hier: a) Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange sowie von privater Seite
b) Satzungsbeschluss
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie
von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.
b) Weiter beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den
Bebauungsplan Nr. 58 II „Wiefelstede-Nuttel, Nutteler Weg - Erweiterung“; gemäß
§ 1 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als
Satzung einschließlich Begründung.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.09.2018 die Durchführung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 58 II gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 58 II lag in der Zeit vom 27.09.2018 bis einschließlich 29.10.2018 öffentlich aus. Der Hinweis hierauf erfolgte durch Bekanntmachung in der NWZ am 19.09.2018. Der Bekanntmachungstext war außerdem in der Zeit vom 19.09.-29.10.2018 in die Internetseite der Gemeinde eingestellt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 27.09.2018 über die Auslegung und die gleichzeitige Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB informiert.
Eine tabellarische Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen und der entsprechenden Abwägungsvorschläge sowie der vollständige Satzungsentwurf des geänderten Bebauungsplanes Nr. 58 II einschließlich der Begründung sind in der Anlage beigefügt. Die Änderungen bzw. Ergänzungen in der Begründung sind farblich gekennzeichnet.
Zu diesen TOP wird Frau Abel, NWP,
hinzugeladen.
Anlagen: