Betreff
Festsetzung der Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen)
Vorlage
B/0981/2017
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt,

 

a)         aufgrund der Gebührenkalkulation für das Jahr 2018 die Grundgebühr für Kleinkläranlagen je Abfuhr von bisher 21,36 Euro auf neu 26,44 Euro und den Gebührensatz für die Beseitigung von Abwässern aus Grundstücksabwasseranlagen in der Gemeinde Wiefelstede von bisher 18,92 Euro auf neu 19,02 Euro je angefangene 0,5 m³ eingesammelten Fäkalschlamms ab 01.01.2018 festzusetzen;

 

b)        die mit der Einladung zur Sitzung des Finanzausschusses am 04.12.2017 beigefügte 13. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen).

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Aufgrund von Anpassungen bei der Leistungsverrechnung sowie einem  Überschuss im Gebührenhaushalt der dezentralen Abwasserbeseitigung ist die Fäkalschlammgebühr ab 2018 neu zu berechnen. Zuletzt erfolgt eine Neuberechnung einschl. einer Gebührenanpassung Ende 2016 für die Veranlagungen ab 2017.

 

Der voraussichtliche Überschuss aus der dezentralen Abwasserbeseitigung zum 31.12.2017 beträgt kumuliert  2.520,73 €. Dieser Überschuss wird über einen Zeitraum von 3 Jahren den Gebührenpflichtigen in Bezug auf die Grundgebühr gutgeschrieben und auf die Anzahl der teilnehmenden Haushalte pro Jahr verteilt.

 

Aus der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation ergibt sich eine Grundgebühr von 26,44 Euro, was eine Anhebung um 5,08 Euro bedeutet. Die Zusatzgebühr ist von 18,92 Euro je 0,5 m³ um 0,10 Euro auf 19,02 Euro je 0,5 m³ anzuheben. Anzumerken ist, dass die  Fäkalschlammabfuhr ab 2018 neu auszuschreiben ist. In der Kalkulation sind folglich noch die bisherigen Entsorgungskosten zugrunde gelegt, da die Ausschreibung erst Anfang 2018 durchgeführt wird.

 

Die Gebührensätze der dezentralen Abwasserbeseitigung haben sich in der Vergangenheit wie folgt entwickelt:

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahr

Grundgebühr

Zusatzgebühr je 0,5 m³

2002

41,38 €

2,45 €

2003

43,30 €

4,43 €

2004

41,12 €

4,48 €

2005

41,37 €

7,30 €

2006

49,78 €

7,27 €

2007

49,83 €

14,29 €

2008

50,99 €

14,83 €

2009 bis 2015

52,28 €

15,09 €

2016

23,96 €

19,53 €

2017

21,36 €

18,92 €

Ab 2018

26,44 €

19,02 €

           


Finanzierung:

./.     


Anlagen: