Vorschlag /
Empfehlung:
Gem. § 6 des
Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 zuletzt geändert
durch Gesetz vom 20.06.2018, werden mit sofortiger Wirkung die Wegeflurstücke
46/8 und 46/15 der Flur 20 für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Straße trägt die Bezeichnung „Schoolkamp“. Es handelt sich hierbei
um die Verlängerung der bereits gewidmeten Schoolkamp. Die Gesamtgröße der zu
widmenden Fläche beträgt 1.166 m². Hiervon fallen 56 m² auf den Geh- und
Radweg.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Im Bebauungsplangebiet Nr. 123 I „Bokel, Alter
Mühlenweg II- Erweiterung Schoolkamp“ sind die Endausbauarbeiten der
Gemeindestraße abgeschlossen. Die neue Erschließungsstraße sowie der
angrenzende Geh- und Radweg kann daher als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet
werden. Es handelt sich hierbei um die Verlängerung der bereits gewidmeten Straße
„Schoolkamp“. Die Größe der zu widmenden Fläche beträgt 1.166 m² (Flur 20,
Flurstück 46/8 und 46/15) hiervon fallen 56 m² auf den Geh- und Radweg.
Die Lage der Fläche kann aus der Anlage entnommen werden.
Finanzierung:
./.
Anlagen: