Betreff
Verzicht auf Mitgliedschaft im Rat der Gemeinde Wiefelstede
Vorlage
B/1254/2018
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede stellt gemäß § 52 II NKomVG fest, dass Frau Fidan Ildiz und Frau Kathrin Klein ordnungsgemäß ihren Mandatsverzicht auf der Grundlage des § 52 I Nr. 1 NKomVG erklärt haben und somit ihren Sitz im Rat der Gemeinde Wiefelstede verloren haben.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Frau Fidan Ildiz und Frau Kathrin Klein haben in einer persönlichen schriftlichen Erklärung gegenüber dem Bürgermeister mitgeteilt, dass sie auf ihren Sitz im Rat der Gemeinde Wiefelstede verzichten. Damit sind die Voraussetzungen für den Sitzverlust gem. § 52 I Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erfüllt. Diese Erklärungen können gem. § 52 I Satz 2 NKomVG nicht widerrufen werden.

 

Gem. § 52 II NKomVG stellt der Rat der Gemeinde zu Beginn seiner nächsten Sitzung fest, ob die Voraussetzungen gem. § 52 I Nr. 1 NKomVG erfüllt sind. Den Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Frau Ildiz und Frau Klein wurden zur Sitzung des Rates der Gemeinde Wiefelstede eingeladen. Ihnen wird zu Beginn der Sitzung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Infolge dessen, das eine Person aus dem Rat ausscheidet, regelt § 44 Abs. 1 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG), dass der Ratssitz auf die nächste Ersatzperson übergeht, die im vorliegenden Fall nach Maßgabe des § 38 Abs. 3 NKWG (Ersatzperson Listenwahl) gewählt worden ist. Frau Ildiz und Frau Klein wurden aufgrund der Wahlliste gewählt. Der Niederschrift über die Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses kann entnommen werden, dass die frei werdenden Sitze im Rat der Gemeinde Wiefelstede gemäß  § 44 I i. V. m. § 38 III NKWG auf Frau Brigitta Fahnster und Herrn Johann Klarmann, als Ersatzpersonen der Listenwahl der SPD, übergehen.

     


 

 

 

 

 

 

     


Anlagen: