hier Maßnahmebeschluss
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, unter
Vorbehalt der Finanzierbarkeit, die Neuanschaffung von Spielgeräten auf
Spielplätzen der Gemeinde Wiefelstede mit einem Kostenvolumen i. H. v.
56.000,00 € für das Jahr 2020.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Wie
in den vergangenen Jahren sollen auch in den folgenden Jahren abgängige
Spielgeräte auf Spielplätzen durch neue robustere und unterhaltungsärmere
Spielgeräte aus Recyclingkunstoff ausgetauscht werden.
Im
Jahr 2020 sollen folgende Spielgeräte mit einem Kostenvolumen i. H. v.
56.000,00 € ausgetauscht werden:
Spielplatz
„Vor dem Kollmoor“ Spielkombinationsgerät (15.000,00 €)
Spielplatz
„Hörner Esch“ Spielkombinationsgerät (15.000,00 €)
Spielplatz
„Gartenstraße“ Spielkombinationsgerät (15.000,00 €)
Spielplatz
„Holtwiese“ Schaukel ( 2.000,00 €)
Spielplatz
„Holtwiese“ Karussel ( 3.800,00 €)
Bauhof
/ Abnahme ( 5.200,00 €)
(56.000,00 €)
Im
Jahr 2021 sollen folgende Spielgeräte mit einem Kostenvolumen i. H. v.
41.000,00 € ausgetauscht werden:
Spielplatz
„Ofenerfelder Ring“ Spielkombinationsgerät (15.000,00 €)
Spielplatz
„Ofenerfelder Ring“ Wippe ( 1.200,00 €)
Spielplatz
„Up de Nebberee“ Wippe ( 1.200,00 €)
Spielplatz
„Nutteler Weg“ Edelstahltore,
wie auf ( 6.400,00 €)
Bolzplatz
der GS Wiefelstede
Spielplatz
„Dringenburg“ Spielkombinationsgerät (13.000,00 €)
Spielplatz
„Dringenburg“ Schaukel ( 2.000,00 €)
Bauhof
/Abnahme ( 2.200,00 €)
(41.000,00 €)
Für
die Jahr 2022 und 2023 wurden Pauschalbeträge i. H. v. 25.000,00 € ohne
Benennung von Spielgeräten und Spielplätzen angemeldet, da eine genaue Voraussage
im Hinblick auf die Verwitterung o. a.
Einflussfaktoren nicht möglich ist.
Finanzierung:
Im
Rahmen der Haushaltsmittelanmeldung für das Jahr 2020 ff. wurden im
Finanzhaushalt unter
Inv.
Nr.: 11.0011
Kostenstelle
30400
Kostenträger: 366201
Bilanz.
Zugangskonto: 0721002
FR-Konto: 7831000
56.000,00
€ für das Jahr 2020 eingeplant.
Abschreibung:
Herstellungskosten:
56.000,00 € 10 Jahre (10%) 5.600,00 € jährlich
Sonderabschreibung:
entfällt.
Unterhaltungskosten:
Keine zusätzlichen
Unterhaltungskosten gegenüber bisher.
Anlagen: