Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 I "Heidkamp - Erweiterung",

hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Beschlussfassung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung
gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
B/1435/2019
Aktenzeichen
III-1
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

   

a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 I "Heidkamp - Erweiterung" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

 

b)  Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung gleichzeitig mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

c)  Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsunterrichtung wird verzichtet.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der am 19.06.2017 vom Rat beschlossene Bebauungsplan Nr. 29 I „Heidkamp – Nord“ weist einen Wendehammer mit dem seinerzeit üblichen Durchmesser von 18 m aus. Aufgrund einer Forderung des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises wurde der Wendehammer im Rahmen der Ersterschließung jedoch mit einem Durchmesser von 22 m ausgebaut. Hierüber wurde im Verwaltungsausschuss am 25.06.2018 berichtet (Vorlage B/1129/2018).

 

Der Landkreis hatte seinerzeit erklärt, Anträgen auf Zulassung einer Befreiung wegen der erforderlichen Anpassungen an den geänderten Wendehammer wohlwollend gegenüberzustehen (wie im Bebauungsplangebiet Schoolkamp in Bokel, Bebauungsplan
Nr. 123 I), wenn der Befreiung keine Klagen gegenüberstünden.

 

In mehreren Gesprächen – zuletzt im Bauamt des Landkreises -  ist es leider nicht gelungen, die Zustimmung aller betroffenen Grundstücksnachbarn zu einem vorliegenden Antrag auf Zulassung einer Befreiung zu erhalten, obwohl die Planungen zwischenzeitlich den Wünschen der Grundstücksnachbarn angepasst wurden. Der Bauantrag wurde inzwischen zurückgezogen.

 

Der Vorhabenträger, die Heinz Küpker & Sohn Bauunternehmen GmbH, hatte für diesen Fall bereits mit Schreiben vom 22.08.2018 vorsorglich die Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 29 I und die Übernahme der Planungskosten durch die Gemeinde beantragt (siehe Anlage).

 

Da durch die geplante Änderung die Grundzüge des Bebauungsplanes Nr. 29 I nicht berührt werden, kann das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewandt werden.


Im vereinfachten Verfahren kann auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsunterrichtung verzichtet werden. Da den beiden betroffenen Nachbarn die geplante Änderung bereits in mehreren Gesprächen erläutert wurde, sollte in diesem Fall von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird in der Sitzung vorgestellt werden.

 

Zu diesem TOP wird Frau Abel, NWP, hinzugeladen.

 


Finanzierung:

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2019 zur Verfügung.

 


Anlagen: