Vorschlag /
Empfehlung:
Für die Restdauer der am 01.11.2016
begonnenen Wahlperiode werden folgende hinzugewählten Mitglieder in den
Schulausschuss berufen:
a) Elternvertreter Frank Wilksen, Federgrasweg
31, 26215 Wiefelstede (wie bisher)
Stellvertreterin Sandra Drost, Birkenstraße
1, 26215 Wiefelstede
b) Elternvertreterin Britta Fischbeck,
Gristeder Straße 10, 26215 Wiefelstede
Stellvertreter Thorsten Himmelmann,
Schoolpadd 1, 26215 Wiefelstede
c) Schülervertreter Janus Palkowski,
Mühlengrund 43, 26215 Wiefelstede
Stellvertreterin Michelle Krebs, Am
Fliegerhorst 27, 26215 Wiefelstede
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Gemäß
§ 110 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) gehören den kommunalen
Schulausschüssen neben Ratsfrauen und Ratsherren auch stimmberechtigte
Vertreterinnen oder Vertreter der Lehrkräfte, der Eltern und der
Schülerinnen und Schüler an. Der Rat der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner
konstituierenden Sitzung am 01.11.2016 beschlossen, dass für die
Mitgliedergruppen der Lehrkräfte und der Eltern zwei Vertreter/innen (Bereiche
Oberschule/Grundschulen) und ein/e Vertreter/in der Schüler/innen (Oberschule)
dem Schulausschuss angehören sollen. Je hinzugewähltes Mitglied soll zudem ein
Ersatzmitglied zugeordnet sein.
Als
Elternvertreter im Schulausschuss verblieb lediglich der Vorsitzende des
Gemeindeelternrates Frank Wilksen, da die Voraussetzungen der übrigen Eltern
zwischenzeitlich nicht mehr gegeben waren (z. B. Wegzug, Kind wird nicht mehr an
einer Wiefelsteder Schule beschult, Rücktritt).
Aus dem Grunde wurde in der Sitzung des Gemeindeelternrates am
26.09.2019 die Elternbesetzung im Schulausschuss wie folgt
vorgeschlagen:
a) Elternvertreter Frank Wilksen /
Vertreterin: Sandra Drost
b) Elternvertreterin Britta Fischbeck /
Vertreter: Thorsten Himmelmann
Die
bisherige Schülervertreterin Joyce Burmann sowie deren Stellvertreterin Sofie
Schrader haben ihre Funktionen niedergelegt. Mit Email vom 01.10.2019 teilt die
Oberschule Wiefelstede mit, dass in einer Schülerratssitzung Anfang des
Schuljahres 2019/2020 Janus Palkowski (Klasse 10d) als
Schülervertreter und als Stellvertreterin Michelle Krebs (Klasse
10b) gem. §§ 72 ff. NSchG für den Schulausschuss vorgeschlagen werden.
Bei
den Lehrervertretern Jutta Klages (Oberschule) – als Ersatzmitglied
Thomas Schmacker – sowie Christel Kempermann (Grundschulen) – als Ersatzmitglied
Doris Tapken – hat sich keine Änderung ergeben.
Das
Berufungsverfahren wird durch die Verordnung über das Berufungsverfahren für
die kommunalen Schulausschüsse verbindlich geregelt. Der Gemeinderat beruft die
Vertreter der Schulen nach den Vorschlägen der sie entsendenden Gruppen. Diese
Vorschläge sind für die berufenden Gremien des Schulträgers (Gemeinderat) gemäß
§ 110 Abs. 4 Satz 1 und 2 NSchG verbindlich.
Gemäß
§ 73 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sind die
Vorschriften der §§ 71 und 72 NKomVG auf die Ausschüsse nach besonderen
Rechtsvorschriften anzuwenden, soweit nicht durch die besonderen Vorschriften
abweichende Regelungen getroffen werden. Da spezialgesetzliche Regelungen nur
für das Berufungsverfahren nach § 110 NSchG getroffen wurden, finden für den
Schulausschuss die Bildungs- und Verfahrensvorschriften der §§ 71 und 72 NKomVG
Anwendung.
Die
Ausschussbesetzung mit den neuen Mitgliedern muss vom Gemeinderat gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG beschlossen werden.