Betreff
Förmliche Verpflichtung gemäß § 60 NKomVG und Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG der Ratsfrau Brigitta Fahnster und des Ratsherrn Johann Klarmann
Vorlage
B/1255/2018
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Bürgermeister Pieper verpflichtet Frau Fahnster und Herrn Klarmann gemäß § 60 NKomVG und nimmt die Pflichtenbelehrung vor.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Gemäß § 60 NKomVG verpflichtet der Hauptverwaltungsbeamte die Abgeordneten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu

beachten. Diese Verpflichtung muss bei Ersatzpersonen zu Beginn der nächsten Sitzung erfolgen, an der sie teilnehmen. Unabhängig von der förmlichen Verpflichtung kann der/die Abgeordnete sein Mandat ausüben.

 

Gleichzeitig kann die Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG auf die Vorschriften der      §§ 40 bis 42 NKomVG erfolgen.

     


Anlagen: