Betreff
Änderung der Kulturförderungsrichtlinien
hier: Antrag des Orchester Mediante e.V. vom 05.04.2018
Vorlage
B/1149/2018
Aktenzeichen
12003 Rh
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Kulturförderungsrichtlinien der Gemeinde Wiefelstede zum 01.01.2019.

 

 

 

 

 

 

 

 

   


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Verein „Orchester Mediante e.V.“ hat im Rahmen ihrer Mitgliederversammlung am 26.06.2013 die Neufassung der Satzung und mit ihr die Namensänderung (bisher: Musikverein Jaderberg e.V.), die Sitzverlegung von Jaderberg nach Wiefelstede und die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung (Vorstand) beschlossen und die Eintragung/Änderung beim Vereinsregister Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg) beantragt. Die Eintragung im Vereinsregister erfolgte am 20.08.2013.

 

Seit der Auftaktveranstaltung (Konzert) am 09.03.2013 hat der Orchester Mediante e.V. neben Auftritten außerhalb des Gemeindegebietes durchschnittlich zwei bis drei Veranstaltungen in der Gemeinde durchgeführt.

 

Mit Datum vom 10.10.2016 beantragte der Orchester Mediante e.V. die Änderung der Kulturförderungsrichtlinien mit dem Begehren, eine jährliche Förderung in Höhe von 3.000 € (Fixzuschuss) für das Orchester herbeizuführen. In der Begründung zum Antrag auf Änderung der Kulturförderungsrichtlinien führte der Orchester Mediante e.V. unter anderem auf, dass jährliche Fixkosten in Höhe von über 6.000 € entstehen und diese Größenordnung nicht allein durch Mitgliedsbeiträge und Konzerteinnahmen auf Spendenbasis aufzufangen sind. In der Sport- und Kulturausschusssitzung am 08.11.2016 wurde dieser Antrag ausgiebig beraten und letztendlich im Gemeinderat am 19.12.2016 abgelehnt.

 

Nunmehr beantragt der Orchester Mediante e.V. mit Schreiben vom 05.04.2018 erneut die Änderung der Kulturförderungsrichtlinien und begründet dieses mit einer Gleichbehandlung zwischen den Chören und den Orchestern/Spielmannszügen sowie der allgemeinen Erhöhung aufgrund der „Lebenshaltungskosten“. Auch wird erwähnt, dass die Jahresförderung zu anderen Gemeinden relativ niedrig sei.

 

 

 

1. Antrag auf allgemeine Erhöhung der Pauschalsätze aufgrund der „Lebenshaltungskosten“:

 

Dem Orchester Mediante e.V. wurden bisher folgende Zuschüsse gewährt:

 

2014

Pauschaler Zuschuss gem. § 6 der Kulturförderungsrichtlinien in Höhe von 210,00 €

 

Zuschüsse insgesamt = 210,00 €

 

2015

a)      Pauschaler Zuschuss gem. § 6 der Kulturförderungsrichtlinien in Höhe von 210,00 €

b)      Investitionszuschuss in Höhe von 833,33 € (Drittelförderung Marimbaphon)

c)      Zuschuss gem. §§ 2, 4 der Kulturförderungsrichtlinien in Höhe von 189,71 € (Konzert am 10.06.2015 in der St. Johannes Kirche)

d)     Zuschuss gem. §§ 2, 4 der Kulturförderungsrichtlinien in Höhe von 154,54 € (Konzert am 08.11.2015 in der Grundschule Metjendorf)

e)      Zuschuss für Werbetafeln (Tafeln an den Ortseingängen Wiefelstede) in Höhe von 237,04 €

 

Zuschüsse insgesamt = 1.624,62 €

 

2016

a)      Pauschaler Zuschuss gem. § 6 der Kulturförderungsrichtlinien in Höhe von 210,00 €

b)      Investitionszuschuss in Höhe von 1.123,58 € (Drittelförderung 5 Cases, Vollkostenzuschuss war beantragt, VA-Entscheidung vom 30.11.2015)

c)      Investitionszuschuss in Höhe von 370,33 € (Drittelförderung Trommel)

d)     Zuschuss gem. §§ 2, 4 der Kulturförderungsrichtlinien in Höhe von 69,09 € (Konzert am 12.03.2016 in der Oberschule Wiefelstede)

e)      Zuschuss gem. §§ 2, 4 der Kulturförderungsrichtlinien in Höhe von 161,39 € (Konzert am 08.07.2016 in der St. Johannes Kirche)

f)       Zuschuss gem. §§ 2, 4 der Kulturförderungsrichtlinien in Höhe von 67,48 € (Konzert am 04.12.2016 in der St. Johannes Kirche)

 

Zuschüsse insgesamt = 2.001,87 €

 

 

2017

a)      Pauschaler Zuschuss gem. § 6 der Kulturförderungsrichtlinien in Höhe von 210,00 €

b)      Investitionszuschuss in Höhe von 370,33 € (Drittelförderung Trommel)

c)      Zuschussantrag gem. §§ 2, 4 der Kulturförderungsrichtlinien für das Herbstkonzert des Orchesters Mediante e.V. wurde 2017 nicht gestellt.

 

Zuschüsse insgesamt = 580,33 €

 

2018

a)      Pauschaler Zuschuss gem. § 6 der Kulturförderungsrichtlinien in Höhe von 210,00 €

b)      Investitionszuschuss in Höhe von 1.416,33 € (Drittelförderung Kesselpauke) – Zuschuss wurde trotz vorliegendem Bewilligungsbescheid noch nicht abgerufen –

c)      Zuschuss gem. §§ 2, 4 der Kulturförderungsrichtlinien in Höhe von 320,00 € (Konzert am 09.12.2018 in der St.-Johannes-Kirche in Wiefelstede in Aussicht gestellt.

 

Zuschüsse insgesamt voraussichtlich = 1.946,33 €

 

Der Orchester Mediante e.V. hat mit Stand vom 01.01.2018 einen Mitgliederbestand von 41 Musikern/Musikerinnen und laut Mitteilung der 1. Vorsitzenden wohnen hiervon 5 Mitglieder/-innen (12,5 %) in Wiefelstede.

 

Der Hinweis des Orchesters Mediante e.V., dass die Jahresförderung an Kulturleistungen in der Gemeinde Wiefelstede zu anderen Gemeinden relativ niedrig sei, deckt sich nicht mit den von der Verwaltung ermittelten Förderbeträgen, die sich in der als Anlage beigefügten Tabelle wiederfinden.

 

Seitens der Verwaltung wird eine generelle Erhöhung der Pauschalsätze in den Kulturförderungsrichtlinien nicht unterstützt. Bei der Kulturförderung handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde.

 

2. Antrag auf Anpassung der Jahreszuschüsse für Orchester und Spielmannszüge:

 

Die Gesangvereine der Gemeinde erhalten nach der aktuellen Kulturförderungsrichtlinie einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 260,00 € pro Jahr (bei Vorlage eines Nachweises über eine ausreichende Vereinsinventarversicherung erhöht sich dieser Betrag um weitere 110,00 € pro Jahr, so dass in der Regel 370,00 € an die Gesangvereine ausgezahlt werden).

 

Um eine Gleichbehandlung zwischen den Gesangvereinen, den Orchestern, den Spielmannszügen sowie evtl. in Zukunft gegründete Musikkapellen herbeizuführen, wird seitens der Verwaltung die Änderung der Kulturförderungsrichtlinien ab 01.01.2019 vorgeschlagen:

 

Bisherige Kulturförderungsrichtlinie

Entwurf neue Fassung Kulturförderungsrichtlinie

§ 5

Förderung der Gesangvereine

 

(1)       Die selbstständigen unkonfessionellen Gesangvereine im Gemeindegebiet, die am Gemeindesänger­fest teilnehmen, erhalten für die Anschaffung von Notenmaterial und für die Vergütung der Chor­leiter einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 260,00 Euro pro Jahr. Dieser Zuschuss erhöht sich um 110,00 Euro, sobald der Nachweis erbracht wird, dass das Vereins­inventar ausreichend versichert ist.

 

 

 

(2)       Der Ausrichter des Gemeindesängerfestes erhält unabhängig von der jährlichen Förderung für die Ausrichtung einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 260,00 Euro.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(3)       Die Auszahlung erfolgt jeweils Mitte des Jahres.

 

 

§ 5

Förderung der Gesangvereine, Musikkapellen, Orchester und Spielmannszüge

 

(1)       Die selbstständigen unkonfessionellen Gesangvereine im Gemeindegebiet, die am Gemeindesängerfest teilnehmen, erhalten für die Anschaffung von Notenmaterial und für die Vergütung der Chorleiter einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 260,00 Euro pro Jahr. Dieser Zuschuss erhöht sich um 110,00 Euro, sobald der Nachweis erbracht wird, dass das Vereinsinventar ausreichend versichert ist.

 

(2)       Der Ausrichter des Gemeindesängerfestes erhält unabhängig von der jährlichen Förderung für die Ausrichtung einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 260,00 Euro.

 

 

 

 

(3)       Die selbstständigen Musikkapellen, Orchester und Spielmannszüge im Gemeindegebiet erhalten für die Anschaffung von Notenmaterial und für die Vergütung des/der Stabführer-in/Orchesterleiter-in/Tambourmajor-in einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 260,00 Euro pro Jahr. Dieser Zuschuss erhöht sich um 110,00 Euro, sobald der Nachweis erbracht wird, dass das Vereinsinventar ausreichend versichert ist.

 

(4)       Die Auszahlung erfolgt jeweils Mitte des Jahres.

 

§ 6

Förderung der Spielmannszüge und Orchester

 

(1)       Die Spielmannszüge und Orchester aus dem Gemeindegebiet erhalten für die Anschaffung von Notenmaterial einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 210,00 Euro pro Jahr.

 

(2)       Die Auszahlung erfolgt jeweils Mitte des Jahres.

 

§ 6

gestrichen.

 

 

  


Finanzierung:

 

Die Erhöhung der Pauschalzuschüsse an den Orchester Mediante e. V. und an den Spielmannszug Wiefelstede e.V. in Höhe von jeweils 160,00 € wird im Rahmen des 2. Haushaltsplanentwurfs 2019 eingeplant.

 

     


Anlagen: