Betreff
Antrag auf Gewährung einer Kostenbeteiligung der Gemeinde Wiefelstede von 50 % der Gesamtkosten in Höhe von rd. 60.000,00 € für die Verlängerung der Rechtsabbiegespur auf der August-Hinrichs-Straße und Verbreiterung der Nebenanlage auf 2,50 Meter in diesem Bereich
hier: Antrag Müller + Egerer, 26180 Rastede, An der Brücke 27, vom 07.02./13.02.2018
Vorlage
B/1035/2018
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss schlägt dem Gemeinderat die Gewährung eines Investitionszuschusses an die Firma Müller & Egerer, Rastede, in Höhe von 50 % der Gesamtkosten, max. 30.000,00 € zu.

 

Weiterhin beschließt der Gemeinderat den Abschluss einer Vereinbarung über die Verlängerung der Rechtsabbiegespur und die Verbreiterung der Nebenanlage an der August-Hinrichs-Straße entsprechend der vorliegenden Planung des Ingenieurbüros Heinzelmann mit dem Land Niedersachsen und dem Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Firma Müller & Egerer über die Durchführung der oben beschriebenen Baumaßnahme zu. Die Kostenbeteiligung an dieser Maßnahme beträgt 50 % der Gesamtkosten, max. 30.000,00 €.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Aus den als Anlage beigefügten Unterlagen ist die Begründung des o. a. Antrages zu entnehmen. Die Erforderlichkeit der Erweiterungsmaßnahme wurde mehrfach von der Verwaltung in den zuständigen Gremien vorgetragen und bestätigt. Leider konnte hiervon das Landesamt für Straßenbau- und Verkehr, Geschäftsbereich Oldenburg trotz erheblicher Bemühungen nicht überzeugt werden, da die hier festgestellten Verkehrsbelastungen/Unfallzahlen keine sogenannte „Gefahrenstelle“ ergeben haben, somit keine Dringlichkeit für diese Maßnahme vorliegt und deshalb vom Land Niedersachsen keine Mittel bereitgestellt werden konnten, auch eine Drittelbeteiligung wurde abgelehnt.

 

Die Bemühungen hierzu können in den Sitzungen mündlich bei Bedarf vorgetragen werden.

 

Bislang haben der Antragsteller Egerer und die Gemeinde Wiefelstede für die Erarbeitung der Planungen jeder 2.800,00 € (insgesamt 5.600,00 €) gezahlt. Die Herstellungskosten der Verlängerung der Rechtsabbiegespur und der Verbreiterung der Nebenanlage wie bisher geplant betragen laut einem Orientierungsangebot einer anerkannten Tiefbaufirma rd. 53.500,00 €, die notwendigen Ingenieurleistungen für die Ausschreibung, Bauüberwachung und Abrechnung der Maßnahme betragen rd. 6.500,00 €, insgesamt sind demnach noch rd. 60.000,00 € aufzubringen, wenn diese verkehrliche Maßnahme zeitgleich mit dem geplanten Cafe Müller & Egerer bis zum Jahresende 2018 fertiggestellt werden und eine abgerundete Planung von Verkehrsflächen- und Grundstücksgestaltung erreicht werden soll. Hierdurch wäre zweifellos neben der Erhöhung der Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmer auch eine große optische Aufwertung des gesamten Kreuzungsbereiches möglich und wünschenswert.

 

Der Antragsteller hat zusätzlich zu den bisherigen Planungskosten in Höhe von 2.800,00 € auch bereits die erforderlichen Verkehrsflächen vermessen lassen und dem Land Niedersachsen im Tausch gegen die Parkplatzflächen 113 m² übertragen. Für den Ankauf des ehemaligen Parkplatzes wurde von Müller & Egerer insgesamt trotz Verrechnung mit den abgegebenen Verkehrsflächen noch ein Ankaufpreis von insgesamt 20.100,00 € an das Land Niedersachsen zusätzlich gezahlt, zuzüglich der Vermessungskosten hierfür.

 

Das trotz dieser zusätzlichen Einnahme das Land Niedersachsen in Höhe von rd. 20.000,00 € keine Kostenbeteiligung an den Kosten der Abbiegespurverlängerung und Nebenanlagenverbreiterung möglich war, ist für alle Beteiligten sehr schwer nachvollziehbar.

 

Da Herrn Egerer jedoch sehr daran gelegen ist in dem Umfeld des neuen Cafe’s in diesem Kreuzungsbereich einen verkehrssicheren Bereich und eine ansprechende Gesamtgestaltung bis zur Betriebseröffnung zu erreichen, sollte dieses Ziel mit einer Kostenbeteiligungszusage in Höhe von 50 % der Gesamtkosten von der Gemeinde Wiefelstede unterstützt werden, wenn das Land Niedersachsen jetzt kurzfristig eine Vereinbarung mit der Gemeinde Wiefelstede über die Planungsumsetzung im Sommer/Herbst 2018 abschließt, ohne zusätzliche Ablösekosten für die Erweiterungsfläche zu fordern und dem Abschluss eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Wiefelstede und Müller & Egerer zustimmt.

 

 


Finanzierung:

 

Die erforderlichen Kostenbeteiligungsmittel in Höhe von 50 % (30.000,00 €) an den Gesamtmaßnahmekosten in Höhe von max. 60.000,00 € sind durch Einsparungen bei Maßnahmen im Tiefbaubereich aufzubringen und bis zum Abschluss der Vereinbarung mit dem Land Niedersachsen und dem Abschluss des Erschließungsvertrages nachzuweisen.

 


Anlagen: