Betreff
Widmung der Gemeindestraße Schoolkamp
Vorlage
B/1401/2019
Aktenzeichen
30200
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) in der Fassung vom 24.09.1980 zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.06.2018, werden mit sofortiger Wirkung die Wegeflurstücke 46/8 und 46/15 der Flur 20 für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Straße trägt die Bezeichnung „Schoolkamp“. Es handelt sich hierbei um die Verlängerung der bereits gewidmeten Schoolkamp. Die Gesamtgröße der zu widmenden Fläche beträgt 1.166 m². Hiervon fallen 56 m² auf den Geh- und Radweg.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Im Bebauungsplangebiet Nr. 123 I „Bokel, Alter Mühlenweg II- Erweiterung Schoolkamp“ sind die Endausbauarbeiten der Gemeindestraße abgeschlossen. Die neue Erschließungsstraße sowie der angrenzende Geh- und Radweg kann daher als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet werden. Es handelt sich hierbei um die Verlängerung der bereits gewidmeten Straße „Schoolkamp“. Die Größe der zu widmenden Fläche beträgt 1.166 m² (Flur 20, Flurstück 46/8 und 46/15) hiervon fallen 56 m² auf den Geh- und Radweg.

 

Die Lage der Fläche kann aus der Anlage entnommen werden.


Finanzierung:

 

./.


Anlagen: