hier: Antrag des Orchester Mediante e.V. vom 05.04.2018
Vorschlag /
Empfehlung:
Der
Gemeinderat beschließt die Änderung der Kulturförderungsrichtlinien der
Gemeinde Wiefelstede zum 01.01.2019.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Verein „Orchester Mediante e.V.“ hat im Rahmen ihrer Mitgliederversammlung am
26.06.2013 die Neufassung der Satzung und mit ihr die Namensänderung (bisher:
Musikverein Jaderberg e.V.), die Sitzverlegung von Jaderberg nach Wiefelstede
und die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung (Vorstand) beschlossen und
die Eintragung/Änderung beim Vereinsregister Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg)
beantragt. Die Eintragung im Vereinsregister erfolgte am 20.08.2013.
Seit
der Auftaktveranstaltung (Konzert) am 09.03.2013 hat der Orchester Mediante e.V.
neben Auftritten außerhalb des Gemeindegebietes durchschnittlich zwei bis drei
Veranstaltungen in der Gemeinde durchgeführt.
Mit
Datum vom 10.10.2016 beantragte der Orchester Mediante e.V. die Änderung der
Kulturförderungsrichtlinien mit dem Begehren, eine jährliche Förderung in Höhe
von 3.000 € (Fixzuschuss) für das Orchester herbeizuführen. In der Begründung
zum Antrag auf Änderung der Kulturförderungsrichtlinien führte der Orchester
Mediante e.V. unter anderem auf, dass jährliche Fixkosten in Höhe von über
6.000 € entstehen und diese Größenordnung nicht allein durch Mitgliedsbeiträge
und Konzerteinnahmen auf Spendenbasis aufzufangen sind. In der Sport- und
Kulturausschusssitzung am 08.11.2016 wurde dieser Antrag ausgiebig beraten und
letztendlich im Gemeinderat am 19.12.2016 abgelehnt.
Nunmehr
beantragt der Orchester Mediante e.V. mit Schreiben vom 05.04.2018 erneut die
Änderung der Kulturförderungsrichtlinien und begründet dieses mit einer
Gleichbehandlung zwischen den Chören und den Orchestern/Spielmannszügen sowie der allgemeinen Erhöhung aufgrund der
„Lebenshaltungskosten“. Auch wird erwähnt, dass die Jahresförderung zu anderen
Gemeinden relativ niedrig sei.
1. Antrag auf allgemeine Erhöhung
der Pauschalsätze aufgrund der „Lebenshaltungskosten“:
Dem
Orchester Mediante e.V. wurden bisher folgende Zuschüsse gewährt:
2014
Pauschaler
Zuschuss gem. § 6 der Kulturförderungsrichtlinien in Höhe von 210,00 €
Zuschüsse
insgesamt = 210,00 €
2015
a)
Pauschaler
Zuschuss gem. § 6 der Kulturförderungsrichtlinien in Höhe von 210,00 €
b)
Investitionszuschuss
in Höhe von 833,33 € (Drittelförderung Marimbaphon)
c)
Zuschuss
gem. §§ 2, 4 der Kulturförderungsrichtlinien in Höhe von 189,71 € (Konzert am
10.06.2015 in der St. Johannes Kirche)
d)
Zuschuss
gem. §§ 2, 4 der Kulturförderungsrichtlinien in Höhe von 154,54 € (Konzert am
08.11.2015 in der Grundschule Metjendorf)
e)
Zuschuss
für Werbetafeln (Tafeln an den Ortseingängen Wiefelstede) in Höhe von 237,04 €
Zuschüsse
insgesamt = 1.624,62 €
2016
a)
Pauschaler
Zuschuss gem. § 6 der Kulturförderungsrichtlinien in Höhe von 210,00 €
b)
Investitionszuschuss
in Höhe von 1.123,58 € (Drittelförderung 5 Cases, Vollkostenzuschuss war
beantragt, VA-Entscheidung vom 30.11.2015)
c)
Investitionszuschuss
in Höhe von 370,33 € (Drittelförderung Trommel)
d)
Zuschuss
gem. §§ 2, 4 der Kulturförderungsrichtlinien in Höhe von 69,09 € (Konzert am
12.03.2016 in der Oberschule Wiefelstede)
e)
Zuschuss
gem. §§ 2, 4 der Kulturförderungsrichtlinien in Höhe von 161,39 € (Konzert am
08.07.2016 in der St. Johannes Kirche)
f)
Zuschuss
gem. §§ 2, 4 der Kulturförderungsrichtlinien in Höhe von 67,48 € (Konzert am
04.12.2016 in der St. Johannes Kirche)
Zuschüsse
insgesamt = 2.001,87 €
2017
a)
Pauschaler
Zuschuss gem. § 6 der Kulturförderungsrichtlinien in Höhe von 210,00 €
b)
Investitionszuschuss
in Höhe von 370,33 € (Drittelförderung Trommel)
c)
Zuschussantrag
gem. §§ 2, 4 der Kulturförderungsrichtlinien für das Herbstkonzert des
Orchesters Mediante e.V. wurde 2017 nicht gestellt.
Zuschüsse
insgesamt = 580,33 €
2018
a)
Pauschaler
Zuschuss gem. § 6 der Kulturförderungsrichtlinien in Höhe von 210,00 €
b)
Investitionszuschuss
in Höhe von 1.416,33 € (Drittelförderung Kesselpauke) – Zuschuss wurde trotz
vorliegendem Bewilligungsbescheid noch nicht abgerufen –
c)
Zuschuss
gem. §§ 2, 4 der Kulturförderungsrichtlinien in Höhe von 320,00 € (Konzert am
09.12.2018 in der St.-Johannes-Kirche in Wiefelstede in Aussicht gestellt.
Zuschüsse
insgesamt voraussichtlich = 1.946,33 €
Der
Orchester Mediante e.V. hat mit Stand vom 01.01.2018 einen Mitgliederbestand
von 41 Musikern/Musikerinnen und laut Mitteilung der 1. Vorsitzenden wohnen
hiervon 5 Mitglieder/-innen (12,5 %) in Wiefelstede.
Der
Hinweis des Orchesters Mediante e.V., dass die Jahresförderung an
Kulturleistungen in der Gemeinde Wiefelstede zu anderen Gemeinden relativ
niedrig sei, deckt sich nicht mit den von der Verwaltung ermittelten
Förderbeträgen, die sich in der als Anlage beigefügten Tabelle wiederfinden.
Seitens
der Verwaltung wird eine generelle Erhöhung der Pauschalsätze in den
Kulturförderungsrichtlinien nicht unterstützt. Bei der Kulturförderung handelt
es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde.
2. Antrag auf Anpassung der
Jahreszuschüsse für Orchester und Spielmannszüge:
Die
Gesangvereine der Gemeinde erhalten nach der aktuellen
Kulturförderungsrichtlinie einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 260,00 € pro
Jahr (bei Vorlage eines Nachweises über eine ausreichende Vereinsinventarversicherung
erhöht sich dieser Betrag um weitere 110,00 € pro Jahr, so dass in der Regel
370,00 € an die Gesangvereine ausgezahlt werden).
Um
eine Gleichbehandlung zwischen den Gesangvereinen, den Orchestern, den
Spielmannszügen sowie evtl. in Zukunft gegründete Musikkapellen herbeizuführen,
wird seitens der Verwaltung die Änderung der Kulturförderungsrichtlinien ab
01.01.2019 vorgeschlagen:
Bisherige Kulturförderungsrichtlinie |
Entwurf neue Fassung
Kulturförderungsrichtlinie |
§ 5 Förderung der
Gesangvereine (1) Die selbstständigen unkonfessionellen Gesangvereine im Gemeindegebiet, die am Gemeindesängerfest teilnehmen, erhalten für die Anschaffung von Notenmaterial und für die Vergütung der Chorleiter einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 260,00 Euro pro Jahr. Dieser Zuschuss erhöht sich um 110,00 Euro, sobald der Nachweis erbracht wird, dass das Vereinsinventar ausreichend versichert ist. (2) Der Ausrichter des Gemeindesängerfestes erhält unabhängig von der jährlichen Förderung für die Ausrichtung einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 260,00 Euro. (3) Die Auszahlung erfolgt jeweils Mitte des Jahres. |
§ 5 Förderung der
Gesangvereine, Musikkapellen, Orchester und Spielmannszüge (1) Die selbstständigen unkonfessionellen Gesangvereine im Gemeindegebiet, die am Gemeindesängerfest teilnehmen, erhalten für die Anschaffung von Notenmaterial und für die Vergütung der Chorleiter einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 260,00 Euro pro Jahr. Dieser Zuschuss erhöht sich um 110,00 Euro, sobald der Nachweis erbracht wird, dass das Vereinsinventar ausreichend versichert ist. (2) Der Ausrichter des Gemeindesängerfestes erhält unabhängig von der jährlichen Förderung für die Ausrichtung einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 260,00 Euro. (3) Die selbstständigen Musikkapellen, Orchester und Spielmannszüge im Gemeindegebiet erhalten für die Anschaffung von Notenmaterial und für die Vergütung des/der Stabführer-in/Orchesterleiter-in/Tambourmajor-in einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 260,00 Euro pro Jahr. Dieser Zuschuss erhöht sich um 110,00 Euro, sobald der Nachweis erbracht wird, dass das Vereinsinventar ausreichend versichert ist. (4) Die Auszahlung erfolgt jeweils Mitte des Jahres. |
§ 6 Förderung der
Spielmannszüge und Orchester (1) Die Spielmannszüge und Orchester aus dem Gemeindegebiet erhalten für die Anschaffung von Notenmaterial einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 210,00 Euro pro Jahr. (2) Die Auszahlung erfolgt jeweils Mitte des Jahres. |
§ 6 gestrichen.
|
Finanzierung:
Die
Erhöhung der Pauschalzuschüsse an den Orchester Mediante e. V. und an den
Spielmannszug Wiefelstede e.V. in Höhe von jeweils 160,00 € wird im Rahmen des
2. Haushaltsplanentwurfs 2019 eingeplant.
Anlagen: