Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt,
a) die Senkung des Gebührensatzes für die zentrale
Abwasserbeseitigung von bisher 2,50 Euro um 0,14 Euro auf 2,36 Euro je m³
Schmutzwasser ab dem 01.01.2018 (aufgrund der Gebührenkalkulation für das Jahr
2018).
b) die mit der Einladung zur Sitzung des Finanzausschusses am
04.12.2017 beigefügte 18. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde
Wiefelstede über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung
(Gebührensatzung für die zentrale Abwasserbeseitigung).
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Wiefelstede ist eine kostenrechnende Einrichtung, die kostendeckend über die Erhebung von Gebühren zu finanzieren ist. Die Gebühren werden jährlich neu kalkuliert und für das neue Jahr per Satzungsbeschluss festgesetzt. Hintergrund der jährlichen Kalkulation ist insbesondere die Berücksichtigung folgender Faktoren:
Der Überschuss aus der zentralen Abwasserbeseitigung zum 31.12.2016 betrug 178.934,44 €. Im Zuge der Kalkulation 2017 wurde berücksichtigt, dass dieser Überschuss in den Jahren 2017 bis 2019 abgebaut werden sollte. Im Jahr 2017 wird sich der Überschuss jedoch voraussichtlich nochmals um rund 21.061,07 € erhöhen. Hintergrund hierfür ist, dass ein weiterer Großverbraucher sowie weitere Fälle im Bereich der Starkverschmutzer-Zuschläge zu veranlagen waren. Hierdurch hat sich das Gebührenaufkommen 2017 deutlich erhöht. Das kumulierte Ergebnis zum 31.12.2017 weist somit einen voraussichtlichen Überschuss in Höhe von 199.995,51 € aus. Dieser Überschuss ist den Gebührenpflichtigen planerisch in den drei Folgejahren „gutzuschrieben“ und den anfallenden Kosten gegenzurechnen.
Die Arbeitsplatz- und Sachkostenaufwendungen der Gemeinde werden voraussichtlich von 9,26 € in 2017 auf 9,50 € in 2018 je Grundfall steigen. Je Änderungsfall steigen die Sätze von von 16,74 € in 2017 auf 17,18 € in 2018.
Das an den Betreiber, die EWE, zu zahlende Betreiberentgelt ist gegenüber der Kalkulation 2017 um rund 30.000,00 Euro anzuheben. Insbesondere hat sich hier der Arbeitspreis erhöht, da eine um rund 30.000 Kubikmeter gestiegene Abwassermenge zugrunde zu legen ist.
Aus der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation ergibt sich eine Abwassergebühr je m³ in Höhe von 2,36 €. Dies bedeutet eine Senkung um 0,14 € oder rund 5,6 %. Dieses Ergebnis berechnet sich unter Berücksichtigung des Abbaus des aufgelaufenen Überschusses innerhalb der nächsten drei Jahre.
Die Gebührensätze der zentralen Abwasserbeseitigung haben sich in der Vergangenheit wie folgt entwickelt:
Jahr |
Veränderung |
Gebührensatz
je m³ |
2002-2003 |
|
2,15 Euro |
2004 |
+ 0,10 € |
2,25 € |
2005 |
+ 0,04 € |
2,29 € |
2006 |
+ 0,04 € |
2,33 € |
2007 |
+ 0,03 € |
2,36 € |
2008-2011 |
+ 0,05 € |
2,41 € |
2012 |
+ 0,14 € |
2,55 € |
2013-2014 |
+ 0,03 € |
2,58 € |
2015 |
+ 0,06 € |
2,64 € |
2016 |
- 0,05 € |
2,59 € |
2017 |
-0,09 € |
2,50 € |
Ab 2018 (Vorschlag) |
-0,14 € |
2,36 € |
Nachrichtlich die voraussichtlichen Abwassergebührensätze der Ammerlandgemeinden für das Jahr 2018 zum Vergleich:
Gemeinde |
Gebührensatz je m³ |
Gemeinde Apen |
3,25 € |
Gemeinde Bad Zwischenahn |
2,00 € |
Gemeinde Edewecht |
1,67 € |
Gemeinde Rastede |
2,10 € |
Stadt Westerstede |
2,70 € |
Anlagen: