Betreff
15. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen)
Vorlage
B/1452/2019
Aktenzeichen
12001
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt,

 

a)            aufgrund der Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 die Grundgebühr für Kleinkläranlagen je Abfuhr von bisher 40,35 Euro auf 28,13 Euro und den Gebührensatz für die Beseitigung von Abwässern aus Grundstücksabwasseranlagen auf unveränderte 21,35 Euro je angefangene 0,5 m³ eingesammelten Fäkalschlamms ab 01.01.2020 festzusetzen und

 

b)           die mit der Einladung zur Sitzung des Finanzausschusses am 02.12.2019 beigefügte 15. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen).

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Fäkalschlammbeseitigung zählt ebenso wie die zentrale Abwasserbeseitigung zu den kostenrechnenden Einrichtungen und finanziert sich folglich kostendeckend über die Gebühreneinnahmen. Die Gebühren werden seitens der Verwaltung jährlich überprüft und neu kalkuliert.

 

Zu den wesentlichen Kosten gehören vor allem die Abfuhrkosten. Die Abfuhr wurde im Jahr 2018 neu ausgeschrieben und für den Zeitraum der Jahre von 2019 bis 2022 vergeben. Weitere Kosten fallen für die Fäkalschlammbehandlung in der Abwasserreinigungsanlage der EWE sowie für die Bearbeitung der Vorgänge in der Verwaltung an.

 

Aus den Vorjahren besteht noch ein Gebührenüberschuss in Höhe von voraussichtlich rund 3.350 Euro, welcher den Gebührenzahlern über die folgenden drei Jahre „gutzuschreiben“ ist und folglich zu einer Minderung der Gebührensätze führt.

 

Aus der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation ergibt sich eine Grundgebühr in Höhe von 28,13 Euro, so dass eine Reduzierung um 12,22 Euro resultiert. Die Zusatzgebühr bleibt unverändert bei 21,35 Euro je 0,5 cbm Fäkalschlamm. 

 

Die Gebührensätze der dezentralen Abwasserbeseitigung haben sich in der Vergangenheit wie folgt entwickelt:

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahr

Grundgebühr

Zusatzgebühr je 0,5 m³

2002

41,38 €

2,45 €

2003

43,30 €

4,43 €

2004

41,12 €

4,48 €

2005

41,37 €

7,30 €

2006

49,78 €

7,27 €

2007

49,83 €

14,29 €

2008

50,99 €

14,83 €

2009 bis 2015

52,28 €

15,09 €

2016

23,96 €

19,53 €

2017

21,36 €

18,92 €

2018

26,44 €

19,02 €

2019

40,35 €

21,35 €

2020

28,13 €

21,35 €

           


Finanzierung:

 

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