Betreff
Stellenplan der Gemeinde Wiefelstede für das Haushaltsjahr 2018
Vorlage
B/0980/2017
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Stellenplan und die Stellenübersichten in der vorliegenden Form in den Haushaltsplan 2018 zu übernehmen.    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Der Stellenplan einschließlich der Stellenübersichten ist als Anlage zur Beratungsvorlage beigefügt. Die in der Haushaltsplanung aufgenommenen Personalkosten wurden anhand der im Stellenplan vorgesehenen Stellen berechnet. Die nächsten Tarifverhandlungen beginnen im Frühjahr 2018. Geplant wird mit einer Personalkostensteigerung von 2,5 %.  Im Rahmen der Finanzplanung werden für die Jahre 2019, 2020 und 2021 Erhöhungen von 2,5 % angenommen.

 

1) Beförderung

 

Im Zuge einer durchgeführten Dienstpostenbewertung ist eine Beamtin auf Grund der gestiegenen Anforderungen des Amtes unter anderem im Bereich der Bezügeberechnung zu befördern.

 

2) Jugendpflege

 

In der Verwaltungsausschusssitzung vom 20.11.2017 wurde die personelle Verstärkung der Jugendpflege um 0,50 Stellen beschlossen. Zeitgleich wird ein kw-Vermerk auf die 0,50  Stelle des demnächst in Rente gehenden Beschäftigten angebracht.  

 

3) Swemmbad

 

Im Swemmbad sind zwei Beschäftigte durch die Gewährung einer vollen Erwerbsminderungsrente aus dem Beschäftigungsverhältnis ausgeschieden. Dieser Stellenumfang von 1,0 Stellen wurde mit ausgebildeten Fachkräften für Bäderbetriebe wieder besetzt. Des Weiteren erfolgte auf Grund der Erweiterung der Öffnungszeiten im Freibad Neuenkruge eine stellenplanmäßige Anpassung.

Durch die Kündigung einer Auszubildenden aus dem ersten Ausbildungsjahr ist die Gewährleistung der Wasseraufsicht nicht mehr durchgängig gegeben. Das Bädergutachten aus dem Jahre 2007 rechnet die Auszubildenden mit 20 % ihrer wöchentlichen Arbeitszeit in die Wasseraufsicht mit ein. Hierdurch fehlen somit 7,8 Wochenstunden an entsprechendem Aufsichtspersonal. Ein unbefristeter Beschäftigter mit zurzeit 31,40 wöchentlicher Arbeitszeit, könnte diesen Zeitanteil befristet für zwei Jahre bis zur vollständigen Besetzung im Swemmbad mit drei Auszubildenden, übernehmen. Die Personalkosten des Beschäftigten werden durch die eingesparten Ausbildungskosten kompensiert.

 

 

4) FD Soziale Hilfen und FD Gebäudemanagement

 

Eine durchgeführte Arbeitsplatzbewertung im FD Soziale Hilfen kam zu dem Ergebnis, dass die Tätigkeiten der vier Beschäftigten dem der E 9 a TVöD entsprechen und somit in dieser Entgeltgruppe einzugruppieren sind.

 

Im FD Gebäudemanagement wurde im Rahmen der Überleitung in die neue Entgeltordnung bei einer Stelle nachträglich festgestellt, dass sich die Eingruppierung mit den speziellen Tätigkeitsmerkmalen für Technikerinnen und Techniker dahingehend geändert wurden, dass die Tarifvertragsparteien die Merkmale der „alten“ E 8 TVöD in die neue E 9 a TVöD übernommen haben. Somit ist der Beschäftigte in die E 9 a TVöD einzugruppieren.

 

5) FD Innere Dienste und Ordnung

 

Die Beschäftigte im FD Innere Dienste und Ordnung hat neben ihren 0,40 Stellenanteilen für die zentrale Vergabe noch 0,60 Stellenanteile von einem Beschäftigten übernommen, der zum 31.10.2016 in Rente gegangen ist. Durch Aufgabenumverteilungen im Fachdienst sind hier höherwertige Tätigkeiten zusammengefasst worden.

 

6) Touristik

 

Siehe Beratungsvorlage B/0994/2017 zur Finanzausschusssitzung am 04.12.2017.

 

7) FD Bürgerservice

 

Durch neue gesetzliche Aufgaben im Bereich des Meldewesens war es im FD Bürgerservice erforderlich, dieses durch Stundenaufstockungen bei den Beschäftigten anzugleichen.

 

8) Schulsekretärinnen

 

Für die Schulsekretärinnen in der Oberschule sind Personalbemessungen durch die Dienststelle mit dem Ergebnis durchgeführt worden, dass beide Beschäftigte insgesamt eine Erhöhung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit von 10,00 Stunden erhalten.

 

9) Bauhof 

 

In der Verwaltungsausschusssitzung vom 20.11.2017 wurde die personelle Verstärkung des Bauhofes um 1,0 Stellen beschlossen. Zeitgleich wird ein kw-Vermerk auf die Stelle des demnächst in Rente gehenden Beschäftigten angebracht.

 

10) Übernahme Auszubildende

 

Die Auszubildenden zum Verwaltungsfachangestellten erhalten nach Ende ihrer Ausbildungszeit eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit von jeweils drei Monaten. Nach Ende dieser drei Monate und bis zur nächsten Übernahme der nachfolgenden Auszubildenden, mussten in der Vergangenheit immer wieder Stellen aus verschiedensten Gründen kurzfristig besetzt werden. Diese Stellenbesetzung für befristete Arbeitsverträge gestaltet sich immer schwieriger, da hier, wie in anderen Bereichen auch, ein Mangel an qualifizierten Verwaltungsfachangestellten zu verzeichnen ist. 

 

Zusammen mit dem Personalrat wurde eine Regelung gefunden, um schnellstens eine erforderliche Stellenbesetzung zu gewährleisten. Von jeweils zwei Auszubildenden wird im Rahmen der „Bestenauslese“ einem Auszubildenden ein Jahresarbeitsvertag angeboten. Sollte in dieser Zeit eine Stelle zu besetzen sein, könnte über die erfolgte Übernahme des Auszubildenden die Besetzung erfolgen. Für den Fall, dass in dem Jahreszeitraum keine Stellen freiwerden, hat die Vergangenheit gezeigt, dass in allen Bereichen der Gemeindeverwaltung immer wieder kurzfristig zu erledigende Arbeiten anfallen.

 

Des Weiteren erhofft man sich hierdurch, dass die Gemeinde Wiefelstede als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen wird und hierdurch verstärkt in die berufliche Ausbildungswahl von zukünftigen Nachwuchskräften einbezogen wird.

 

   


Finanzierung:

Die vorstehenden Maßnahmen wurden in die Haushaltsplanung für das Jahr 2018 aufgenommen.     


Anlagen:

Stellenplan 2018