Betreff
Haushaltsplanung für das Jahr 2019 einschließlich der Finanzplanung für das Jahr 2020 bis 2022 sowie Fortschreibung des Investitionsprogrammes für die Jahre 2019 bis 2022
Vorlage
B/1244/2018
Aktenzeichen
11002
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

a)      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Wiefelstede (einschl. Haushalts- und Stellenplan) für das Haushaltsjahr 2019.

 

b)     Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt das Investitionsprogramm der Gemeinde Wiefelstede für den Planungszeitraum 2019 bis 2022 in der dem Haushaltsplan beigefügten Fassung.

   


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Verwaltung hat in der Finanzausschusssitzung am 18.09.18 den ersten Haushaltsentwurf 2019 vorgestellt. Der Entwurf wies dabei ein Gesamtdefizit in Höhe von rund 1,76 Mio. € aus. Die Folgejahre wiesen einen Überschuss in Höhe von rund 1,04 Mio. € aus.

 

Verwaltungsintern wurden die Fachdienste Anfang Oktober nochmal aufgefordert, Einsparungsvorschläge bzw. Vorschläge zur Verbesserung der Einnahmeseite zu unterbreiten, um das Defizit entsprechend reduzieren zu können. Weiterhin waren die Entwicklungen bei den Hauptsteuererträgen sowie für die Berechnungsgrundlagen zum Finanzausgleich abzuwarten. Aufgrund der Sparbemühungen, welche bereits im 1. Entwurf mit aufgenommen wurden, war von einer wesentlichen Verbesserung auf der Aufwandsseite nicht auszugehen, sondern eher von einer Korrektur. Daher ergeben sich auf der Aufwandsseite insgesamt Mehraufwendungen in Höhe von 263.700 €. Auf der Ertragsseite sind Verbesserungen in Höhe von 807.600 € zu verzeichnen.

 

Auf die wesentlichen Anpassungen wird nachstehend Bezug genommen.

 

Hinsichtlich der Schlüsselzuweisungen ist die Verwaltung im ersten Haushaltsentwurf von einem Grundbetrag in Höhe von 1.056,71 € ausgegangen. Traditionell wird im ersten Entwurf sehr vorsichtig mit den Steigerungssätzen gemäß Orientierungsdatenerlass geplant. Dies entsprach im ersten Entwurf 1/2 der Orientierungsdaten, mithin 1,5 %. In der 47. Kalenderwoche ist nunmehr der vorläufige Grundbetrag 2019 bekannt gegeben worden. Erfreulicherweise ist dieser mit insgesamt 1.103,22 € bzw. einer Steigerung von 6 % (Prognose laut Orientierungsdaten 3 %) deutlich höher ausgefallen, so dass hierdurch ein deutlicher Zuwachs bei den Schlüsselzuweisungen zu verzeichnen war. Gleichzeitig ergab sich aber durch die endgültige Erfassung der zugrundeliegenden Steuereinnahmen Ende September eine erhöhte Steuereinnahmekraft für die Gemeinde Wiefelstede, welche zu einer Verschlechterung der Schlüsselzuweisung führte. Im Ergebnis ergibt sich eine Verbesserung in Höhe von 460.300 €, so dass nunmehr 2.123.200 € an Schlüsselzuweisungen eingeplant werden. Jedoch bleibt der Ansatz aufgrund der erhöhten Steuereinnahmekraft gegenüber dem Vorjahresansatz um rund 700.000 € zurück.

 

Der Ansatz der  Gewerbesteuer wurde gegenüber dem ersten Haushaltsentwurf um 30.000,00 € erhöht. Maßgebend für den Ansatz 2019 ist weiterhin das voraussichtliche Veranlagungssoll 2019. Eine Steigerung laut Orientierungsdaten  für 2019 (4,6 %) wurde nicht angewendet. Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2019 wurde eine Steigerung von 5,5 % und für die Folgejahre mit je 3,0 % bis 4 % berücksichtigt. Beträgt die Gewerbesteuerumlage 2019 noch 68 % der Messbeträge, so wird diese ab 2020, aufgrund des Wegfalls des sog. Kommunal-Soli, auf 35 % der Messbeträge sinken. Dies führt zu einer Verbesserung des Ergebnishaushalts in Höhe von rund 500.000 €

 

Die Einplanung der Einkommenssteuer 2019 wurde in dem ersten Haushaltsentwurf aufgrund der Orientierungsdaten vorgenommen. Zwischenzeitlich liegt der Verwaltung das voraussichtliche Ergebnis 2018 vor. Auf dieses Ergebnis sind die Orientierungsdaten mit einer Steigerung von 6,1 % angewendet worden. Aufgrund der neuen Erkenntnisse steigt im zweiten Entwurf die eingeplante Einkommenssteuer um 176.100 €.

 

Für die Umsatzsteuer wurde das voraussichtliche Ergebnis 2018 berücksichtigt. Da mittlerweile auch hier das voraussichtliche Ergebnis 2018 vorliegt, führt dies zu einer Verbesserung im zweiten Entwurf in Höhe von 104.300 €.

 

Hinsichtlich der Vergnügungssteuer wurden keine Veränderungen vorgenommen. Die bleibt mit einem planerischen Ertrag von 250.000 € weiterhin auf einem hohen Niveau.

 

Im Bereich der Gebäudeunterhaltung wurden sämtliche vorgesehene Maßnahmen nochmal kritisch hinterfragt und den vorhandenen personellen Ressourcen angepasst. Im Ergebnis wurden diverse kleinere und größere Maßnahmen verschoben oder sogar gänzlich gestrichen (siehe Beratungsvorlage B/1223/2018).

 

Die Aufwendungen für die Kreisumlage sind insgesamt um rund 178.600 € gestiegen. Dies ist insbesondere auf die erhöhten Schlüsselzuweisungen zurückzuführen. Eine Senkung der Kreisumlage ist für 2019 nicht geplant.

 

Für die Digitalisierung in den Wiefelsteder Schulen wurden 70.000 € im Ergebnishaushalt eingeplant.

 

Insgesamt betrachtet konnte das Defizit 2019 des ersten Entwurfs nicht aufgeholt werden. Auch der zweite Entwurf schließt mit einem Defizit von nunmehr 1.245.600 € ab.

 

Die Finanzplanjahre 2020 bis 2022 weisen jeweils einen Überschuss aus. Dieser beläuft sich für die genannten Finanzplanjahre auf insgesamt 2.102.500 €. Die zum Teil guten Ergebnisse der Haushaltsjahre dürfen allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die Gemeinde zurzeit in einer Phase mit sehr hohen Erträgen befindet und die Steigerung auf der Ertragsseite auf selber nicht beeinflussbaren Erträgen beruht. Sollte die Konjunktur zukünftig abflachen, müssten hier durch die Gemeinde an eigenen Stellschrauben, sowohl auf der Ertrags- als auch Aufwandsseite, gedreht werden.

 

Im investiven Bereich wurden bei den Auszahlungen für Wohnbau- und Gewerbeflächen 1.394.900 € mehr als im 1. Entwurf eingeplant. Bei den Verkaufserlösen wurden Änderungen ab 2020 vorgenommen. Inwieweit diese Verkaufserlöse realisiert werden können ist abhängig davon, wie die geplanten Wohnbau- und Gewerbeentwicklungen umgesetzt werden können und wie sich letztlich die Nachfrage nach entsprechenden Flächen entwickelt. Ferner wurden Erschließungskosten für den Erst- und Endausbau von Wohnbau- und Gewerbegebieten von 2019 und 2021 auf 2020 und 2022 in Höhe von rund 1,3 Mio. verschoben. Aufgrund der aktuellen Beschlusslage wurde die Erschließung des Baugebiets Borbeck für die Jahre 2019 und 2021 wieder in die Haushaltsplanung mit aufgenommen.

 

Für den eventuellen Neubau einer Kindertagesstätte in Wiefelstede wurden insgesamt 360.000 € an Planungs- und Grunderwerbskosten neu in den 2. Entwurf mit aufgenommen. Weiterhin wurden 30.000 € für die Digitalisierung in den Schulen neu mit aufgenommen.

 

Die Beschaffung eines neuen Schmalspurtreckers für den gemeindeeigenen Bauhof in Höhe von 110.000 € wurde um ein Jahr auf 2020 verschoben.

 

Im Bereich der Finanzierungstätigkeit wurden für den Ankauf von Wohnbau- und Gewerbeflächen sowie weiterer Investitionsmaßnahmen Darlehensaufnahmen in Höhe von 7.050.000 € für das Haushaltsjahr 2019 eingeplant. Der Betrag teilt sich mit rund 1,6 Mio. € auf eine mittelfristige Laufzeit (10 Jahre) und mit den restlichen 5.450.000 Mio. € auf eine langfristige Laufzeit (20 Jahre) auf. Berücksichtigt ist dabei, dass aufgrund hoher Haushaltsreste die liquiden Mittel zum 31.12.2018 weitestgehend gebunden sein werden. Für das Haushaltsjahr 2020 wurde eine Kreditermächtigung in Höhe von 2.030.000 € eingeplant.

 

Unter Berücksichtigung der Darlehensaufnahme im Haushaltsjahr 2019, mit der der gesamte Saldo aus Investitionstätigkeit gedeckt wird, wird sich der Bestand an liquiden Mitteln um 256.100 € verringern. Dies kommt dadurch zustande, dass mit dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 149.400 €, nicht die gesamte ordentliche Tilgung von Darlehen in Höhe von 397.700 € gedeckt werden kann.

 

Die Mehrerträge aus den verschiedenen Steuerarten und die Entwicklung des Finanzausgleichs der vergangenen Jahre haben es der Gemeinde ermöglicht, die Haushalte ausgeglichen zu gestalten und in den Ergebnishaushalten Überschüsse zu erwirtschaften. Die Steuerhebesätze konnten dabei seit 2010 unverändert bleiben. Da die Gemeinde Wiefelstede bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung so behandelt wird, als wenn sie Landesdurchschnittshebesätze heben würde und der Landkreis bei der Berechnung der Kreisumlage auch von diesen Landesdurchschnittshebesätze ausgeht, wird von den übergeordneten Stellen fiktiv davon ausgegangen, dass die Gemeinde über Mehrerträge in Höhe von über 800.000 € pro Jahr verfügt. Diese Differenz wird von Jahr zu Jahr größer.

 

Trotz dieser Differenz gelingt es auch im Jahr 2019 die Haushaltsplanung einschließlich der Finanzplanung im Ergebnishaushalt über den Rückgriff auf die Überschussrücklage oder perspektivisch über die dargestellten Ergebnisse im Finanzplanungszeitraum auszugleichen.  Hierbei wurden die zu erwartenden zusätzlichen Aufwendungen für die einstimmig in die Planung gegebene Kindertagesstätte in Wiefelstede nicht berücksichtigt. Aus heutiger Sicht ist nur der Zeitpunkt für die Realisierung nicht genau einzuschätzen; der Bedarf wird jedoch gegeben sein. Die hierfür zusätzlichen Aufwendungen werden über 300.000 € pro Jahr betragen. Konjunkturelle Einbrüche und damit verbundene Steuereinbrüche würden umgehend zu  hohen Defiziten führen.

 

Ein weiterer Aspekt im Rahmen der Haushaltsplanung ist die Finanzierung der notwendigen Investitionen, die planerisch nur mit Kreditaufnahmen in Höhe von 9.000.000 € in den Jahren 2019 und 2020 dargestellt werden können. Bei dieser Planungen noch nicht berücksichtigt sind dabei in den folgenden Jahren die Investitionskosten für die notwendige viergruppige Kindertagesstätte in Wiefelstede und die notwendigen Investitionen im Bereich des Feuerwehrwesens. Die mit dem Blumenviertel beginnende Sanierung der Altbaugebiete wird ständige und kostenintensive Aufgabe der Gemeinde Wiefelstede bleiben, die es ebenfalls gilt zu stemmen. Konsens besteht hier parteiübergreifend dahingehend, auch zukünftig keine Straßenausbaubeiträge zu erheben.

 

Nur unter Berücksichtigung der bisher eingeplanten Investitionen und der für die Finanzierung dieser Maßnahmen notwendigen Kreditaufnahmen, steigt die Verschuldung der Gemeinde Wiefelstede planerisch innerhalb von zwei Jahren auf rd. 13.000.000 €. Diese Zahlen stellen sicherlich ein Worst-Case-Szenario dar, machen aber deutlich, dass das Ziel der langfristigen Entschuldung nicht eingehalten werden kann, sondern die Verschuldung der Gemeinde steigen wird.

 

Zur Stärkung des Eigenfinanzierungsanteils und zur Reduzierung des Schuldenanstieges ist es aus Sicht der Verwaltung angezeigt, die Steuerhebesätze anzupassen. Im Vergleich mit den anderen Gemeinden des Ammerlandes weist die Gemeinde Wiefelstede unter Berücksichtigung der Tatsache, dass keine Straßenausbaubeiträge erhoben werden, die niedrigste Abgabenquote aus. Blendet man die Beiträge aus, liegt die Gemeinde Wiefelstede hier auf Platz zwei. Im IHK-Bezirk Weser Ems liegt die Gemeinde je nach Steuerart auf Platz 6, 7 und 11 unter 64 Kommunen. Diese Darstellung macht deutlich,  dass die Belastung der Steuerpflichtigen in der Gemeinde Wiefelstede im Verhältnis zu anderen Gemeinden moderat ist und insofern Gestaltungsspielraum vorhanden ist.

 

Die in dieser Hinsicht geführten Gespräche lassen zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch nur den Schluss zu, dass es über eine Anpassung der Hebesätze keinen breiten politischen Konsens geben wird so dass diese, für die Beratung im Finanzausschuss des Rates der Gemeinde Wiefelstede, verwaltungsseitig bisher auch nicht vorgeschlagen wird.

 

Insgesamt betrachtet ist die Haushaltssituation sowohl im Ergebnis-, als auch im Finanzhaushalt für Investitionen und Finanzierung als nicht entspannt zu betrachten. Wesentlicher „Treiber“ für die Aufwandsentwicklung ist die bestehende Infrastruktur, die es zu erhalten und teilweise noch auszubauen gilt als auch die stetige Aufgabenerfüllung (bspw. im Bereich der Kindertagesstätten) die die Gemeinde Wiefelstede bisher aus den allgemeinen Ertragssteigerungen bewältigen konnte. Nur leichte negative Änderungen würden hier zu erheblichen negativen Verwerfungen führen, die nicht auszugleichen wären. Hier sind künftig weiterhin Überlegungen anzustellen, wie die Gemeinde sich dieser Situation stellen wird.

 

Verwaltungsseitig wird empfohlen, die Haushaltssatzung einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

    


Anlagen: