Betreff
Änderung der Gemeindegrenze in Teilbereichen zwischen der Stadt Westerstede und der Gemeinde Wiefelstede im Bereich Hollen/Dringenburg (Grenzweg/Bramkampsweg),
hier: Anpassung des Gemeindegrenzverlaufes an das Vermessungsergebnis im Flurbereinigungs verfahren zur A 20 gem. Verfügung des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems vom 08.08.2017
Vorlage
B/0956/2017
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede stimmt der Änderung der Grenze zwischen der Stadt Westerstede und der Gemeinde Wiefelstede wie im anliegenden Plan dargestellt wie folgt zu:

 

Der nördliche Abschnitt ab Garnholter Damm/Bramkampsweg bis zur zukünftigen A 20 geht insgesamt an die Gemeinde Wiefelstede.

 

Der südliche Abschnitt ab Mühlendamm (Westerstede) bis zur künftigen A 20 geht insgesamt an die Stadt Westerstede.

 

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Durch die Planung der „Küstenautobahn A 20“ wird der Grenzweg (zwischen der Stadt Westerstede und der Gemeinde Wiefelstede) zukünftig getrennt. Dieses wurde im Planfeststellungsverfahren/Flurbereinigungsverfahren festgestellt. Die Eigentumsverhältnisse an dem „Grenzweg“ wurden als problematisch und unklar angesehen und sollten gemäß einer Absprache zwischen der Planfeststellungsbehörde, der Stadt Westerstede und der Gemeinde Wiefelstede so bereinigt werden, dass anschließend klare Eigentumsverhältnisse im Bereich des Straßenareals erreicht werden, auch wenn dadurch ein Änderungsverfahren für die Gemeindegrenzen erforderlich wird.

 

Vereinbart wurde, dass der Abschnitt des Grenzweges an dem eine Familie der Gemeinde Wiefelstede wohnt, zukünftig zum Gebiet der Gemeinde Wiefelstede gehört. Der Abschnitt des Grenzweges in Hollen an dem eine Familie der Stadt Westerstede wohnt, wird dem Gemeindegebiet der Stadt Westerstede zugeordnet. Das Verhältnis der Tauschflächen beträgt 4.653 m² (Abgabe von Westerstede an Wiefelstede) zu 4.849 m² (Abgabe von Wiefelstede an Westerstede).

 

 

 


Finanzierung:

 

Da die Neuvermessung der Wegeflächen wie dargestellt im Rahmen des Flurbereinigungsverfahren erfolgt, sind hierfür der Gemeinde Wiefelstede und auch der Stadt Westerstede keine Kosten entstanden. Die erforderlichen Widmungen neuer Gemeindestraßen sowie die Entwidmungen und Umwandlungen von bisherigen Gemeindestraßen erfolgt im separatem Verfahren nach der Regelung der neuen Grenzen.

 


Anlagen: