Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der Rat
der Gemeinde Wiefelstede beschließt, die Erbschaft von Herrn Albert Stühmer
anzunehmen.
b) Der
Rat der Gemeinde Wiefestede beschließt, grundsätzlich die unselbständige und
nicht rechtsfähig Ingrid-und Albert-Stühmer-Stiftung einzurichten.
c) Der
Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, das Hausgrundstück, Mühlenweg 1 in
Gristede meistbietend zu verkaufen und den Verkaufserlös der Stiftung
zuzuführen.
d) Der Rat der Gemeinde Wiefelstede
beschließt, den vorhandenen Hausrat ertragreich zu veräußern.
e)
Der Verwaltungsausschuss des Rates der
Gemeinde Wiefelstede beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der
Grundsatzentscheidungen die Veräußerung der Vermögensgegenstände durchzuführen
und den Beschluss über die Satzung der Ingrid- und Albert-Stühmer-Stiftung für
die nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Wiefelstede vorzubereiten.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die
Verwaltung hat mehrfach zuletzt in der Sitzung des Verwaltungsausschusses des
Rates der Gemeinde Wiefelstede am 19.08.2019 berichtet und die Angelegenheit
zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen.
Die
Verwaltung hat in der Zwischenzeit den Haushalt inventarisiert und sofern
werthaltig auch weitestgehend bewertet. Es ist beabsichtigt, die größeren
werthaltigen Vermögensgegenstände im Rahmen von Zollauktion oder ggf. ähnlichen
Portalen zu vermarkten. Die vorhandenen Vermögensgegenstände und Bücher im
Hausrat von Herrn Stühmer wurden in der Zwischenzeit von Kunsthistorikern
hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit begutachtet. Die entsprechenden Erkenntnisse
wurden in der Inventarliste aufgenommen.
Aktuell
konnte noch keine abschließende Abstimmung der im Entwurf der Beratungsvorlage
vom 19.08.2019 beigefügten Satzung mit dem Finanzamt Westerstede getroffen
werden. Insofern kann derzeit auch noch nicht über die Satzung entschieden
werden.
Gleichwohl
ist zunächst eine Grundsatzentscheidung über die Annahme der Erbschaft zu
treffen wie auch über den Umgang mit den Immobilien und mobilen
Vermögensgegenständen.
In
der Folgezeit sind weitere Entscheidungen hinsichtlich des Umgangs mit dem
Vermögen zu treffen, die dem Stiftungszweck zu entsprechen haben. Diese
Entscheidungen können jedoch erst getroffen werden nachdem die Satzung über die
zu errichtende Stiftung ebenfalls beschlossen wurde.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, in der Sitzung des Rates am 30.09.2019 grundsätzlich über
die Annahme der Erbschaft zu entscheiden und ebenfalls grundsätzlich über die
zu errichtende Stiftung eine Entscheidung herbeizuführen. In Bezug auf das
Wohnhaus von Herrn Stühmer am Mühlenweg
1 wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, das Hausgrundstück meistbietend
zu verkaufen. Dieses hat unter Beachtung der vorliegenden Wertermittlung zu
erfolgen. Ferner ist ein Beschluss darüber zu fassen, den Hausrat ebenfalls
möglichst hochpreisig zu veräußern um die Erlöse dem Stiftungsvermögen
zuzuführen.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, die Immobilie am Quittenweg 3 in Westerstede zurzeit nicht
zu veräußern und die Mieterträge der Stiftung zufließen zu lassen.
Eine Entscheidung über die Verwertung/Verwendung der Waldgrundstücke am Nordhotsweg muss noch zurückgestellt werden, da das Wertgutachten der Landwirtschaftskammer derzeit noch nicht vorliegt und auch die Kosten für die Umsetzung eines Konzeptes zur Aufwertung des Waldes noch nicht abgestimmt werden konnten.
Finanzierung: entfällt
Anlagen: