Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt
die 13. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der
Gemeinde Wiefelstede (Straßenreinigungsgebührensatzung)
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die
Straßenreinigungsgebühren werden seitens der Verwaltung jährlich überprüft und
neu kalkuliert. Zu berücksichtigen sind dabei Überschüsse oder Defizite der
Vorjahre.
Die
Straßenreinigungsgebühren wurden zuletzt ab dem Jahr 2018 angehoben, da die
Straßenreinigung ab dem Jahr 2017 neu ausgeschrieben wurde und das
Ausschreibungsergebnis deutlich über den bisherigen Kosten der Straßenreinigung
lag.
Aufgrund
des vorliegenden Abschlusses des Gebührenhaushaltes 2017 sowie des vorläufigen
Abschlusses 2018 ergibt sich in dem Gebührenhaushalt der Straßenreinigung ein
voraussichtliches Defizit aus den Vorjahren in Höhe von insgesamt 5.519,61
Euro. Ursächlich hierfür ist, dass die Kostensteigerung bereits 2017
eingetreten ist, die Gebühren aber, aufgrund des seinerzeit noch nicht
vorliegenden Ergebnisses 2017, erst ab 2018 angehoben wurden.
Das
vorgenannte Defizit ist in den folgenden drei Jahren zu decken, so dass sich
im Ergebnis die Gebühr für Durchgangs-
und Ausfallstraßen um 0,09 € von bisher 0,61 € auf 0,70 € erhöht und die Gebühr
für Wohnstraßen sich von bisher 1,26 € um 0,12 € auf neu 1,38 € je lfd. Meter
Straßenfront erhöht.
Finanzierung:
./.
Anlagen: