hier: Maßnahmebeschluss
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss beschließt die
Sanierung des Gehweges einer Teilstrecke entlang des Wemkendorfer Weges in 2020
mit einem Kostenvolumen in Höhe max. 50.000,00 €.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Wie
auch im Vorjahr sollten die erneuerungsbedürftigen Geh- u. Radwege nicht nur
punktuell sondern insgesamt erneuert werden. Bei unbrauchbaren, alten und
„ausgewaschenen“ Betonsteinen sollten neue Steine verlegt werden.
Durch
diese Vorgehensweise wird sichergestellt, dass die sanierten Abschnitte in den
Folgejahren nicht mehr „angefasst“ werden müssen. Dieses führt letztendlich zu
einer Entlastung des Bauhofes, da die tatsächlich punktuell notwendigen,
kleineren Reparaturarbeiten nach wie vor durch die Mitarbeiter des Bauhofes
durchgeführt werden.
In
2020 ist die Sanierung eines Teilstückes des Gehweges entlang des Wemkendorfer
Weges (Länge rd. 350 m, Breite rd. 1,80 m) vorgesehen von der
„Hauptstraße“ bis zur Einmündung der
Gemeindestraße „An der Bäke“.
Beabsichtigt
ist der Austausch der alten Steine durch neue rote Pflastersteine und die
Erneuerung von Teilen der Bordanlage. Vergleichbar sind die
Sanierungsarbeiten mit den
Gehwegsanierungen der Vorjahre entlang der Straßen „Am Esch“ und
„Mühlenstraße“.
Im Rahmen der Gehwegsanierung soll auch die Beleuchtung in diesem Bereich auf einem der Hauptschulwege in Wiefelstede erneuert und damit verbessert werden.
Finanzierung:
Die
erforderlichen Haushaltsmittel für die Gehwegsanierung in Höhe von insgesamt
50.000,00 € wurden im Rahmen der Mittelanmeldungen zum Haushalt 2020 im
Ergebnis-haushalt eingeplant unter:
Kostenstelle: 30400 Fachdienst Straßen, Wege, Plätze
Kostenträger: 541101 Bau und Unterhaltung von befestigten
Straßen
Sachkonto: 4212700 Sanierungsmaßnahmen (Unterhaltung)
Hinweis:
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die
Erneuerung der Straßenbeleuchtung entlang des Wemkendorfer Weges i. H. v.
24.000,00 € wurden ebenfalls im Rahmen der Mittel-anmeldungen zum Haushalt
2020 im Finanzhaushalt eingeplant unter Inv.-Nr. 20.0012.
Anlagen: