Betreff
Splitten von Gemeindestraßen 2020;
hier: Maßnahmebeschluss
Vorlage
B/1454/2019
Aktenzeichen
Sc
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt die Durchführung der Arbeiten „Splitten von

Gemeindestraßen“ in 2020 mit einem Kostenvolumen in Höhe von max. 40.000,00 €.

 

  


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

In der Gemeinde Wiefelstede werden jedes Jahr einzelne bituminöse Straßen bzw. Straßenabschnitte gesplittet. Zweck dieser Reparaturarbeiten ist die Abdichtung kleiner Risse in den Straßen, um das Eindringen von Niederschlägen und damit das Wegbrechen von Teilen der Asphaltoberfläche durch Frosteinwirkung zu verhindern.

 

Die Nutzungsdauer der gemeindlichen Straßen soll durch diese Unterhaltungsmaßnahmen erhöht werden; das „Splitten“ ist jedoch keine Ersatzmaßnahme für die Neuherstellung einer Straße.

 

Wie in den Vorjahren sollen diese Oberflächenreparaturen in 2020 auf verschiedenen Straßenabschnitten (rd. 20.000 m²) mit einem Kostenvolumen in Höhe von insgesamt 40.000,00 € durchgeführt werden.

Nach vorheriger Säuberung der Straßenabschnitte werden diese mit einer Bitumenemulsion versehen und anschließend abgesplittet.

 

Festgelegt werden die zu splittenden Straßenabschnitte nach dem Winter 2019/2020 in Absprache mit dem Bauhofleiter unter Zugrundelegung der Ergebnisse der durchgeführten Straßenkontrollen.

     


Finanzierung:

 

Mit den Mittelanmeldungen zum Haushalt 2020 wurde im Ergebnishaushalt ein Betrag in Höhe von 40.000,00 € eingeplant unter:

 

Kostenstelle:                          30400              Fachdienst Straßen, Wege, Plätze

Kostenträger:                         541101            Bau und Unterhaltung von befestigten Straßen

Sachkonto:                             4212000          Unterhaltung des sonst. unbewegl. Vermögens

 

 

    


Anlagen: