hier: Maßnahmebeschluss
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Gemeinderat beschließt im Falle einer
Förderung die Gemeindestraßen „Zwischenmoorsweg“ und „Dünenweg“ mit einem
Kostenvolumen i. H. v. 550.000,00 € in
2020 zu sanieren. Der Förderantrag ist fristgerecht bis zum 15.09.2019 an das
Amt für regionale Landesentwicklung zu stellen.
Für den Fall, dass die Förderung nicht
bewilligt wird, beschließt der Gemeinderat die Straßen Leher Damm, Blohweg und
Haarenweg mit einem Kostenvolumen i. H. v. 300.000,00 € in
2020 zu sanieren.
Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat
eine Verpflichtungsermächtigung (VE) in Höhe von 300.000,00 € in den Haushaltsplan 2020 zu Lasten des
Haushaltsplans 2021 aufzunehmen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Vor
der Straßen- u. Verkehrsausschusssitzung am 25.06.2019 fand eine Bereisung der
Gemeindestraßen statt, die zurzeit den schlechtesten Zustand aufweisen.
Auf
Grundlage der dabei gewonnenen Erkenntnisse und der Rückmeldungen der
anwesenden Ausschussmitglieder wurde seitens der Verwaltung eine
Prioritätenliste für die Jahre 2020 und 2021 aufgestellt.
Wie
in den Vorjahren sind im Finanzplan 300.000,00 € für die Sanierung von
Gemeindestraßen vorgesehen.
Diese
setzen sich aus rd. 285.000,00 € Baukosten und rd. 15.000,00 € Planungskosten
zusammen.
In
der Ratssitzung am 01.10.2018 wurde bereits beschlossen, dass für das Jahr 2020
ein Förderantrag zur Sanierung des Zwischenmoorsweges zusammen mit dem Dünenweg
an das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) gestellt werden soll, um diese
Straßen in 2020 zu sanieren. Das Ing.-Büro Heinzelmann hat diesbezüglich eine
Kostenermittlung durchgeführt. Die Baukosten belaufen sich auf rd. 515.000,00
€. Hinzu kommen noch die Planungskosten
i. H. v. rd. 23.600,00 €. Insgesamt kann also von Kosten i. H. v. rd.
550.000,00 € inkl. Sicherheiten ausgegangen werden.
Wie
im Jahr 2017 bei der Förderung des Hohen Kamps in Heidkamperfeld, ist hier mit
einer Fördersumme von 43 % bis 63 % der Gesamtkosten (Bau- u. Planungskosten)
zu rechnen.
Sollte
das Amt für regionale Landesentwicklung keine Förderung für den Zwischenmoorsweg
und den Dünenweg bewilligen, sollten mit den ursprünglich eingeplanten
300.000,00 € folgende Straßen in 2020 saniert werden:
-
Leher Damm, Lehe, Pflaster, Länge: 500 m, Baukosten
rd. 135.000,00 €
-
Blohweg, Neuenkruge, Asphalt, Länge: 250 m, Baukosten
rd. 50.000,00 €
-
Haarenweg, Borbeckerfeld, Asphalt, Länge: 460 m, Baukosten rd.
92.000,00 €
277.000,00 €
Im
Jahr 2021 sollten dann folgende Gemeindestraßen saniert werden:
- Leher Damm, Mollberg, Asphalt, Länge: 670
m, Baukosten rd.
135.000,00 €
- Vorm Siedenmoor, Wemkendorf, Asphalt,
Länge: 400 m, Baukosten rd. 80.000,00 €
-Alter Kamp, Heidkamperfeld, Asphalt, Länge:
350 m, Baukosten rd. 70.000,00 €
285.000,00 €
In
der Regel lassen frühzeitige Ausschreibungen günstigere Angebote erwarten.
Daher sollte im Haushalt 2020 eine Verpflichtungsermächtigung (VE) in Höhe von
300.000,00 EUR für das Haushaltsjahr 2021 eingeplant werden, um die
Straßensanierung 2021 bereits Ende 2020 ausschreiben zu können.
Finanzierung:
Es
werden 550.000,00 € für den Fall der Bewilligung der Förderung im
Finanzhaushalt für das Haushaltsjahr 2020 angemeldet. Sollte es nicht zu einer
Förderung kommen, werden die Haushaltsmittel um 250.000,00 € auf die
ursprünglichen 300.000,00 € reduziert und die alternativ vorgeschlagenen
Gemeindestraßen saniert.
Inv.
Nr.: 20.
Kostenstelle
30400
Kostenträger: 541101
Bilanz.
Zugangskonto: 0350002
FR-Konto: 7872000
Die
Einplanung von Fördermitteln i. H. v. 346.500,00 € (63 % der Gesamtkosten)
erfolgt unter gleicher Inv.-Nr.unter:
Bilanz.
Zugangskonto: 0211102
FR-Konto 6811000
Abschreibung:
Herstellungskosten:
550.000,00 € 25 Jahre (4%) 22.000,00 € jährlich
Investitionszuweisung: 401.500,00 € 25 Jahre (4%) 16.060,00
€ jährlich
Sonderabschreibung:
entfällt.
Unterhaltungskosten:
Keine
zusätzlichen Unterhaltungskosten gegenüber bisher.
Anlagen: