Betreff
Annahme der Erbschaft von Herrn Albert Stühmer sowie Errichtung der Ingrid-und Albert-Stühmer-Stiftung
Vorlage
B/1416/2019
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

a)       Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, die Erbschaft von Herrn Albert Stühmer anzunehmen.

b)      Der Rat der Gemeinde Wiefestede beschließt, grundsätzlich die unselbständige und nicht rechtsfähig Ingrid-und Albert-Stühmer-Stiftung einzurichten.

c)       Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, das Hausgrundstück, Mühlenweg 1 in Gristede meistbietend zu verkaufen und den Verkaufserlös der Stiftung zuzuführen.

d)     Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, den vorhandenen Hausrat ertragreich zu veräußern.

e)      Der Verwaltungsausschuss des Rates der Gemeinde Wiefelstede beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der Grundsatzentscheidungen die Veräußerung der Vermögensgegenstände durchzuführen und den Beschluss über die Satzung der Ingrid- und Albert-Stühmer-Stiftung für die nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Wiefelstede vorzubereiten.

 

   


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Verwaltung hat mehrfach zuletzt in der Sitzung des Verwaltungsausschusses des Rates der Gemeinde Wiefelstede am 19.08.2019 berichtet und die Angelegenheit zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen.

 

Die Verwaltung hat in der Zwischenzeit den Haushalt inventarisiert und sofern werthaltig auch weitestgehend bewertet. Es ist beabsichtigt, die größeren werthaltigen Vermögensgegenstände im Rahmen von Zollauktion oder ggf. ähnlichen Portalen zu vermarkten. Die vorhandenen Vermögensgegenstände und Bücher im Hausrat von Herrn Stühmer wurden in der Zwischenzeit von Kunsthistorikern hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit begutachtet. Die entsprechenden Erkenntnisse wurden in der Inventarliste aufgenommen.

 

Aktuell konnte noch keine abschließende Abstimmung der im Entwurf der Beratungsvorlage vom 19.08.2019 beigefügten Satzung mit dem Finanzamt Westerstede getroffen werden. Insofern kann derzeit auch noch nicht über die Satzung entschieden werden.

 

Gleichwohl ist zunächst eine Grundsatzentscheidung über die Annahme der Erbschaft zu treffen wie auch über den Umgang mit den Immobilien und mobilen Vermögensgegenständen.

 

In der Folgezeit sind weitere Entscheidungen hinsichtlich des Umgangs mit dem Vermögen zu treffen, die dem Stiftungszweck zu entsprechen haben. Diese Entscheidungen können jedoch erst getroffen werden nachdem die Satzung über die zu errichtende Stiftung ebenfalls beschlossen wurde.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, in der Sitzung des Rates am 30.09.2019 grundsätzlich über die Annahme der Erbschaft zu entscheiden und ebenfalls grundsätzlich über die zu errichtende Stiftung eine Entscheidung herbeizuführen. In Bezug auf das Wohnhaus von Herrn Stühmer am Mühlenweg  1 wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, das Hausgrundstück meistbietend zu verkaufen. Dieses hat unter Beachtung der vorliegenden Wertermittlung zu erfolgen. Ferner ist ein Beschluss darüber zu fassen, den Hausrat ebenfalls möglichst hochpreisig zu veräußern um die Erlöse dem Stiftungsvermögen zuzuführen.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Immobilie am Quittenweg 3 in Westerstede zurzeit nicht zu veräußern und die Mieterträge der Stiftung zufließen zu lassen.

 

Eine Entscheidung über die Verwertung/Verwendung der Waldgrundstücke am Nordhotsweg muss noch zurückgestellt werden, da das Wertgutachten der Landwirtschaftskammer derzeit noch nicht vorliegt und auch die Kosten für die Umsetzung eines Konzeptes zur Aufwertung des Waldes noch nicht abgestimmt werden konnten.       


Finanzierung:  entfällt

     


Anlagen: