Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss nimmt das Ergebnis
der Suche nach Alternativflächen in der Ortschaft Borbeck zur Kenntnis und
beschließt, die Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65
I „Wiefelstede-Borbeck, Erweiterung“ und zur 119. Flächennutzungsplanänderung
fortzuführen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Im
Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 I
„Wiefelstede-Borbeck, Erweiterung“ hat der Verwaltungsausschuss in seiner
Sitzung am 02.07.2019 die Beschlussfassung zu den Anregungen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie von privater Seite und den
Satzungsbeschluss vertagt. Die Verwaltung wurde beauftragt, innerhalb der
Ortschaft Borbeck nach geeigneten Alternativflächen zu suchen.
Der
Verwaltungsausschuss hatte die Verwaltung in seiner Sitzung am 16.01.2017
einstimmig beauftragt, die Planungen für das Gelände Harke aufzunehmen und für
die Beratungen im Bau- und Umweltausschuss vorzubereiten. Der
Aufstellungsbeschluss ist am 11.12.2017 ohne Gegenstimmen bei zwei Enthaltungen
gefasst worden. Am 18.06.2018 hat der Verwaltungsausschuss einstimmig bei einer
Enthaltung beschlossen, das Bauleitplanverfahren trotz der möglichen
Lärmproblematik durch die Beregnungsanlagen der Containerbaumschule (das
Lärmschutzgutachten lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor) und möglicher
Ausgrabungskosten von bis zu 173.800 Euro fortzuführen. In der
Verwaltungsausschusssitzung am 05.11.2018 wurde mit 6 Ja-Stimmen und 3
Nein-Stimmen erneut die Fortführung der Planung beschlossen.
Die
Verwaltung hat die in der Anlage gekennzeichneten Alternativflächen
identifiziert (siehe Anlage).
Die
Eigentümerin der Flächen 1 und 3 ist grundsätzlich bereit, diese an die
Gemeinde zu veräußern – Fläche 3 jedoch nur ohne die hinter der Häuserzeile an
der Borbecker Landstraße gelegene Waldfläche. Der Verkauf käme nach Aussagen
der Eigentümerin nur als Ganzes in Frage. Da eine verkehrlichen Anbindung der
Fläche 1 innerhalb der geschlossenen Ortschaft nicht möglich ist, wurde die
Untersuchung dieser Fläche nicht weiter vertieft.
Die
Fläche 3 hat eine Größe von rd. 2 ha. Sie grenzt unmittelbar an das
Betriebsgelände „ehem. Stahlbau Bakenhus“ an.
Die
Eigentümerin der Fläche 2 hat sich in einem Gespräch bereiterklärt, eine
Teilfläche zur Größe von rd. 2 ha an die Gemeinde zu verkaufen. Die Fläche kann
nur über den Bentskamp erschlossen werden. Alternative Erschließungen wurden
ergebnislos geprüft. Der Bentskamp grenzt unmittelbar an das Betriebsgelände
„ehem. Stahlbau Bakenhus“.
Das
Planungsbüro Diekmann, Mosebach & Partner hat die Alternativfläche 2
überprüft (siehe Anlage). Folgende Belange sprechen demnach gegen die
Entwicklung dieser Fläche:
-
Hoher
Erschließungsaufwand. Der Ausbau des Bentskamp auf einer Länge von 350 m würde
laut Auskunft des Ingenieurbüros Heinzelmann Kosten in Höhe von
rd. 238.000 Euro verursachen – ohne Beleuchtung, SW- und RW-Kanal.
-
Planung
ist aufgrund ihrer Größe auf Zuzug ausgelegt und wiederspricht somit
raumordnerischen Grundsätzen.
Im
Rahmen der Umsetzung des Zielkonzepts Wohnbauflächen in den dörflichen
Ortsteilen lag die Größe der einzelnen Plangebiete (ohne den Sonderfall der
Außenbereichssatzung in Mollberg) zwischen 0,28 ha (Nuttel) und 1,14 ha
(Bokel). Hierüber wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 29.04.2019
berichtet (siehe Vorlage Nr. B/1303/2019).
Wegen
der möglichen Auswirkungen einer herannahenden Wohnbebauung auf eine
Wiederaufnahme des genehmigten Gewerbebetriebes „ehem. Stahlbau Bakenhus“ wurde
eine schalltechnische Einschätzung durch das Büro ITAP auf der Grundlage des
genehmigten Bestandes angefordert. Das Ergebnis der Prüfung ist in der Anlage
beigefügt. Hiernach ist die Fläche 2 aus schalltechnischer Sicht
uneingeschränkt als allgemeines Wohngebiet geeignet. Für die Fläche 3 sind im
prognostizierten Überschreitungsbereich (gelber Bereich,
> 40 dB(A) nachts) aktive Lärmschutzmaßnahmen (z. B. Lärmschutzwall)
notwendig.
Wirtschaftlich
darstellbar wäre nach Ansicht der Verwaltung nur eine Entwicklung der Fläche 3
mit Errichtung eines Lärmschutzwalles zum Gewerbebetriebsgelände Bakenhus. Die
Erschließung könnte hier noch in Höhe des Betriebsgeländes Bakenhus erfolgen.
Eine spätere Erweiterung könnte dann über eine neue Anliegerstraße erfolgen.
Eine Wohnbauentwicklung unmittelbar am Betriebsgelände dürfte die weitere
Vermarktung der Gebäude- und Grundstücksflächen erschweren. Konflikte scheinen
in diesem Bereich vorprogrammiert zu sein.
Gemäß
Stellungnahme des Nds. Landesamtes für Denkmalschutz, Abt. Archäologie, vom
25.07.2019 (siehe Anlage) weist die Alternativfläche 2 ein deutlich erhöhtes
archäologisches Potenzial auf. Es muss hier mit weiteren, bisher unbekannten
archäologischen Funden und Befunden gerechnet werden, wobei es sich um
Bodendenkmale handelt, die durch das
Nds. Denkmalschutzgesetzes geschützt sind. Folglich müssen im Vorfeld jeglicher
Bau- und Erschließungsarbeiten Prospektionen und ggfs. archäologische
Ausgrabungen durchgeführt werden.
Die
Möglichkeit einer späteren Erweiterung des Wohngebietes „Holtwiese“ ist bereits
bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 berücksichtigt worden. Bei den
ersten Beratungen Mitte der 80er war man ursprünglich noch von einer Planung
ohne eine spätere Erweiterungsmöglichkeit ausgegangen (siehe Anlage). Erst
später hat man sich dann für eine Erweiterungsoption ausgesprochen. Hierbei
wurden verschiedene Varianten diskutiert (siehe Anlagen).
Die
Inanspruchnahme der Alternativflächen 2 und 3 würde nach Einschätzung der
Verwaltung mehr zu Lasten der Landwirtschaft gehen als die Flächen der
Erweiterung Holtwiese, da hier intensiv genutzte Ackerflächen verloren gingen,
wogegen die Flächen Holtwiese relativ extensiv als Weideland genutzt werden.
Verwaltungsseitig
wird die Auffassung vertreten, dass in der Ortschaft Borbeck keine besser
geeignete Fläche zum Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 65 I zur Verfügung
steht. Auch wird diese Fläche zu deutlich besseren Konditionen angeboten. Die
Kosten für die archäologischen Ausgrabungen konnten außerdem gegenüber der
ersten Kostenermittlung um über 60.000 Euro und damit erheblich gesenkt werden.
Finanzierung:
Die
bisher angefallenen Planungskosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
65 I inkl. 119. Flächennutzungsplanänderung liegen bei rd. 26.000 Euro.
Anlagen: