen Gemeinden etc. konnten aufgrund der bestehenden Warteliste dann auch nur negativ beantwortet werden. Hier wird sich die Situa­tion erst mit der Neueröffnung der geplanten Kindertagesstätte an der Ofenerfelder Straße entspannen.

 

Grundsätzlich besteht seit 2013 der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung (Krippe) oder in Kindertagespflege bereits ab dem 1. Geburtstag. Gesetzlich verankert wurde der Anspruch in § 24 Achtes Sozialgesetzbuch - SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz).
Schon seit 1996 hat jedes Kind ab seinem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt einen Rechtsan­spruch auf einen Kindergartenplatz.

 

Hinsichtlich der Inanspruchnahme dieses Rechtsanspruches gibt es in der Gemeinde Wiefelstede noch ein Süd/Nord-Gefälle. Der Rechtsanspruch hat allgemein zu deutlichen Veränderungen im Familien- und Berufsverhalten junger Eltern und auch in den Erwartungen der Arbeitgeber geführt. Zukünftige Eltern gehen in der Regel davon aus, dass sie, sobald ihr Kind genau 1 Jahr alt ist bzw. die Elternzeit endet, wieder die Berufstätigkeit aufnehmen. Zeitgleich wird dann natürlich auch ein Betreuungsplatz (Krippe oder Tagesmutter) für das Kleinkind benötigt. Diese gesellschaftliche Entwicklung ist aufgrund der unterschiedlichen Strukturen in unser Gemeinde im Südbereich (Metjendorf, Ofenerfeld, Heidkamp) bislang schon heftiger zu spüren als in den übrigen Bereichen. Es ist jedoch zu erwarten, dass der Nordbereich in dieser Entwicklung in den kommenden Jahren nachzieht.

 

Im Kindergarten werden Kinder ab drei Jahren aufgenommen. Noch vor ein paar Jahren geschah dieses in der Regel zu Beginn des Kindergartenjahres am 1. August, wenn die Schul­anfänger an die Grundschule abgegeben waren. Die Eltern richteten sich ihre Elternzeit so ein, dass sie zu diesem Zeitpunkt nach dem dritten Geburtstag des Kindes wieder in den Beruf gingen, oft waren die Kinder dann schon älter als genau drei Jahre.

 

 

 

 

 

 

Durch die Aufnahme der 1-Jährigen in die Krippen-Betreuung verändert sich auch der Bedarf an Kindergarten-Plätzen. Da Kinder während des ganzen Jahres geboren werden und dement­sprechend auch zu unterschiedlichen Zeiten der Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Betreuungseinrichtung entsteht, muss die Krippe bei Vollbelegung auch während des ganzen Jahres die dreijährigen Kinder in den Kindergar­ten abgeben, um für die jüngeren wieder Platz zu schaffen.

 

Die zeitgenaue Beanspruchung des Rechtsanspruchs bei Krippenkindern führt insofern dazu, dass zu Beginn des Kindergartenjahres immer Plätze für die bald Dreijährigen „freigehalten“ werden müssen, soll dieses Rechtsanspruch-System funktionieren.  Die Tatsache, dass im Südbereich 88 Kinder in Krippen oder in der Tagespflege betreut werden und im Nordbereich nur 69 Kinder führt somit u.a. dazu, dass in den Kindergärten Metjendorf, Heidkamp und Ofenerfeld die „Kindergartenplatznot“ signifikant höher ist.

 

Parallel hierzu bestehen auch Eltern, die die ersten Jahre ihre Kinder selbst betreuen, zu min­destens auf den Rechtsanspruch ihres Kindes auf einen Kindergartenplatz genau ab dem drit­ten Geburtstag des Kindes.

 

Aufgrund dieser Entwicklung kann bei der Kindertagesstättenplanung mithilfe der Statistik der Zahlen aus dem Bürgerbüro nicht mehr von drei Geburten-Jahrgängen für den Kindergarten (3-6 Jahre) ausgegangen werden. Teile des ältesten Krippenjahrgangs müssen mit berücksich­tigt werden, d.h. auch die Kinder, die innerhalb eines Kindergartenjahres drei Jahre alt werden.

 

Der unterschiedliche Modus in der Gesetzgebung hinsichtlich Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab genauem Geburtstag und Schuleintritt bei erreichtem 6. Geburtstag bis zum 01.10. des Jahres verursacht insofern einen Bruch in der Planung von Krippenbetreuung bis zum Grundschuleintritt. Die Folge ist, dass freie Plätze in den KiTas für Kinder, die nach dem 01.10. des Jahres bis zum folgenden Sommer einen entsprechenden Geburtstag haben, frei gehalten werden müssen. Insofern fangen Krippen und Kindergartengruppen zu Beginn des Kindertagesstättenjahres mit geringeren Kinderzahlen an, um dann im Sommer mit 15 bzw. 25 Kindern voll besetzt zu sein, sofern dieses aufgrund des Platzangebotes möglich ist.

 

Obwohl diese Entwicklung alle Kommunen in Deutschland betrifft, gibt es hierzu noch keine empfohlenen Rechnungsgrößen. Aus den Erfahrungen in Wiefelstede der letzten Jahren sollte hier (zu mindestens für den Südbereich) mit einer bis zu 50 %-igen Einberechnung des nächst jüngeren Jahrganges gerechnet werden, ausgehend von den statistischen Zahlen des Termins 01.10., der für die Einschulung der 6-Jährigen relevant ist.

 

Im Folgenden sind die statistischen Zahlen der gemeldeten Kinder in den entsprechenden Jahrgängen grafisch hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Kindergartenplätze abgebildet.

(Der hinzuzurechnende 50%ige Anteil des nächst jüngeren Jahrganges ist jeweils in Klam­mern nach den Pfeilen genannt, dabei wurde gegebenenfalls aufgerundet).

 

Für den Krippenbereich ist diese Darstellung nicht möglich, da die Kinder, die dann im Januar 2018 für den Krippenbesuch im Kindertagesstättenjahr Aug. 2018- Juli 2019 angemeldet werden könnten, zum großen Teil noch gar nicht geboren sind. Hier kann nur von den Erfah­rungswerten bei den realen Anmeldungen der letzten Jahre ausgegangen werden.


 

Entwicklung Kinderzahlen Stichtag 01.10.2017 / Betreuung in den Kindergärten

 

In den folgenden Grafiken sind die mit Stichtag 01.Oktober 2017 in Wiefelstede gemeldeten Kinder anhand ihres Geburtsjahrganges dem aktuellen Kindergartenjahr bzw. dem der Folge­jahre den Kindergärten passend zu ihrer Wohnadresse zugeordnet.

 

Grafiken - Entwicklung Kinderzahlen Stichtag 01.10.2017

 

-            Kindertagesstätten Ort Wiefelstede

 

 

Kindertagesstätten-Jahre

Jahrgang Kinder

Anzahl Kinder

2017/18

2018/19

2019/2020

2020/2021

2011/12

2012/13

2013/14

63

68

75

 

 

206(+32)

 

 

 

 

 

2012/13

2013/14

2014/15

68

75

63

 

 

 

206(+39)

 

 

 

 

2013/14

2014/15

2015/16

75

63

77

 

 

 

 

215(+34)

 

 

 

2014/15

2015/16

2016/17

63

77

68

 

 

 

 

 

208(+?)

Kindergartenplätze

 

Freie Plätze

 

201

 


-          05

201

 


-          05

201

 


-          14

201

 


-          7

 

Zahlen in Klammern = 50 % der Kinder des nächst jüngeren Jahrgangs, die in dem entspre­chende KiTa-Jahr ebenfalls einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben

 

Trotz der Erweiterung im Kindergarten Thienkamp fehlen im Einzugsgebiet rechnerisch  Plätze. Hinzu kommen noch die Kinder, die von Oktober 2016 bis zum Sommer 2017 drei Jahre alt werden. Diese Kinder sind derzeit im Kindergarten Gristede untergebracht oder besuchen zurzeit noch gar keinen Kindergarten. Einige dieser Kinder sind bis zum Sommer 2018 auch noch in Krippengruppen oder bei Tagesmüttern betreut. Ein Teil der Flüchtlings­kinder, besonders aus den nicht anerkannten Flüchtlingsfamilien ohne Integrationskursver­pflichtung für die Eltern, wurde derzeit nicht für den Kindergartenbesuch angemeldet.

 

In den Kindertagesstättenjahren 2018/2019 und 2019/20120 besteht statistisch gesehen ein relativ hoher Mangel an Kindergartenplätzen. Dieses ist auch bedingt durch den Zuzug der Flüchtlingsfamilien Ende 2015/Anfang 2016, mit relativ vielen kleinen Kindern. Hier ist zunächst abzuwarten, wie die Entwicklung der zurzeit nicht anerkannten Familien (vor allem aus Afghanistan) ist. Es ist fraglich, wie viele dieser Familien in unserer Gemeinde wohnen bleiben, da oft auch der Wunsch besteht, in größere Städte zu ziehen. Gegebenenfalls ist über eine nochmalige Erweiterung des Kindergarten Thienkamp um eine 4. Gruppe nachzudenken.

 

 

 

 

 

-          Kindergarten Gristede

 

Kindertagesstätten-Jahre

Jahrgang Kinder

Anzahl Kinder

2017/18

2018/19

2019/20

2020/21

2011/12

2012/13

2013/14

4

6

3

 

 

13(+4)

 

 

 

2012/13

2013/14

2014/15

6

3

7

 

 

 

16(+6)

 

 

2013/14

2014/15

2015/16

3

7

11

 

 

 

 

21(+3)

 

2014/15

2015/16

2016/17

7

11

6

 

 

 

 

 

24(+?)

Kindergartenplätze

 

Freie Plätze

 

25

 


+     12

25

 


+    09

25

 


+      04

25

 


+      01

 

Zahlen in Klammern = 50 % der Kinder des nächst jüngeren Jahrgangs, die in dem entspre­chende KiTa-Jahr ebenfalls einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben

 

Statistisch gesehen ist der Kindergarten Gristede durch Kinder im eigenen Einzugsbereich nicht voll ausgelastet. Durch die Maßnahme, dort einen „Bewegungskindergarten“ mit ver­stärktem Sportangeboten in der benachbarten Sporthalle einzurichten und Mittagessen im Kindergarten Gristede anzubieten, ist es jedoch gelungen, dass Eltern aus anderen Ortsteilen bewusst hier ihre Kinder anmelden. Somit ist dieser Kindergarten zurzeit auch voll ausgelastet und ähnliches ist für die Folgejahre zu erwarten, zumal hier ab dem Geburtenjahr 2014/2015 auch wieder mehr Gristeder Kinder geboren wurden..

 

-          Kindergarten Spohle

 

Kindertagesstätten-Jahre

Jahrgang Kinder

Anzahl Kinder

2017/18

2018/19

2019/20

2020/21

2011/12

2012/13

2013/14

8

4

13

 

 

25(+2)

 

 

 

2012/13

2013/14

2014/15

4

13

4

 

 

21(+5)

 

 

2013/14

2014/15

2015/16

13

4

9

 

 

 

 

26(+7)

 

2014/15

2015/16

2016/17

4

9

13

 

 

 

 

 

26(+?)

Kindergartenplätze

 

Freie Plätze

 

25

 


+      0

25

 


+       4

25

 


-        1

25

 


-        1

 

Zahlen in Klammern = 50 % der Kinder des nächst jüngeren Jahrgangs, die in dem entspre­chende KiTa-Jahr ebenfalls einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben

 

Der Kindergarten in Spohle ist derzeit voll belegt, da einige Flüchtlingskinder aus Dringen­burg und Spohle dort betreut werden.

 

-          Kindertagesstätten im Südbezirk

 

Kindertagesstätten-Jahre

Jahrgang Kinder

Anzahl Kinder

2017/18

2018/19

2019/20

2020/21

2011/12

2012/13

2013/14

78

98

70

 

 

246 (+46)

 

 

 

2012/13

2013/14

2014/15

98

70

91

 

 

259(+47)

 

 

2013/14

2014/15

2015/16

70

91

93

 

 

 

254(+34)

 

 

2014/15

2015/16

2016/17

91

93

67

 

 

 

 

251(+ ?)

Kindergartenplätze

 

 

 

 

Freie Plätze

 

243

(+ 10 Nachm.pl.)

 

 


-       3

243

(+10 Nachm.pl.)

 

 


-       16

293

(+10 Nachm.pl.)

 

 


+        39

293

(+10 Nachm.pl.)

 

 


+ 42

 

Zahlen in Klammern = 50 % der Kinder des nächst jüngeren Jahrgangs, die in dem entspre­chende KiTa-Jahr ebenfalls einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben

 

Ca. 25 angemeldete Kinder konnten für das Kindergartenjahr 2017/2018 nicht aufgenommen werden, ebenso wie für 15 angemeldete Kinder ab 1 Jahr kein Tagespflege- oder Krippenplatz mehr zur Verfügung stand. Dabei besteht besonders ein Bedarf an Ganztagsplätzen. Betroffen waren in beiden Fällen jeweils die Kinder, die im laufenden Kita-Jahr erst ein bzw. drei Jahre alt wurden bzw. werden und die zu den oben dargestellten Jahrgängen noch hinzugezählt werden müssen. (s. Zahlen in Klammern) Hier zeigte sich deutlich die oben beschriebene „städtische Struktur“ der gesellschaftlichen Entwicklung bei den Familien im Südbereich der Gemeinde. Wie oben schon beschrieben, erhöht hier den Druck die relativ hohe Anzahl der Krippen- und Tagespflegeplätze und die notwendige übergangslose Betreuung im Kindergar­ten. Außerdem ist davon auszugehen, dass bei den meisten Familien im Südbereich der Gemeinde so kalkuliert wird, dass beide Elternteile ein Einkommen erzielen (müssen).

 

Es ist damit zu rechnen, dass für das Kindertagesstättenjahr 2018/2019 ca. 33 angemeldeten Kindergartenkindern (16 aus den drei genau gezählten Jahrgängen und mindestens ca. 17 aus dem mit 50% hinzugerechnetem nächst jüngerem Jahrgang) für August 2018 eine Absage erteilt werden muss, geht man von der realen Anmeldesituation und den Erfahrungswerden für das Kindergartenjahr 2017/2018 aus.

 

Die Situation wird sich hier erst entspannen, wenn die neue Kindertagesstätte in Metjendorf 50 Kindergartenkinder aufnehmen kann.

   


Anlagen: