Betreff
Kostenbeteiligung der Gemeinde Wiefelstede für die Verlängerung der Rechtsabbiege-spur auf der August-Hinrichs-Straße und Verbreiterung der Nebenanlage in diesem Bereich,
hier: Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe
Vorlage
B/1058/2018
Aktenzeichen
III-2/543101-3-2018/01
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede stimmt einer außerplanmäßigen Ausgabe gem. § 117 NKomVG in Höhe von 30.000,00 € für die Gewährung eines Investitionszuschusses der Gemeinde Wiefelstede als Teilfinanzierung der Maßnahme „Verlängerung der Rechts-abbiegespur auf der August-Hinrichs-Straße und Verbreiterung der Nebenanlage“  an die Firma Müller & Egerer, Rastede, zu.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.03.2018 grundsätzlich der Teilfinan-zierung der o. a. Maßnahme zugestimmt und dem Gemeinderat die Gewährung eines Investitionszuschusses an die Firma Müller & Egerer, An der Brücke 27, 26180 Rastede, in Höhe von 50 % der Gesamtkosten, max. 30.000,00 €, vorgeschlagen.

 

Die Beschlussfassung über die Kostenbeteiligung sowie über den Abschluss einer Vereinbarung über die Verlängerung der Rechtsabbiegespur und die Verbreiterung der Nebenanlage an der August-Hinrichs-Straße entsprechend der vorliegenden Planung des Ingenieurbüros Heinzelmann mit dem Land Niedersachsen und dem Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Firma Müller & Egerer über die Durchführung der Maßnahme ist in der Sitzung des Gemeinderates am 09.04.2018 vorgesehen (sh. auch bisherige Beratung – Vorlagen-Nr.: B/1035/2018).

 

Die erforderlichen Kostenbeteiligungsmittel der Gemeinde Wiefelstede in Höhe von 30.000,00 € (50 %) an den Gesamtmaßnahmekosten in Höhe von max. 60.000,00 € sind durch Einsparungen bei Maßnahmen in anderen Bereichen aufzubringen und bis zum Abschluss der Vereinbarung mit dem Land Niedersachsen und dem Abschluss des Erschließungsvertrages mit der Firma Müller & Egerer nachzuweisen und deshalb außerplanmäßig im Haushalt 2018 bereitzustellen.

 

Hierfür ist die Zustimmung des Gemeinderates einzuholen.

 

 

 

     


Finanzierung:

 

Die Bereitstellung der Haushaltsmittel in Höhe von 30.000,00 € für die Gewährung des Investitionszuschusses müsste im Haushalt 2018 erfolgen unter:

 

Kostenstelle:               30400              FD Straßen, Wege, Plätze

Kostenträger:              543101            Bau und Unterhaltung von Landesstraßen (OD)

Bilanz.-Zugangskto:   0047002          Zugänge Gel.Invest.zuw. u. zusch. an private UN

FR-Konto:                  7817000          Investitionszuschüsse an private Unternehmen

Inv.-Nr.                      18.00               ist neu zu vergeben

 

Die Deckung könnte erfolgen durch Einsparungen bei:

 

Kostenstelle:               30300              FD Bauhof

Kostenträger:              573301            Bauhof

Bilanz.-Zugangskto:   0610002          Zugänge Fahrzeuge

FR-Konto:                  7831110          Ausz. f. d. Erwerb v. VermGG ü. 1.000,00 €

Inv.-Nr.                      99.0076           Maschinen und Fahrzeuge Bauhof

 

Erläuterung:

Für die Neuanschaffung eines Ersatzschleppers wurde unter der zuvor genannten Inv.-Nr. 99.0076 ein Betrag in Höhe von 90.000,00 € eingeplant. Diese Mittel werden nicht in voller Höhe benötigt, da zusätzliche Einnahmen aus dem Verkauf des Holders zur Verfügung stehen werden (Ende der Zoll-Auktion Ende März 2018), eine Erstattung vom Kommunalen Schadenausgleich Hannover (KSA) wegen Verzicht auf Reparaturleistungen in Höhe von  22.731,39 € erfolgt ist und ein gebrauchter Ersatzschlepper angeschafft werden soll.

Ein Betrag in Höhe von 30.000,00 € könnte deshalb zur Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe für die Kostenbeteiligung (den Infrastrukturzuschlag) der Gemeinde Wiefelstede für die Verlängerung der Rechtsabbiegespur auf der August-Hinrichs-Straße und Verbreiterung der Nebenanlage in diesem Bereich zur Verfügung gestellt werden.

   


Anlagen: