Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt,
a) aufgrund der Gebührenkalkulation für das Jahr 2018 die
Grundgebühr für Kleinkläranlagen je Abfuhr von bisher 21,36 Euro auf neu 26,44
Euro und den Gebührensatz für die Beseitigung von Abwässern aus
Grundstücksabwasseranlagen in der Gemeinde Wiefelstede von bisher 18,92 Euro
auf neu 19,02 Euro je angefangene 0,5 m³ eingesammelten Fäkalschlamms ab
01.01.2018 festzusetzen;
b) die mit der Einladung zur Sitzung des Finanzausschusses am
04.12.2017 beigefügte 13. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren
für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung
für Grundstücksabwasseranlagen).
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Aufgrund von Anpassungen bei der Leistungsverrechnung sowie einem Überschuss im Gebührenhaushalt der dezentralen Abwasserbeseitigung ist die Fäkalschlammgebühr ab 2018 neu zu berechnen. Zuletzt erfolgt eine Neuberechnung einschl. einer Gebührenanpassung Ende 2016 für die Veranlagungen ab 2017.
Der voraussichtliche Überschuss aus der dezentralen Abwasserbeseitigung zum 31.12.2017 beträgt kumuliert 2.520,73 €. Dieser Überschuss wird über einen Zeitraum von 3 Jahren den Gebührenpflichtigen in Bezug auf die Grundgebühr gutgeschrieben und auf die Anzahl der teilnehmenden Haushalte pro Jahr verteilt.
Aus der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation ergibt sich eine Grundgebühr von 26,44 Euro, was eine Anhebung um 5,08 Euro bedeutet. Die Zusatzgebühr ist von 18,92 Euro je 0,5 m³ um 0,10 Euro auf 19,02 Euro je 0,5 m³ anzuheben. Anzumerken ist, dass die Fäkalschlammabfuhr ab 2018 neu auszuschreiben ist. In der Kalkulation sind folglich noch die bisherigen Entsorgungskosten zugrunde gelegt, da die Ausschreibung erst Anfang 2018 durchgeführt wird.
Die Gebührensätze der dezentralen Abwasserbeseitigung haben sich in der Vergangenheit wie folgt entwickelt:
Jahr |
Grundgebühr |
Zusatzgebühr je 0,5 m³ |
2002 |
41,38 € |
2,45 € |
2003 |
43,30 € |
4,43 € |
2004 |
41,12 € |
4,48 € |
2005 |
41,37 € |
7,30 € |
2006 |
49,78 € |
7,27 € |
2007 |
49,83 € |
14,29 € |
2008 |
50,99 € |
14,83 € |
2009 bis 2015 |
52,28 € |
15,09 € |
2016 |
23,96 € |
19,53 € |
2017 |
21,36 € |
18,92 € |
Ab 2018 |
26,44 € |
19,02 € |
Finanzierung:
./.
Anlagen: