Betreff
Sanierung von Gemeindestraßen 2020,
hier: Maßnahmebeschluss
Vorlage
B/1392/2019
Aktenzeichen
III-7
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Gemeinderat beschließt im Falle einer Förderung die Gemeindestraßen „Zwischenmoorsweg“ und „Dünenweg“ mit einem Kostenvolumen  i. H. v. 550.000,00 € in 2020 zu sanieren. Der Förderantrag ist fristgerecht bis zum 15.09.2019 an das Amt für regionale Landesentwicklung zu stellen.

 

Für den Fall, dass die Förderung nicht bewilligt wird, beschließt der Gemeinderat die Straßen Leher Damm, Blohweg und Haarenweg mit einem Kostenvolumen                      i. H. v. 300.000,00 € in 2020 zu sanieren.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat eine Verpflichtungsermächtigung (VE) in Höhe von 300.000,00 €  in den Haushaltsplan 2020 zu Lasten des Haushaltsplans 2021 aufzunehmen.

 

 

  


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Vor der Straßen- u. Verkehrsausschusssitzung am 25.06.2019 fand eine Bereisung der Gemeindestraßen statt, die zurzeit den schlechtesten Zustand aufweisen.

Auf Grundlage der dabei gewonnenen Erkenntnisse und der Rückmeldungen der anwesenden Ausschussmitglieder wurde seitens der Verwaltung eine Prioritätenliste für die Jahre 2020 und 2021 aufgestellt.

 

Wie in den Vorjahren sind im Finanzplan 300.000,00 € für die Sanierung von Gemeindestraßen vorgesehen.

Diese setzen sich aus rd. 285.000,00 € Baukosten und rd. 15.000,00 € Planungskosten zusammen.

 

In der Ratssitzung am 01.10.2018 wurde bereits beschlossen, dass für das Jahr 2020 ein Förderantrag zur Sanierung des Zwischenmoorsweges zusammen mit dem Dünenweg an das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) gestellt werden soll, um diese Straßen in 2020 zu sanieren. Das Ing.-Büro Heinzelmann hat diesbezüglich eine Kostenermittlung durchgeführt. Die Baukosten belaufen sich auf rd. 515.000,00 €. Hinzu kommen noch die Planungskosten   i. H. v. rd. 23.600,00 €. Insgesamt kann also von Kosten i. H. v. rd. 550.000,00 € inkl. Sicherheiten ausgegangen werden.

 

Wie im Jahr 2017 bei der Förderung des Hohen Kamps in Heidkamperfeld, ist hier mit einer Fördersumme von 43 % bis 63 % der Gesamtkosten (Bau- u. Planungskosten) zu rechnen.

 

Sollte das Amt für regionale Landesentwicklung keine Förderung für den Zwischenmoorsweg und den Dünenweg bewilligen, sollten mit den ursprünglich eingeplanten 300.000,00 € folgende Straßen in 2020 saniert werden:

 

 

 

- Leher Damm, Lehe, Pflaster, Länge: 500 m,                                 Baukosten rd. 135.000,00 €

- Blohweg, Neuenkruge, Asphalt, Länge: 250 m,                            Baukosten rd.   50.000,00 €

- Haarenweg, Borbeckerfeld, Asphalt, Länge: 460 m,                     Baukosten rd.   92.000,00 €

                                                                                                                                 277.000,00 €

 

 

Im Jahr 2021 sollten dann folgende Gemeindestraßen saniert werden:

 

- Leher Damm, Mollberg, Asphalt, Länge: 670 m,                           Baukosten rd. 135.000,00 €

- Vorm Siedenmoor, Wemkendorf, Asphalt, Länge: 400 m,           Baukosten rd.   80.000,00 €

-Alter Kamp, Heidkamperfeld, Asphalt, Länge: 350 m,                  Baukosten rd.               70.000,00 €

                                                                                                                                 285.000,00 €

 

 

In der Regel lassen frühzeitige Ausschreibungen günstigere Angebote erwarten. Daher sollte im Haushalt 2020 eine Verpflichtungsermächtigung (VE) in Höhe von 300.000,00 EUR für das Haushaltsjahr 2021 eingeplant werden, um die Straßensanierung 2021 bereits Ende 2020 ausschreiben zu können.

 

 


Finanzierung:

 

Es werden 550.000,00 € für den Fall der Bewilligung der Förderung im Finanzhaushalt für das Haushaltsjahr 2020 angemeldet. Sollte es nicht zu einer Förderung kommen, werden die Haushaltsmittel um 250.000,00 € auf die ursprünglichen 300.000,00 € reduziert und die alternativ vorgeschlagenen Gemeindestraßen saniert.

 

Inv. Nr.:                                 20.

Kostenstelle                           30400

Kostenträger:                         541101

Bilanz. Zugangskonto:           0350002

FR-Konto:                              7872000

 

Die Einplanung von Fördermitteln i. H. v. 346.500,00 € (63 % der Gesamtkosten) erfolgt unter gleicher Inv.-Nr.unter:

 

Bilanz. Zugangskonto:           0211102

FR-Konto                               6811000

 

Abschreibung:

 

Herstellungskosten:                550.000,00 €              25 Jahre (4%)             22.000,00 € jährlich

Investitionszuweisung:          401.500,00 €              25 Jahre (4%)             16.060,00 € jährlich

 

Sonderabschreibung:

 

entfällt.

 

Unterhaltungskosten:

 

Keine zusätzlichen Unterhaltungskosten gegenüber bisher.

 

  


Anlagen: