Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Stellenplan und die Stellenübersichten in der vorliegenden Form in den Haushaltsplan 2018 zu übernehmen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der Stellenplan einschließlich der Stellenübersichten ist als Anlage zur Beratungsvorlage beigefügt. Die in der Haushaltsplanung aufgenommenen Personalkosten wurden anhand der im Stellenplan vorgesehenen Stellen berechnet. Die nächsten Tarifverhandlungen beginnen im Frühjahr 2018. Geplant wird mit einer Personalkostensteigerung von 2,5 %. Im Rahmen der Finanzplanung werden für die Jahre 2019, 2020 und 2021 Erhöhungen von 2,5 % angenommen.
1)
Beförderung
Im
Zuge einer durchgeführten Dienstpostenbewertung ist eine Beamtin auf Grund der
gestiegenen Anforderungen des Amtes unter anderem im Bereich der Bezügeberechnung
zu befördern.
2)
Jugendpflege
In
der Verwaltungsausschusssitzung vom 20.11.2017 wurde die personelle Verstärkung
der Jugendpflege um 0,50 Stellen beschlossen. Zeitgleich wird ein kw-Vermerk
auf die 0,50 Stelle des demnächst in
Rente gehenden Beschäftigten angebracht.
3)
Swemmbad
Im
Swemmbad sind zwei Beschäftigte durch die Gewährung einer vollen
Erwerbsminderungsrente aus dem Beschäftigungsverhältnis ausgeschieden. Dieser
Stellenumfang von 1,0 Stellen wurde mit ausgebildeten Fachkräften für
Bäderbetriebe wieder besetzt. Des Weiteren erfolgte auf Grund der Erweiterung
der Öffnungszeiten im Freibad Neuenkruge eine stellenplanmäßige Anpassung.
Durch
die Kündigung einer Auszubildenden aus dem ersten Ausbildungsjahr ist die
Gewährleistung der Wasseraufsicht nicht mehr durchgängig gegeben. Das
Bädergutachten aus dem Jahre 2007 rechnet die Auszubildenden mit 20 % ihrer
wöchentlichen Arbeitszeit in die Wasseraufsicht mit ein. Hierdurch fehlen somit
7,8 Wochenstunden an entsprechendem Aufsichtspersonal. Ein unbefristeter
Beschäftigter mit zurzeit 31,40 wöchentlicher Arbeitszeit, könnte diesen
Zeitanteil befristet für zwei Jahre bis zur vollständigen Besetzung im Swemmbad
mit drei Auszubildenden, übernehmen. Die Personalkosten des Beschäftigten werden
durch die eingesparten Ausbildungskosten kompensiert.
4)
FD Soziale Hilfen und FD Gebäudemanagement
Eine
durchgeführte Arbeitsplatzbewertung im FD Soziale Hilfen kam zu dem Ergebnis,
dass die Tätigkeiten der vier Beschäftigten dem der E 9 a TVöD entsprechen und
somit in dieser Entgeltgruppe einzugruppieren sind.
Im
FD Gebäudemanagement wurde im Rahmen der Überleitung in die neue Entgeltordnung
bei einer Stelle nachträglich festgestellt, dass sich die Eingruppierung mit
den speziellen Tätigkeitsmerkmalen für Technikerinnen und Techniker dahingehend
geändert wurden, dass die Tarifvertragsparteien die Merkmale der „alten“ E 8
TVöD in die neue E 9 a TVöD übernommen haben. Somit ist der Beschäftigte in die
E 9 a TVöD einzugruppieren.
5)
FD Innere Dienste und Ordnung
Die
Beschäftigte im FD Innere Dienste und Ordnung hat neben ihren 0,40
Stellenanteilen für die zentrale Vergabe noch 0,60 Stellenanteile von einem
Beschäftigten übernommen, der zum 31.10.2016 in Rente gegangen ist. Durch
Aufgabenumverteilungen im Fachdienst sind hier höherwertige Tätigkeiten
zusammengefasst worden.
6)
Touristik
Siehe
Beratungsvorlage B/0994/2017 zur Finanzausschusssitzung am 04.12.2017.
7)
FD Bürgerservice
Durch
neue gesetzliche Aufgaben im Bereich des Meldewesens war es im FD Bürgerservice
erforderlich, dieses durch Stundenaufstockungen bei den Beschäftigten
anzugleichen.
8)
Schulsekretärinnen
Für
die Schulsekretärinnen in der Oberschule sind Personalbemessungen durch die
Dienststelle mit dem Ergebnis durchgeführt worden, dass beide Beschäftigte
insgesamt eine Erhöhung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit von 10,00 Stunden
erhalten.
9)
Bauhof
In
der Verwaltungsausschusssitzung vom 20.11.2017 wurde die personelle Verstärkung
des Bauhofes um 1,0 Stellen beschlossen. Zeitgleich wird ein kw-Vermerk auf die
Stelle des demnächst in Rente gehenden Beschäftigten angebracht.
10)
Übernahme Auszubildende
Die
Auszubildenden zum Verwaltungsfachangestellten erhalten nach Ende ihrer
Ausbildungszeit eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit von jeweils drei Monaten.
Nach Ende dieser drei Monate und bis zur nächsten Übernahme der nachfolgenden
Auszubildenden, mussten in der Vergangenheit immer wieder Stellen aus
verschiedensten Gründen kurzfristig besetzt werden. Diese Stellenbesetzung für
befristete Arbeitsverträge gestaltet sich immer schwieriger, da hier, wie in
anderen Bereichen auch, ein Mangel an qualifizierten
Verwaltungsfachangestellten zu verzeichnen ist.
Zusammen
mit dem Personalrat wurde eine Regelung gefunden, um schnellstens eine
erforderliche Stellenbesetzung zu gewährleisten. Von jeweils zwei
Auszubildenden wird im Rahmen der „Bestenauslese“ einem Auszubildenden ein
Jahresarbeitsvertag angeboten. Sollte in dieser Zeit eine Stelle zu besetzen
sein, könnte über die erfolgte Übernahme des Auszubildenden die Besetzung
erfolgen. Für den Fall, dass in dem Jahreszeitraum keine Stellen freiwerden,
hat die Vergangenheit gezeigt, dass in allen Bereichen der Gemeindeverwaltung
immer wieder kurzfristig zu erledigende Arbeiten anfallen.
Des
Weiteren erhofft man sich hierdurch, dass die Gemeinde Wiefelstede als
attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen wird und hierdurch verstärkt in die
berufliche Ausbildungswahl von zukünftigen Nachwuchskräften einbezogen wird.
Finanzierung:
Die vorstehenden Maßnahmen wurden in die Haushaltsplanung für das Jahr 2018 aufgenommen.
Anlagen:
Stellenplan 2018