Betreff
Annahme einer Geldspende für den LF 10 der Feuerwehreinheit Metjendorf
Vorlage
B/0978/2017
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss beschließt die Geldspende des Fördervereins der Einheit Metjendorf im Wert von 1.599,36 Euro anzunehmen.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG dürfen Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden und Schenkungen entscheidet grundsätzlich der Gemeinderat. Er hat diese Befugnis bis zur Höhe von 2.000 Euro je Spende gemäß Beschluss vom 09.03.2010 auf den Verwaltungsausschuss übertragen.

 

Nach der Dienstanweisung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen der Gemeinde Wiefelstede liegt die Zuständigkeit beim Bürgermeister, sofern die Spende oder Schenkung den Betrag von 100 Euro nicht überschreitet.

 

Die Kommunalaufsicht ist gemäß § 111 Abs. 7 Satz 4 NKomVG jährlich über die eingegangenen Spenden über 100 Euro zu informieren.

 

In das neue LF 10 der Feuerwehreinheit Metjendorf wurden abweichend von der Ausschreibung ein größerer Wassertank (2.000 Liter) und eine Arbeitsplatte mit Teleskopauszug eingebaut. Die dadurch entstandenen Mehrkosten in Höhe von insgesamt 1.599,36 Euro werden vom Förderverein der Feuerwehreinheit Metjendorf gespendet. 

 

Die Spende soll bis zum 30.11.2017 bei der Gemeindekasse eingezahlt werden.

 

Die Spende ist zweckgebunden für die Anschaffung des Wassertankes und der Arbeitsplatte mit Teleskopauszug.

 

Bedenken gegen die Annahme der oben genannten Spende besteht seitens der Verwaltung nicht.