Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt
die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 – Änderung des Stellenplans.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Ursache
für die Verabschiedung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 (siehe Anlagen)
ist die Änderung des Stellenplans. Hierzu nachfolgende Erläuterungen:
Nach
§ 5 Abs. 1 KomHKVO weist der Stellenplan die erforderlichen Stellen der
Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend Beschäftigten aus. Der
Stellenplan ist einzuhalten, es sei denn, es handelt sich um Abweichungen
aufgrund zwingender gesetzlicher oder tariflicher Vorschriften. In allen
anderen Fällen bedarf es zur Änderung des Stellenplanes als Bestandteil des
Haushaltsplanes einer Nachtragssatzung (§§ 115 Abs. 1, 114 Abs. 1 i. V. m. § 58
Abs. 1 Nr. 9 NKomVG).
Beamte:
Auf
Grundlage des KGSt Gutachtens Stellenplan – Stellenbewertung 2009 ist die
wieder zu besetzende Planstelle der Fachbereichsleitung I überprüft worden. Das
KGSt Gutachten verweist für die vorgenannte Planstelle auf die Besoldungsgruppe
A 14. Die Planstelle ist daher sach- und funktionsgerecht mit der Wertigkeit A
14 NBesG auszuweisen.
Beschäftigte:
Durch die Änderung des § 2 b
Umsatzsteuergesetze (UStG) sind Kommunen unternehmerisch tätig, sobald sie
Leistungen auf privatrechtlicher Grundlage oder im Wettbewerb mit Dritten
erbringen. In den Kommentierungen hierzu wird beispielweise genannt, der
Verkauf von Souvenirs im Bereich der Touristik oder der Verkauf von
Familienstammbüchern im Standesamt. Auf Grund dessen ist es erforderlich, dass
dieser organisatorische Mehraufwand federführend in der Gemeindekasse
vorbereitet/umgesetzt wird. Somit ist eine befriste Aufstockung des
Stellenplanes mit 12,00 Wochenstunden bis zum 30.11.2020 erforderlich.
Finanzierung:
Die
Mehrkosten für die Besoldungsgruppe A 14 NBesG, im Vergleich zur
Besoldungsgruppe A 13 NBesG, betragen ca. 4.600 € jährlich, ausgehend von der
Brutto Besoldung der Dienststelle.
Die
Mehrkosten im Bereich der Beschäftigten betragen jährlich ca. 13.600 €.
Der
voraussichtliche Mehraufwand von ca. 9.000 € für das Haushaltsjahr 2019, wird
durch Minderaufwendungen im Bereich des Personalkostenbudgets erbracht.
Anlagen: