hier: Anpassung des Gemeindegrenzverlaufes an das Vermessungsergebnis im Flurbereinigungs verfahren zur A 20 gem. Verfügung des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems vom 08.08.2017
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede stimmt der
Änderung der Grenze zwischen der Stadt Westerstede und der Gemeinde Wiefelstede
wie im anliegenden Plan dargestellt wie folgt zu:
Der nördliche Abschnitt ab Garnholter
Damm/Bramkampsweg bis zur zukünftigen A 20 geht insgesamt an die Gemeinde
Wiefelstede.
Der südliche Abschnitt ab Mühlendamm
(Westerstede) bis zur künftigen A 20 geht insgesamt an die Stadt Westerstede.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Durch
die Planung der „Küstenautobahn A 20“ wird der Grenzweg (zwischen der Stadt
Westerstede und der Gemeinde Wiefelstede) zukünftig getrennt. Dieses wurde im
Planfeststellungsverfahren/Flurbereinigungsverfahren festgestellt. Die
Eigentumsverhältnisse an dem „Grenzweg“ wurden als problematisch und unklar
angesehen und sollten gemäß einer Absprache zwischen der
Planfeststellungsbehörde, der Stadt Westerstede und der Gemeinde Wiefelstede so
bereinigt werden, dass anschließend klare Eigentumsverhältnisse im Bereich des
Straßenareals erreicht werden, auch wenn dadurch ein Änderungsverfahren für die
Gemeindegrenzen erforderlich wird.
Vereinbart
wurde, dass der Abschnitt des Grenzweges an dem eine Familie der Gemeinde
Wiefelstede wohnt, zukünftig zum Gebiet der Gemeinde Wiefelstede gehört. Der
Abschnitt des Grenzweges in Hollen an dem eine Familie der Stadt Westerstede
wohnt, wird dem Gemeindegebiet der Stadt Westerstede zugeordnet. Das Verhältnis
der Tauschflächen beträgt 4.653 m² (Abgabe von Westerstede an Wiefelstede) zu
4.849 m² (Abgabe von Wiefelstede an Westerstede).
Finanzierung:
Da die
Neuvermessung der Wegeflächen wie dargestellt im Rahmen des
Flurbereinigungsverfahren erfolgt, sind hierfür der Gemeinde Wiefelstede und
auch der Stadt Westerstede keine Kosten entstanden. Die erforderlichen
Widmungen neuer Gemeindestraßen sowie die Entwidmungen und Umwandlungen von
bisherigen Gemeindestraßen erfolgt im separatem Verfahren nach der Regelung der
neuen Grenzen.
Anlagen: