Betreff
Satzung der Ingrid-und-Albert-Stühmer-Stiftung
Vorlage
B/1450/2019
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die anliegende Satzung der zu errichtenden Ingrid-und-Albert-Stühmer-Stiftung.

  

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

In der Sitzung des Rates der Gemeinde Wiefelstede vom 30.09.2019, TOP 18, Beratungsvorlage B/1416/2019, wurde unter anderem beschlossen, die Erbschaft von Herrn Albert Stühmer anzunehmen sowie grundsätzlich die unselbständige und nicht rechtsfähige Ingrid-und-Albert-Stühmer-Stiftung zu errichten.

 

Für die Errichtung der Stiftung als Sondervermögen der Gemeinde Wiefelstede i. S. v. §§ 130 Abs. 1 Nr. 2, 135 Abs. 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ist zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach §§ 59 ff. der Abgabenordnung (AO) ein Beschluss über eine Stiftungssatzung erforderlich. Eine solche Satzung ist der Beratungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 18 NKomVG der Rat.

 

  

 


Finanzierung:

 

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Anlagen: