Betreff
Änderung der Richtlinie Gebührenregelung in den Kindertagesstätten zum 01.08.18
Vorlage
B/1100/2018
Aktenzeichen
FB II-FBL Le
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Richtlinie zur Gebührenregelung in den Kindertagesstätten der Gemeinde Wiefelstede, wie im Entwurf in der Ausschusssit­zung für Generationen und Soziales am 19.06.2018 vorgelegt, mit Wirkung ab 01.08.2018 vorbehaltlich des Beschlusses des Niedersächsischen Landtags für eine Bei­tragsfreiheit im Kindergarten für Kinder ab dem dritten Lebensjahr.

 

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Das Land Niedersachsen wird zum 01.08.2018 die Beitragsfreiheit im Kindergarten für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr im Umfang bis zu 8 Stunden täglich an 5 Tagen in der Woche einführen. Diese Neuerung wird im Nds. Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) detailliert aufgenommen und festgeschrieben werden.

 

Aufgrund dieser Neuregelung lag in der Sitzung des Ausschusses für Generationen und Sozi­ales am 10.04.2018 schon ein Entwurf einer Richtlinie für die Kindertgesstättengebühren in Wiefelstede vor, der den Wegfall der Kindergartengebühren berücksichtigte.

 

In der Sitzung des Verwaltungsausschuss vom 23.04.2018 wurde diese Richtlinie dann noch um einen Absatz erweitert, so dass Eltern, die zurzeit schon Kinder in den Wiefelsteder Kindertagesstätten betreuen lassen, durch den Nichtberücksichtigung der Kinder im beitrags­freien Kindergarten beim Geschwisterrabatt in den nächsten zwei Jahren nicht finanziell schlechter gestellt werden als durch Gebühreneinstufung nach der bisherigen Richtlinie. (sh. Anlage, kenntlich gemacht durch kursive Schrift).

 

Der aktuelle Gesetzesentwurf macht inzwischen deutlich, dass nicht generell Kindergarten­kinder beitragsbefreit werden sollen, sondern nur die Kinder ab dem dritten Geburtstag. In altersgemischten Gruppen ist es aber die Regel, dass auch Zweijährige in die Kindergarten­gruppe aufgenommen werden, für diese sind dann bis zum dritten Geburtstag noch Gebühren zu errichten.

 

Der Krippenbeitrag kann für diese Kinder nicht angewandt werden, da die Betreuungsqualität und der Personalschlüssel dort mit den Kindergartengruppen nicht vergleichbar ist.

Insofern ist es notwendig, die bisherigen Kindergartengebühren, gestaffelt nach Einkommen und Umfang der Betreuung, als Gebühr für zweijährige Kinder in Kindergartengruppen in die Richtlinie mit hineinzunehmen. (s. Anlage, kenntlich gemacht durch kursive Schrift).

     


Finanzierung:

 

Die insgesamten finanziellen Auswirkungen der Gebührenfreiheit der über Dreijährigen im Kindergarten sind bislang im Haushalt 2018 noch nicht eingeplant und müssen überplanmä­ßig bereitgestellt werden, sobald durch detaillierte Regelung im Nds. Gesetz über Tagesein­richtungen für Kinder (KiTaG) die genauen Modalitäten der Finanzhilfe feststehen. Für das HH-Jahr 2019ff sind evtl. Mindereinnahmen als zusätzliche Ausgaben einzuplanen.

     


Anlagen: