Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede stellt
gemäß § 52 II NKomVG fest, dass Frau Fidan Ildiz und Frau Kathrin Klein
ordnungsgemäß ihren Mandatsverzicht auf der Grundlage des § 52 I Nr. 1 NKomVG
erklärt haben und somit ihren Sitz im Rat der Gemeinde Wiefelstede verloren
haben.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Frau Fidan Ildiz und Frau Kathrin Klein haben in einer
persönlichen schriftlichen Erklärung gegenüber dem Bürgermeister mitgeteilt,
dass sie auf ihren Sitz im Rat der Gemeinde Wiefelstede verzichten. Damit sind
die Voraussetzungen für den Sitzverlust gem. § 52 I Nr. 1 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erfüllt. Diese Erklärungen können gem. § 52
I Satz 2 NKomVG nicht widerrufen werden.
Gem. § 52 II NKomVG stellt der Rat der Gemeinde zu
Beginn seiner nächsten Sitzung fest, ob die Voraussetzungen gem. § 52 I Nr. 1
NKomVG erfüllt sind. Den Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Frau Ildiz und Frau Klein wurden zur Sitzung des Rates der Gemeinde
Wiefelstede eingeladen. Ihnen wird zu Beginn der Sitzung Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben.
Infolge dessen, das eine Person aus dem Rat
ausscheidet, regelt § 44 Abs. 1 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG), dass der
Ratssitz auf die nächste Ersatzperson übergeht, die im vorliegenden Fall nach
Maßgabe des § 38 Abs. 3 NKWG (Ersatzperson Listenwahl) gewählt worden ist. Frau
Ildiz und Frau Klein wurden aufgrund der Wahlliste gewählt. Der Niederschrift
über die Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Feststellung des endgültigen
Wahlergebnisses kann entnommen werden, dass die frei werdenden Sitze im Rat der
Gemeinde Wiefelstede gemäß § 44 I i. V.
m. § 38 III NKWG auf Frau Brigitta Fahnster und Herrn Johann Klarmann, als
Ersatzpersonen der Listenwahl der SPD, übergehen.
Anlagen: