Betreff
Annahme einer Geldspende für einen Schlauchaufwickler für die Feuerwehreinheit Metjendorf
Vorlage
B/0979/2017
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Geldspende des Fördervereins der Feuerwehr Metjendorf in Höhe von 456,67 Euro für die Anschaffung des Schlauchaufwicklers anzunehmen.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG dürfen Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden und Schenkungen entscheidet grundsätzlich der Gemeinderat. Er hat diese Befugnis bis zur Höhe von 2.000 Euro je Spende gemäß Beschluss vom 09.03.2010 auf den Verwaltungsausschuss übertragen.

 

Nach der Dienstanweisung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen der Gemeinde Wiefelstede liegt die Zuständigkeit beim Bürgermeister, sofern die Spende oder Schenkung den Betrag von 100 Euro nicht überschreitet.

 

Die Kommunalaufsicht ist gemäß § 111 Abs. 7 Satz 4 NKomVG jährlich über die eingegangenen Spenden über 100 Euro zu informieren.

 

Der Förderverein der Feuerwehreinheit Metjendorf hat eine Geldspende in Höhe von 456,67 Euro für die Anschaffung eines Barth Rolly III (Rollwickler für Schläuche) inkl.Abziehhilfe und Stützfuß für den LF 10 der Feuerwehr Metjendorf übergeben.

 

Zusätzlich  wurden von den Feuerwehreinheiten Wiefelstede, Spohle, Neuenkruge-Borbeck, Gristede und Mollberg, sowie vom Gemeindebrandmeister Heiko Bruns und dem stellvertretenden Gemeindebrandmeister Andre Steingräber je 50,00 Euro für dieselbe Anschaffung gespendet. Diese Spenden wurden bereits vom Bürgermeister angenommen.

 

Der Gesamtbetrag in Höhe von 806,67 Euro wurde am 08.11.2017 von der Gemeindekasse vereinnahmt.

 

Die Spende ist zweckgebunden für die Anschaffung des Schlauchaufwicklers inkl. Zubehör. Die Anschaffung ist bereits erfolgt.

 

Bedenken gegen die Annahme der oben genannten Spende besteht seitens der Verwaltung nicht.