hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Beschlussfassung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung
gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem
vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 29 I "Heidkamp - Erweiterung" im vereinfachten Verfahren nach §
13 BauGB.
b) Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der
öffentlichen Auslegung gleichzeitig mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2
BauGB.
c) Auf
eine frühzeitige Öffentlichkeitsunterrichtung wird verzichtet.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
am 19.06.2017 vom Rat beschlossene Bebauungsplan Nr. 29 I „Heidkamp – Nord“
weist einen Wendehammer mit dem seinerzeit üblichen Durchmesser von 18 m aus.
Aufgrund einer Forderung des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises wurde
der Wendehammer im Rahmen der Ersterschließung jedoch mit einem Durchmesser von
22 m ausgebaut. Hierüber wurde im Verwaltungsausschuss am 25.06.2018 berichtet
(Vorlage B/1129/2018).
Der
Landkreis hatte seinerzeit erklärt, Anträgen auf Zulassung einer Befreiung
wegen der erforderlichen Anpassungen an den geänderten Wendehammer wohlwollend
gegenüberzustehen (wie im Bebauungsplangebiet Schoolkamp in Bokel,
Bebauungsplan
Nr. 123 I), wenn der Befreiung keine Klagen gegenüberstünden.
In
mehreren Gesprächen – zuletzt im Bauamt des Landkreises - ist es leider nicht gelungen, die Zustimmung
aller betroffenen Grundstücksnachbarn zu einem vorliegenden Antrag auf
Zulassung einer Befreiung zu erhalten, obwohl die Planungen zwischenzeitlich
den Wünschen der Grundstücksnachbarn angepasst wurden. Der Bauantrag wurde
inzwischen zurückgezogen.
Der
Vorhabenträger, die Heinz Küpker & Sohn Bauunternehmen GmbH, hatte für
diesen Fall bereits mit Schreiben vom 22.08.2018 vorsorglich die Änderung des
Bebauungsplanes
Nr. 29 I und die Übernahme der Planungskosten durch die Gemeinde beantragt
(siehe Anlage).
Da durch die geplante Änderung die Grundzüge des Bebauungsplanes Nr. 29 I nicht berührt werden, kann das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewandt werden.
Im vereinfachten Verfahren kann auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsunterrichtung verzichtet werden. Da den beiden betroffenen Nachbarn die geplante Änderung bereits in mehreren Gesprächen erläutert wurde, sollte in diesem Fall von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden.
Der
Entwurf des Bebauungsplanes wird in der Sitzung vorgestellt werden.
Zu
diesem TOP wird Frau Abel, NWP, hinzugeladen.
Finanzierung:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2019 zur Verfügung.
Anlagen: