Betreff
Realisierung eines Rundwanderweges Wiefelstede Kirchweg Teil II,
hier: Förderung über das "LEADER-Projekt" - Maßnahmebeschluss
Vorlage
B/1141/2018
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

a)      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, den Rundwanderweg Wiefelsteder Kirchweg Teil II  im Jahr 2019 vorbehaltlich der 100 %igen Förderung über das LEADER-Projekt als Maßnahme der Gemeinde Wiefelstede durchzuführen.

 

b)     Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, mit der Anstalt Niedersächsische Landesforsten einen Vertrag über die Nutzung des Kirchweges auf dem Areal der Landesforsten als Freizeitweg abzuschließen und sowohl die Unterhaltungskosten- als auch die Verkehrssicherungspflichten zu übernehmen.

      


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Gemeinde Wiefelstede hat im Frühjahr dieses Jahres mit LEADER-Fördermitteln den Kirchweg in Wiefelstede als Fuß- und Radweg saniert und bis zur Stahlstraße wieder hergestellt. Der Wiefelsteder Kirchweg führte ursprünglich von Mansholt über Dingsfelde nach Wiefelstede. Der OBV Dingsfelde hat bei der ursprünglichen Antragstellung bereits deutlich gemacht, dass prinzipiell die Herrichtung des Kirchweges auf der gesamten Länge bis zur Mansholter Straße wünschenswert wäre. Dieser Wunsch kann auch im Hinblick auf die touristische Erschließung der Gemeinde Wiefelstede grundsätzlich unterstützt werden.

Die im Frühjahr hergerichtete Wegstrecke stand im Eigentum der Gemeinde Wiefelstede und konnte so ohne weitere Zustimmung eines Dritten durchgeführt werden. Der nunmehr angedachte zweite Bauabschnitt steht im Eigentum der Landesforsten. Voraussetzung für den Ausbau des Kirchweges im Bereich der Landesforsten ist eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde Wiefelstede und den Landesforsten zur Nutzung des Kirchweges als Freizeitweg.

Für die Inanspruchnahme des entsprechenden Wegeareals ist eine jährliche Wegepacht in Höhe von 150,- Euro je Hektar von der Gemeinde zu entrichten. Ferner hat sie die Unterhaltungskosten sowie die Verkehrssicherungspflicht entsprechend dem als Anlage beigefügten Vertragsentwurfs zu übernehmen.

 

Der Wiefelsteder Kirchweg ist nach Kenntnis des Unterzeichnenden der einzige Kirchweg in der Gemeinde, sodass dieser eine herausgehobene Stellung inne hat. Ausdiesem Grunde sollte die Herrichtung des Kirchweges im Rahmen eines LEADER-Projektes einschließlich der vertraglichen Regelungen zum Unterhalt, der Pachtentschädigung sowie der Übernahme der Verkehrssicherungspflicht übernommen werden sofern das Projekt zu 100 % aus dem LEADER-Förderprogramm gefördert wird.

 

Im Rahmen eines Gesprächs hat die Geschäftsstelle der LEADER-Region Parklandschaft Ammerland signalisiert, dass auch für den 2. Teil eine Förderung in Betracht käme, sofern entsprechende Beschlüssen gefasst werden würden.

   


Finanzierung:

 

Die Haushaltsmittel in Höhe von 64.000,00 Euro sind sowohl auf der Auszahlungsseite als auch auf der Einzahlungsseite im Finanzhaushalt 2019 einzuplanen. Die Kosten für die lfd. Unterhaltung betragen gemäß der anliegenden Kostenschätzung jährlich rd. 5.400,00 Euro.    


Anlagen:

 

a)      Projektbogen für die lokale Aktionsgruppe

b)      Entwurf einer vertraglichen Regelung über Freizeitwege

c)      Kostenschätzung jährlicher Aufwand