Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 - Änderung des Stellenplans
Vorlage
B/1293/2019
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 – Änderung des Stellenplans.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Ursache für die Verabschiedung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 (siehe Anlagen) ist die Änderung des Stellenplans. Hierzu nachfolgende Erläuterungen:

Nach § 5 Abs. 1 KomHKVO weist der Stellenplan die erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend Beschäftigten aus. Der Stellenplan ist einzuhalten, es sei denn, es handelt sich um Abweichungen aufgrund zwingender gesetzlicher oder tariflicher Vorschriften. In allen anderen Fällen bedarf es zur Änderung des Stellenplanes als Bestandteil des Haushaltsplanes einer Nachtragssatzung (§§ 115 Abs. 1, 114 Abs. 1 i. V. m. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG).

 

Beamte:

 

Auf Grundlage des KGSt Gutachtens Stellenplan – Stellenbewertung 2009 ist die wieder zu besetzende Planstelle der Fachbereichsleitung I überprüft worden. Das KGSt Gutachten verweist für die vorgenannte Planstelle auf die Besoldungsgruppe A 14. Die Planstelle ist daher sach- und funktionsgerecht mit der Wertigkeit A 14 NBesG auszuweisen.

    

Beschäftigte:

 

Durch die Änderung des § 2 b Umsatzsteuergesetze (UStG) sind Kommunen unternehmerisch tätig, sobald sie Leistungen auf privatrechtlicher Grundlage oder im Wettbewerb mit Dritten erbringen. In den Kommentierungen hierzu wird beispielweise genannt, der Verkauf von Souvenirs im Bereich der Touristik oder der Verkauf von Familienstammbüchern im Standesamt. Auf Grund dessen ist es erforderlich, dass dieser organisatorische Mehraufwand federführend in der Gemeindekasse vorbereitet/umgesetzt wird. Somit ist eine befriste Aufstockung des Stellenplanes mit 12,00 Wochenstunden bis zum 30.11.2020 erforderlich.

 

 

 


Finanzierung:

 

Die Mehrkosten für die Besoldungsgruppe A 14 NBesG, im Vergleich zur Besoldungsgruppe A 13 NBesG, betragen ca. 4.600 € jährlich, ausgehend von der Brutto Besoldung der Dienststelle.

 

Die Mehrkosten im Bereich der Beschäftigten betragen jährlich ca. 13.600 €.

 

Der voraussichtliche Mehraufwand von ca. 9.000 € für das Haushaltsjahr 2019, wird durch Minderaufwendungen im Bereich des Personalkostenbudgets erbracht.

     


Anlagen: