Betreff
Widmung eines Geh- und Radweges in der Gemeindestraße "Thienkamp"
Vorlage
B/1221/2018
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes in der Fassung vom 24.09.1980 zuletzt geändert am 20.06.2018, wird mit sofortiger Wirkung das Wegeflurstück 11/59 der Flur 14 für den öffentlichen Verkehr als Geh- und Radweg gewidmet. Der Weg ist an die Gemeindestraße „Thienkamp“ angebunden und hat eine Gesamtgröße von 138 m².

 

 

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

In der Gemeindestraße „Thienkamp“ ist ein Geh- und Radweg zum Spielplatz in der Parkstraße verlegt worden, s. beigefügter Lageplan. Die bisherige Verbindung wurde nicht für den öffentlichen Verkehr gewidmet. 

Die neue Geh- und Radwegverbindung soll für den öffentlichen Verkehr gewidmet werden.  Es handelt sich hierbei um das Flurstück 11/58 der Flur 14. 

 

 


Finanzierung:

---

 


Anlagen: