Betreff
Förmliche Verpflichtung gemäß § 60 NKomVG und Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG der Ratsfrau Brigitta Fahnster und des Ratsherrn Johann Klarmann
Vorlage
B/1255/2018
Art
Beratungsvorlage
Vorschlag /
Empfehlung:
Bürgermeister Pieper
verpflichtet Frau Fahnster und Herrn Klarmann gemäß § 60 NKomVG und nimmt die
Pflichtenbelehrung vor.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Gemäß § 60 NKomVG verpflichtet der
Hauptverwaltungsbeamte die Abgeordneten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und
Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu
beachten. Diese Verpflichtung muss bei Ersatzpersonen
zu Beginn der nächsten Sitzung erfolgen, an der sie teilnehmen. Unabhängig von
der förmlichen Verpflichtung kann der/die Abgeordnete sein Mandat ausüben.
Gleichzeitig kann die Pflichtenbelehrung gemäß § 43
NKomVG auf die Vorschriften der §§
40 bis 42 NKomVG erfolgen.
Anlagen: