Betreff
Haushaltsplanung für das Jahr 2020 einschl. der Finanzplanung für die Jahre 2021 bis 2023 sowie Fortschreibung des Investitionsprogrammes für die Jahre 2020 bis 2023
hier: 1. Entwurf
Vorlage
B/1409/2019
Aktenzeichen
11002
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt den aktuellen Stand der Haushaltsplanung zur Kenntnis und verweist diese an die zuständigen Fachausschüsse. Die Fachausschüsse werden beauftragt, Vorschläge zur Kürzung der Defizite auszuarbeiten.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Mittelanmeldungen für den Haushalt 2020 wurden in der Zeit von Juni bis August 2019 von den Fachdiensten erstellt und dem Fachdienst Finanzen und Schulen zur Aufstellung des ersten Haushaltsentwurfes 2020 übermittelt. Im Zuge dessen wurden bereits viele Mittelanmeldungen gemeinsam auf ihre Erfordernisse bzw. Verschiebbarkeiten hin überprüft.

                                                                  

Der erste Haushaltsentwurf 2020 weist folgende planerische Ergebnisse aus:

 

Ordentlicher Ergebnishaushalt                      =          - 1.090.600 €

Außerordentlicher Ergebnishaushalt             =                 - 2.800 €

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Gesamt                                                          =          - 1.093.400 €

 

Wie auch in den Vorjahren resultiert im erste Entwurf erneut ein Defizit. Auch die Folgejahre können zurzeit kumuliert betrachtet nicht ausgeglichen bzw. positiv gestaltet werden.

 

Nachfolgend werden die wichtigsten Eckdaten des Haushaltes 2020 erläutert. Zugrunde liegen die Orientierungsdaten aus Juli 2020 sowie die vorläufigen Daten zur Steuerkraftberechnung 2020 vom Landesamt für Statistik Niedersachsen per 30.08.2019.

 

Im Bereich der Realsteuern wurde für die Ansätze 2020 das voraussichtliche Anordnungssoll 2020 zugrunde gelegt. Die Grundsteuer A unterliegt dabei weiterhin kaum Schwankungen und wurde daher durchgehend für alle Jahre mit 203.600 € eingeplant. Für die Grundsteuer B wurde auf das voraussichtliche Anordnungssoll 2020 die oben genannten Orientierungsdaten mit einer jährlichen Steigerung von 0,8 % bzw. 1,0 % angewandt und für das Haushaltsjahr 2020 entsprechend insgesamt  2.426.800 € eingeplant. Vorausgesetzt hat die Verwaltung bei dieser Einplanung, dass der Gesetzgeber die vom Bundesverfassungsgericht eingeräumte Frist zur Neuordnung der Grundsteuer zum 31.12.2019 einhält. Andernfalls fiele die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuern A + B weg. Dieses würde Mindererträge in Höhe von rund 2,6 Mio. Euro für die Gemeinde Wiefelstede bedeuten.

 

Bei der Gewerbesteuer wurde für das Planjahr 2020 das voraussichtliche Anordnungssoll 2020 mit insgesamt 5.787.000 € angesetzt. Für die Folgejahre wurden die Orientierungsdaten entsprechend angewendet. Die Gewerbesteuerumlage beträgt in 2020 insgesamt 578.700 €. Bei der Gewerbesteuerumlage ist zu beachten, dass diese sich planerisch ab 2020 deutlich von 64 % des Steuermessbetrages auf 35 % reduziert hat. Dies ist darin begründet, dass die erhöhte Gewerbesteuerumlage (der sog. Kommunal-Soli) zur Beteiligung der Kommunen an den Lasten der deutschen Einheit Ende 2019 ausgelaufen ist.

 

Der Ansatz der Vergnügungssteuer wurde für 2020 von 250.000 € auf 220.000 € reduziert. Gegenüber dem Jahr 2020 ergibt sich eine Verringerung um 30.000 €, da eine Spielstätte seit März 2019 geschlossen hat.

 

Für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen 2020 ist u.a. die Steuereinnahmekraft der Quartale IV/2018 bis III/2019 zugrunde zu legen. Insbesondere aufgrund erheblicher Einzahlungen bei der Gewerbesteuer im vierten Quartal 2018 hat sich die Steuereinnahmekraft im Vergleich zum vorherigen Zeitraum deutlich erhöht. Dies führt zu einem erheblichen Rückgang der Schlüsselzuweisungen. Gegenüber dem Ansatz 2019 ist ein Rückgang von rund 270.000 € auf nunmehr 1.855.500 € zu verzeichnen. Gegenüber dem Planansatz 2020 aus dem Haushalt 2019 ergibt sich eine Verminderung um rund 1.100.000 €. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass die Einwohnerzahl um 96 Einwohner zurückgegangen ist, was bei den Schlüsselzuweisungen zu Mindererträgen in Höhe von rund 80.000 € führt.

 

Hinsichtlich des Grundbetrages wurden zunächst auch in diesem Jahr nicht die vollen Steigerungen gemäß den Orientierungsdaten angenommen, sondern knapp die Hälfte  des für 2020 angegebenen Steigerungssatzes. Aufgrund der vorgenannten erhöhten Steuereinnahmekraft, aber der gleichzeitig sinkenden Schlüsselzuweisungen, ergeben sich bei der Kreisumlage Mehrbelastungen in Höhe von rund 140.000 €. Aufgrund der Regelungen der KomHKVO wird die Verwaltung rückwirkend ab 2017 wieder Rückstellungen im Finanzausgleich für die Kreisumlage bilden, um die „Spitzen“ bei der Steuerkraft etwas abzufedern. Für 2019 wurde daher eine Rückstellung in Höhe von rund 150.000 € gebildet, welche im Jahr 2020 aufwandsmindernd aufgelöst werden kann und folglich den dortigen Aufwand entsprechend mindert. Die Kreisumlage wurde zunächst weiterhin mit 34 % angenommen, was zu einer Kreisumlage 2020 in Höhe von 6.306.000 € führt.

 

Bei der Einkommenssteuer geht die Verwaltung derzeit davon aus, dass der Planansatz 2019 um rund 186.000 € nicht erreicht wird. Die voraussichtlichen Erträge 2019 bilden die Grundlage für den Planansatz 2020. Im Zuge der Haushaltsplanung 2019 wurde außerdem gem. den Orientierungsdaten noch davon ausgegangen, dass die Einkommenssteuer von 2019 auf 2020 um 6 % steigt. Inzwischen gehen die Orientierungsdaten nur noch von einer Steigerung von 2,7 % aus. Aufgrund dieser beiden Faktoren ergibt sich zwischen 2019 und 2020 lediglich eine Steigerung um 0,3 %, was rund 25.000 € entspricht. Gegenüber dem Planansatz 2020 aus dem Haushalt 2019 vermindert sich die Erwartung um  knapp 460.000 €.

 

Die Werte der Orientierungsdaten aus Juli 2019 wurden auch für die Umsatzsteuer zugrunde gelegt. Diese gehen 2020 von einer Verminderung um 9,3 % aus. Da für 2019 jedoch Mehrerträge in Höhe von ca. 113.500 € erwartet werden, ergibt sich zusammenfassend eine Verbesserung gegenüber 2019 in Höhe von 17.000 €.

 

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steigen um 350.000 € gegenüber dem Vorjahr auf nunmehr 6.474.400 €. Davon entfallen rund 1.077.000 € auf die Unterhaltung der gemeindeeigenen Gebäude. Anzumerken ist, dass ein Teil dieser Unterhaltungsmaßnahmen aufgrund brandschutzrechtlicher Vorschriften zwingend umzusetzen sind. Gleichwohl wird bis zum zweiten Haushaltsentwurf zu beraten sein, wie die Unterhaltungsmaßnahmen neben den großen baulichen investiven Maßnahmen finanziell umgesetzt werden können. Zunächst ist zu prüfen, welche Maßnahmen personell bewältigt werden können. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass hier Grenzen erreicht sind. Hier werden Prioritäten zu setzen sein, die auch zu Verschiebung von Maßnahmen führen muss. Die wesentlichen Einzelmaßnahmen werden in der Bauausschusssitzung im November vorgestellt.

 

Ein besonderer Fokus liegt weiterhin auf den Kosten für den Defizitausgleich bei den Kindertagesstätten. Im Jahr 2010 lagen die Kosten noch bei rund 1.400.000 €. Bis zum Jahr 2016 stiegen diese auf knapp 2.000.000 €. Für das Haushaltsjahr 2019 wurden insgesamt 3.150.000 € eingeplant. Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes im Jahr 2023 steigen die Kosten planerisch auf 4.016.000 €. 

 

Im Bereich des Ergebnishaushaltes bleibt insgesamt abzuwarten, wie sich die Steuern und vor allen Dingen die Zuweisungen bis zum zweiten Haushaltsentwurf weiter entwickeln. Insbesondere die zweite Steuerschätzung sowie die Festlegung des vorläufigen Grundbetrages im November werden hier gegebenenfalls noch zu Veränderungen führen.

 

Für die Aufwandsseite werden die einzelnen Fachdienste nochmals aufgefordert, die gemeldeten Ansätze kritisch zu hinterfragen.

 

Der Finanzhaushalt für laufende Verwaltungstätigkeit geht im Finanzplanungszeitraum insgesamt betrachtet von positiven Entwicklungen aus. Gleichwohl ist kritisch zu sehen, dass der Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit im Jahr 2020 (281.600 €) derzeit nicht dazu ausreicht, die ordentlichen Tilgungsleistungen zu erwirtschaften. Folglich können 2020  aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auch keine Beiträge zu den geplanten Investitionsmaßnahmen geliefert werden (Nettoinvestitionsrate).

 

Im investiven Auszahlungsbereich sind für die Jahre 2020 und 2021  u.a. Mittel für Ankäufe von Wohnbau-  und Gewerbeflächen in Höhe von insgesamt 1.380.800 € vorgesehen. Für Baumaßnahmen sind investive Mittel in Höhe von 8.142.000 € eingeplant. Bei den kostenintensivsten Maßnahmen handelt es sich zum einen um den Anteil 2020 für den  Ersatzneubau der Zweifeldsporthalle in Metjendorf und die Erweiterung der Grundschule Metjendorf in Höhe von insgesamt 1.863.500 €. Eingeplant wurden außerdem die Baukosten für eine neue Kindertagesstätte in Wiefelstede in Höhe von 2.600.000 €.

 

Für die Jahre 2020/2021 wurden Baukosten für Umbauarbeiten im MZG Gristede aufgrund des Umzuges der Feuerwehr in Höhe von insgesamt 595.000 € eingeplant. Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahme in dieser Form wird jedoch sein, dass die eingeplanten Förderungen aus dem ZILE-Programm und dem LEADER-Programm in Höhe von insgesamt 474.800 € bewilligt werden. Andernfalls werden diese Planungen zu überdenken sein.

 

Vom Tiefbau werden diverse alte Regenwasserkanäle und Straßen erneuert sowie Erschließungen durchgeführt. Im Tiefbau ergeben sich für 2020 folglich Baukosten in Höhe von 3.528.900 €.

 

Die weiteren investiven Einzahlungen und Auszahlungen können dem beigefügten Investitionsprogramm entnommen werden.

 

Im Bereich der Finanzierungstätigkeit wurden zunächst nur die Tilgungsleistungen für die vorhandenen Kredite eingeplant, was zu einer jährlichen Entschuldung von knapp 400.000 € führen würde. Zur Finanzierung des Haushaltes 2019 wurde jedoch eine Kreditermächtigung in Höhe von 6.820.000 € eingeplant, die bislang nicht in Anspruch genommen wurde. Bis zum zweiten Haushaltsentwurf ist davon auszugehen, dass die Baumaßnahmen so weit fortgeschritten sind, dass ein konkreter Kreditbedarf 2019 näher bestimmt werden kann. Die daraus resultierenden Schuldendienstleistungen würden dann in den Haushalt 2020 aufgenommen werden. Ebenso wäre dann festzulegen, in welcher Höhe eine Kreditermächtigung zur Finanzierung der Investitionen 2020 in den Haushalt aufgenommen werden muss.

 

Ohne die oben genannten Schuldendienstleistungen und Darlehensaufnahmen verzeichnet der Finanzhaushalt 2020 einen Abfluss von liquiden Mitteln in Höhe von 6.144.500 €. Über den gesamten Finanzplanungszeitraum würden mit heutigem Planungsstand rund 5.882.300 € liquide Mittel abfließen, was haushaltspolitisch bedenklich ist.

 

Die vorgestellten Planungen zum ersten Haushaltsentwurf sind nunmehr in den Fraktionen und weiteren Fachausschüssen zu beraten und auf weitere Einsparungsmöglichkeiten hin zu untersuchen. Das Ergebnis wird in der zweiten Finanzausschusssitzung vorgestellt.

     


Anlagen: