Betreff
Haushaltsplanung für das Jahr 2020 einschließlich der Finanzplanung für das Jahr 2021 bis 2023 sowie Fortschreibung des Investitionsprogrammes für die Jahre 2020 bis 2023
Vorlage
B/1458/2019
Aktenzeichen
11002
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

a)      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Wiefelstede (einschl. Haushalts- und Stellenplan) für das Haushaltsjahr 2020.

 

b)     Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt das Investitionsprogramm der Gemeinde Wiefelstede für den Planungszeitraum 2020 bis 2023 in der dem Haushaltsplan beigefügten Fassung.

   


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Verwaltung hat den ersten Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 in der Finanzausschusssitzung vom 01.10.2019 vorgestellt. Der Entwurf wies ein Gesamtdefizit in Höhe von 1.093.400 € aus. Die Folgejahre (2021 bis 2023) bildeten insgesamt ein kumuliertes Defizit in Höhe von 106.600 € ab.

 

Verwaltungsintern wurden die Fachbereiche/Fachdienste Anfang Oktober 2019 aufgefordert, Einsparungsvorschläge sowie Vorschläge zur Verbesserung der Einnahmeseite zu unterbreiten, um das planerische Defizit entsprechend reduzieren zu können. Darüber hinaus waren die Entwicklungen bei den Hauptsteuererträgen sowie die Berechnungsgrundlagen zum Finanzausgleich abzuwarten.

 

Seit dem ersten Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 haben sich die nachfolgenden wesentlichen Änderungen ergeben:

 

I. Ergebnishaushalt

 

1.       Schlüsselzuweisungen

Hinsichtlich der Schlüsselzuweisungen ist die Verwaltung im ersten Haushaltsentwurf von einem Grundbetrag in Höhe von 1.129,41 € ausgegangen. Traditionell wird im ersten Entwurf sehr vorsichtig mit den Steigerungssätzen gemäß Orientierungsdatenerlass geplant. Diese gingen von einer Steigerung von 5,7 % aus. Seitens der Verwaltung wurde eine Steigerung von 2,5 % eingeplant. In der 47. Kalenderwoche ist nunmehr der vorläufige Grundbetrag 2020 bekanntgegeben worden. Erfreulicherweise ist dieser mit insgesamt 1.157,33 € bzw. einer Steigerung von rund 5 % deutlich höher ausgefallen, so dass hierdurch ein Zuwachs in Höhe von 356.800 € bei den Schlüsselzuweisungen zu verzeichnen war.

 

 

Weitere Steigerungen in Höhe von 50.100 € ergaben sich durch die endgültige Erfassung der zugrundeliegenden Steuereinnahmen Ende September. Im Ergebnis ergibt sich eine Verbesserung in Höhe von 406.900 €, so dass nunmehr 2.262.400 € an Schlüsselzuweisungen eingeplant werden konnten. Gegenüber dem Ansatz 2019 ergibt sich eine Erhöhung um rund 140.000 €. Der Planansatz 2020 aus dem Haushalt 2019 wird aufgrund der hohen Steuereinnahmekraft im Zeitraum vom 4. Quartal 2018 bis zum 3. Quartal 2019 jedoch um rund 700.000 € unterschritten.

 

 

2.       Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wurde für den zweiten Haushaltsentwurf nochmals überprüft und um rund 60.000 € auf das aktuelle Veranlagungssoll erhöht. Weitere Zu- oder Abschläge bezüglich eventueller zu erwartender Änderungsveranlagungen wurden nicht vorgenommen. Eingeplant wurden somit insgesamt Gewerbesteuererträge in Höhe von 5.846.400 €. Dies entspricht einer Steigerung um rund 200.000 € gegenüber dem Haushaltsjahr 2019. Ab 2021 wurden die Steigerungen aufgrund des Orientierungsdatenerlasses eingeplant.

 

 

3.       Gewerbesteuerumlage

Auf Basis der voraussichtlichen Gewerbesteuererträge wurde die Gewerbesteuerumlage aufwandsseitig eingeplant. Die Umlage betrug im Jahr 2019 noch 64 % der Gewerbesteuermessbeträge. Ab dem Jahr 2020 wurde diese aufgrund des Wegfalls des sog. Kommunal-Soli (Beteiligung der Kommunen an den Lasten der deutschen Einheit) auf 35 % der Messbeträge gesenkt. Im Ergebnishaushalt führt dies zu einer Entlastung in Höhe von ca. 500.000 €. Die Gewerbesteuerumlage 2020 beträgt 584.700 €.

 

 

4.       Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer

Die Einkommenssteuer 2020 wurde im ersten Haushaltsentwurf auf Basis des voraussichtlichen Ergebnisses 2019 eingeplant. Inzwischen liegen der Verwaltung die Mitteilungen über die Höhe der Zahlungen im November und Dezember 2019 vor. Entsprechend geht die Verwaltung nunmehr von einem höheren Ergebnis im Jahr 2019 aus. Folglich konnte der Ansatz 2020 im zweiten Haushaltsentwurf um 134.800 € auf nunmehr 8.194.800 € erhöht werden. Für den gesamten Finanzplanungszeitraum wurden die Orientierungsdaten angewandt.

 

 

5.       Umsatzsteuer

Für die Umsatzsteuer wurde ebenso das voraussichtliche Ergebnis 2019 berücksichtigt. Anpassungen im zweiten Haushaltsentwurf waren nicht erforderlich. Der Ansatz beträgt somit unverändert 1.045.000 € und befindet sich damit knapp über dem Vorjahresansatz. 

 

 

6.       Vergnügungssteuer

Für die Vergnügungssteuer wurde im zweiten Entwurf keine Anpassung vorgenommen. Der Ansatz verbleibt somit unverändert bei 220.000 €. Aufgrund der Schließung einer Spielstätte im März 2019 ergeben sich im Vergleich zu 2019 Mindererträge in Höhe von 30.000 €.

 

 

7.       Gebühren für Abwasserbeseitigung und Straßenreinigung

Ertragsseitig wurden außerdem die Benutzungsgebühren für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung sowie die Straßenreinigung an die Ergebnisse der Kalkulationen angepasst und im zweiten Entwurf eingeplant. Insgesamt ergibt sich eine Verbesserung um rund 28.000 € gegenüber dem ersten Entwurf.

 

 

8.       Gebäudeunterhaltung/Tiefbau

Im Bereich der Gebäudeunterhaltung wurden bereits zum ersten Haushaltsentwurf sämtliche vorgesehene Maßnahmen kritisch hinterfragt. Im Ergebnis wurden die erforderlichen bzw. notwendigen Maßnahmen eingeplant. Mit dem zweiten Entwurf wurden die verbliebenen Maßnahmen nochmals überprüft. Dabei wurden weitere Maßnahmen in Höhe von insgesamt 212.000 € gestrichen oder verschoben (Minderaufwendungen). Auf die Ergebnisse der Beratungen aus der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 25.11.2019 wird verwiesen.

 

Auch im Tiefbau wurden weitere Einsparungen bzw. Minderaufwendungen in Höhe von 55.000 € generiert.

 

 

9.       Kreisumlage

Die Kreisumlage ist gegenüber dem Vorjahr um rund 272.300 € gestiegen. Dies ist insbesondere auf die hohe Steuereinnahmekraft im Zeitraum bis 30.09.2019 zurückzuführen. Der Mehrbelastung steht die Auflösung einer Rückstellung in Höhe von 278.000 € gegenüber, so dass sich der Aufwand 2020 auf Vorjahresniveau befindet. Eine Senkung der Kreisumlage ist für 2020 nicht geplant.

 

 

10.   Fazit

Insgesamt betrachtet konnte das Defizit aus dem ersten Haushaltsentwurf deutlich reduziert werden. Dennoch schließt die Haushaltsplanung 2020 im Ergebnishaushalt mit einem Defizit in Höhe von 411.400 € ab.

 

Auch die Folgejahre 2021 und 2022 weisen Defizite in Höhe von knapp 100.000 € aus. Erst das Jahr 2023 geht planerisch wieder von einem Überschuss in Höhe von 371.500 € aus.

 

Auch wenn diese Defizite mit der bestehenden Überschussrücklage planerisch ausgeglichen werden können, ist das Ergebnis der Haushaltsplanung weiter kritisch zu betrachten.

 

Trotz der Anhebung der Hebesätze im Jahr 2019 gelingt es nicht, den Haushalt im Zeitfenster bis 2022 auszugleichen. Ferner befinden sich die Gewerbesteuer und die Einkommenssteuer aufgrund der sehr guten Konjunktur auf einem sehr hohen Niveau. Diese beiden Hauptsteuerarten gehören letztlich zu den nicht beeinflussbaren Ertragsarten. Sollte die Konjunktur abflachen, würden auch diese Erträge rückläufig sein und die Gemeinde müsste hier durch „eigene Stellschrauben“ entsprechend gegensteuern. 

 

Wie bereits beschrieben, wurde der (bauliche) Unterhaltungsaufwand des gemeindlichen Vermögens sowohl vor dem ersten Haushaltsentwurf als auch vor dem zweiten Haushaltsentwurf auf seine Notwendigkeit hin überprüft. Dabei wurden Maßnahmen verschoben oder ganz ausgeplant. Derzeit sind diese Verschiebungen und Einsparungen aus der Sicht der Verwaltung grundsätzlich noch vertretbar. Gleichwohl ist für die Zukunft darauf zu achten, dass ein Unterhaltungsstau nicht auftritt. Erschwerend hinzu kommt in diesen Bereichen, dass die Gemeinde sich laufend neuen Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen ausgesetzt sieht, die allein einen nicht unwesentlichen Anteil an Unterhaltungsmaßnahmen erforderlich machen.

 

 

 

 

 

II. Finanzhaushalt

 

Der Finanzhaushalt für laufende Verwaltungstätigkeit schließt mit einem Saldo in Höhe von 903.500 €. Abzüglich der ordentlichen Tilgung in Höhe von 762.200 € verbleibt (lediglich) eine Nettoinvestitionsrate in Höhe von 141.300 €.

 

 

1.       Ankauf von Wohnbau- und Gewerbeflächen

Im investiven Bereich wurden für den zweiten Haushaltsentwurf keine Änderungen bei dem Ankauf von Wohnbau- und Gewerbeflächen vorgenommen. Somit geht die Verwaltung weiterhin von Ankaufkosten im Jahr 2020 in Höhe von 960.800 € und im Jahr 2021 in Höhe von 420.000 € aus. Eingeplant wurden außerdem diverse Erschließungskosten, die im Einzelnen dem Investitionsprogramm entnommen werden können. Der kalkulierte Verkaufszeitraum geht über das Jahr 2023 hinaus, so dass nicht alle Rückflüsse im Finanzplanungszeitraum enthalten sind. 

 

 

2.       Erweiterungsbau Grundschule Metjendorf/Ersatzneubau Zweifelsporthalle

Für den Erweiterungsbau der Grundschule Metjendorf und den Neubau der Zweifeldhalle erhöht sich der Kostenanteil 2020 um 440.000 €. Diese Mehrkosten resultieren aus vorliegenden Ausschreibungsergebnissen und wurden in die Haushaltsplanung 2020 aufgenommen. Der Baukostenanteil 2020 beläuft sich damit auf insgesamt 1.953.500 €.

 

 

3.       Neubau einer Kindertagesstätte in Wiefelstede

Für den Neubau einer Kindertagesstätte in Wiefelstede wurden insgesamt 360.000 € an Planungs- und Grunderwerbskosten in den Haushalt 2019 mit aufgenommen. Inzwischen sind die Planungen so weit fortgeschritten, dass der Neubau in 2020 realisiert werden soll. Hierfür wurden Baukosten in Höhe von 2.552.000 € in die Haushaltsplanung 2020 aufgenommen. Hinzu kommen die Anschaffungskosten für die Spielgeräte und die Ausstattung in Höhe von 382.100 €.

 

Einnahmeseitig war bereits eine Förderung vom Landkreis in Höhe von 320.000 € im ersten Haushaltsentwurf enthalten. Im zweiten Entwurf aufgenommen wurde nunmehr noch eine Förderung vom Land in Höhe von 360.000 €.

 

 

4.       „Digitalisierungspakt Schulen“

Aus dem sogenannten Digitalisierungspakt für Schulen erhält die Gemeinde insgesamt rund 487.000 € vom Land Niedersachsen. Abzüglich eines Anteils 2019 wurden insgesamt 472.000 € als investive Auszahlungen in die Haushaltsplanung 2020 aufgenommen. In gleicher Höhe stehen Einnahmen aus Investitionszuschüssen gegenüber.

 

 

5.       Mehrzweckgebäude Gristede

Eingeplant sind weiterhin die Umbauarbeiten beim Mehrzweckgebäude Gristede mit einem Kostenvolumen von 595.000 €. Abzuwarten bleibt, ob die eingeplanten Förderungen aus dem ZILE-Programm sowie dem Leader-Programm in Höhe von insgesamt 474.800 € bewilligt werden. Gegebenenfalls sind weitere Förderungen bzw. der Projektumfang zu prüfen.

 

 

 

 

6.       Breitbandausbau

Für das Jahr 2021 sind außerdem Mittel in Höhe von 1.100.000 € für den Ausbau von Breitband in Gewerbegebieten eingeplant. Grundlage hierfür sind erste Kostenschätzungen. Hier bleiben die weiteren Berechnungen abzuwarten, ob die Mittel tatsächlich in der eingeplanten Höhe benötigt werden.

 

 

7.       Sonstiges

Für den zweiten Entwurf wurden investiv außerdem noch Reduzierungen im Bereich der Beschaffungen für den Bauhof berücksichtigt. Zusätzlich eingeplant wurde hingegen ein Kamerasystem bei der Grundschule Metjendorf, um der bestehenden Problematik zum Vandalismus an Schulen entgegenzuwirken.

 

 

8.       Gesamtinvestitionsvolumen

Die Investitionstätigkeit schließt mit einem Ausgabevolumen in Höhe von 10.944.500 € und Einnahmen in Höhe von 5.259.400 €.

 

 

9.       Darlehensaufnahmen/Schuldenentwicklung

Im Bereich der Finanzierungstätigkeit wurden für den Ankauf von Wohnbau- und Gewerbeflächen sowie weiteren Investitionsmaßnahmen Darlehensaufnahmen in Höhe von 5.540.000 € für das Haushaltsjahr 2020 eingeplant. Weitere Kreditaufnahmen in Höhe von 1.340.000 € und 180.000 € sind für die Jahre 2021 und 2023 eingeplant.

 

Bei der Berechnung des Kreditbedarfs wurden die jeweiligen Nettoinvestitionsraten aus der laufenden Verwaltungstätigkeit abzüglich der ordentlichen Tilgung berücksichtigt. Für den Anteil aus dem Ankauf von Wohnbau- und Gewerbeflächen wurde eine Kreditlaufzeit von 10 Jahren zugrunde gelegt. Für die übrigen Investitionen wurde eine Laufzeit von 20 Jahren angenommen.

 

Berücksichtigt ist dabei, dass aus den Vorjahren keine Bestände aus liquiden Mittel zur Verfügung stehen.

 

Die Verwaltung geht derzeit davon aus, dass die Kreditermächtigung 2019 bis zum Jahresende nicht in Anspruch genommen wird. Anfang 2020 erfolgt dann auf Basis der vorliegenden Übertragungen (sog. „Haushaltsreste“) und weiterer Faktoren die Berechnung für eine erforderliche Inanspruchnahme der Ermächtigung aus dem Jahr 2019.

 

Unter der Annahme, dass die Kreditermächtigung 2019 noch in voller Höhe in Anspruch genommen wird und eine vollständige Inanspruchnahme der o. g. Ermächtigung im Zeitraum 2020 bis 2023 erforderlich wird, würde die Verschuldung der Gemeinde auf 16.544.000 € im Jahr 2021 steigen. Die tatsächliche Inanspruchnahme bleibt aber abzuwarten.

 

 

III. Gesamtfazit

 

Insgesamt betrachtet ist die Haushaltssituation sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt für Investitionen und Finanzierung als nicht entspannt zu betrachten.

 

Wesentliche „Treiber“ für die Aufwandsentwicklung sind die bestehende Infrastruktur, die es zu erhalten und teilweise noch auszubauen gilt, sowie die stetige Aufgabenerfüllung, die die Gemeinde Wiefelstede bisher noch aus den allgemeinen Ertragssteigerungen bewältigen konnte.

 

Es ist bereits abzusehen, dass auf die Gemeinde Wiefelstede auch in naher Zukunft noch weitere wesentliche Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen zukommen werden. Zu nennen sind hier insbesondere Investitionen im Bereich der Feuerwehren und auch weiterhin im Bereich der Kindertagesstätten.

 

Nur leichte Schwankungen auf der Einnahmeseite würden zu erheblichen negativen Verwerfungen führen, die nicht auszugleichen wären. Für die Gesamthaushaltswirtschaft sind auch künftig weiterhin Überlegungen anzustellen, wie die Gemeinde sich dieser Situation nachhaltig stellen wird.

 

Verwaltungsseitig wird dennoch empfohlen, die Haushaltssatzung einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

 

   


Anlagen: