Betreff
14. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen)
Vorlage
B/1246/2018
Aktenzeichen
12001
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt,

 

a)         aufgrund der Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 die Grundgebühr für Kleinkläranlagen je Abfuhr von bisher 26,44 Euro auf neu 40,35 Euro und den Gebührensatz für die Beseitigung von Abwässern aus Grundstücksabwasseranlagen in der Gemeinde Wiefelstede von bisher 19,02 Euro auf neu 21,35 Euro je angefangene 0,5 m³ eingesammelten Fäkalschlamms ab 01.01.2019 festzusetzen;

 

b)        die mit der Einladung zur Sitzung des Finanzausschusses am 03.12.2018 beigefügte 14. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen).

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Fäkalschlammgebühren werden seitens der Verwaltung jährlich überprüft und neu kalkuliert.

 

Ab dem Jahr 2018 wurde die Fäkalschlammbeseitigung neu ausgeschrieben. Die daraus resultierenden erhöhten Abfuhrkosten fließen nunmehr in die Kalkulation der Fäkalschlammgebühren ab 2019 ein und führen hier zu einer erhöhten Grundgebühr und einer erhöhten Zusatzgebühr. Weiterhin konnten in den vergangenen Jahren Rückflüsse aus Gebührenüberschüssen der Vorjahre zur Reduzierung der Grundgebühr herangezogen werden. Dieser Effekt kommt in der Gebührenkalkulation ab 2019 nur noch geringfügig zum Tragen, da die Überschüsse inzwischen größtenteils verbraucht sind. 

 

Aus der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation ergibt sich eine Grundgebühr von 40,35 Euro, was eine Anhebung um 13,91 Euro bedeutet. Die Zusatzgebühr ist von 19,02 Euro je 0,5 m³ um 2,33 Euro auf 21,35 Euro je 0,5 m³ anzuheben.

 

Die Gebührensätze der dezentralen Abwasserbeseitigung haben sich in der Vergangenheit wie folgt entwickelt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahr

Grundgebühr

Zusatzgebühr je 0,5 m³

2002

41,38 €

2,45 €

2003

43,30 €

4,43 €

2004

41,12 €

4,48 €

2005

41,37 €

7,30 €

2006

49,78 €

7,27 €

2007

49,83 €

14,29 €

2008

50,99 €

14,83 €

2009 bis 2015

52,28 €

15,09 €

2016

23,96 €

19,53 €

2017

21,36 €

18,92 €

2018

26,44 €

19,02 €

2019

40,35 €

21,35 €

           


Finanzierung:

./.     


Anlagen: