Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht
über die laufenden Bauleitplanverfahren zur Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die
nachfolgend genannten Bauleitplanungen befinden sich aktuell im Verfahren. Eine
weitere Beratung ist zum jetzigen Zeitpunkt aus verschiedenen Gründen nicht
möglich. Deshalb kann an dieser Stelle nur über den aktuellen Stand der Dinge
berichtet werden.
Bebauungsplan Nr. 146 „Wiefelstede, Feldtange“ und 118.
Flächennutzungsplanänderung
Laut
telefonischer Auskunft von Herrn Eilers, Athing & Eilers OGH, liegt das in
Auftrag gegebene Geruchsgutachten der Landwirtschaftskammer noch nicht vor. Der
Eigentümer des örtlichen landwirtschaftlichen Betriebes und der Betreiber haben
am 14.11.2017 schriftlich bestätigt, keine Bedenken gegen die Aufstellung des
Bebauungsplanes und gegen die Anwendung der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL)
zu haben. Diese Erklärung wurde auch für etwaige Betriebsnachfolger abgegeben.
Bebauungsplan Nr. 29 II „Heidkamp-Nord“
Der
Entwurf des Entwässerungskonzeptes, aus dem die Notwendigkeit der Lage des
Regenrückhaltebeckens in der Bauverbotszone der L 824 hervorgeht, wurde am
15.01.2018 per E-Mail der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zur
Prüfung und Abstimmung übersandt. Am 05.02.2018 wurde an die Beantwortung per
E-Mail erinnert. Eine Antwort liegt bis zum heutigen Tag nicht vor.
Bebauungsplan Nr. 58 II „Wiefelstede-Nuttel, Nutteler Weg – Erweiterung“
und 122. Flächennutzungsplanänderung
Die
Landwirtschaftskammer kann gemäß Stellungnahme vom 23.01.2018 trotz einer
Entfernung von ca. 200 m zur nächstgelegenen landwirtschaftlichen Hofstelle
nicht sicher ausschließen, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes
der gemäß GIRL gegenüber einem Wohngebiet heranzuziehende Immissionsgrenzwert
eingehalten werden kann. Ein Geruchsgutachten ist daher erforderlich und wurde
auch bereits von der Vorhabenträgerin in Auftrag gegeben.
Bebauungsplan Nr. 65 I „Wiefelstede-Borbeck, Erweiterung“ und 119.
Flächennutzungsplanänderung
Die
Landwirtschaftskammer hat in ihrer Stellungnahme vom 23.01.2018 auf die vom
Baumschulbetrieb Gerold Bruns ausgehenden temporären Beeinträchtigungen durch
Lärm-Emissionen hingewiesen - insbesondere durch den Einsatz der
Beregnungsanlagen in der Nachtzeit. Zwar sind nicht genehmigungsbedürftige
landwirtschaftliche Anlagen vom Geltungsbereich der TA-Lärm ausgenommen, jedoch
sind die materiellen Anforderungen des Immissionsschutzrechts einzuhalten. Die
TA-Lärm wird hierzu analog angewendet. Aufgrund fehlender Grundlagendaten sind
in diesem Fall für ein Lärmschutzgutachten Messungen notwendig. Diese können
jedoch erst nach Wiederinbetriebnahme der Beregnungsanlage durchgeführt werden.
Das
Nds. Landesamt für Denkmalpflege, Abteilung Archäologie, hat in seiner
Stellungnahme vom 25.01.2018 darauf hingewiesen, dass unmittelbar südlich und
westlich des geplanten Baugebietes bereits zahlreiche archäologische Funde und
Befunde entdeckt wurden. Gefordert wird daher eine umfangreiche, sach- und
fachgerechte archäologische Ausgrabung. Die entstehenden Kosten hat die
Gemeinde zu tragen. Ein Kostenvoranschlag wurde am 26.01.2018 telefonisch
angefordert, liegt jedoch bis zum heutigen Tage nicht vor.
Der
Wunsch der Anlieger, das Baugebiet direkt an die Landesstraße anzubinden, wurde
noch einmal dem Landkreis Ammerland als Straßenverkehrsbehörde mit Schreiben
vom 31.01.2018 vorgetragen. Hierzu wäre eine Verlegung der Ortsdurchfahrt
erforderlich, die bisher abgelehnt wurde. Angeregt wurde deshalb eine
gemeinsame Besprechung mit Vertretern der Anlieger und der Nds. Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr.
Finanzierung:
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Anlagen:
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