hier: Prioritätenliste
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss stimmt der
vorgelegten Prioritätenliste zu und beauftragt die Verwaltung diese bei
zukünftigen Straßensanierungen zu berücksichtigen.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den
Förderantrag für die Sanierung der Gemeindestraße „Zwischenahner Damm“
fristgerecht zum 15.09.2020 an das Amt für regionale Landesentwicklung
Weser-Ems zu stellen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
In
seiner Sitzung vom 30.09.2019 ist der Rat der Gemeinde Wiefelstede der
Beschlussempfehlung des Straßen- u. Verkehrsausschusses sowie des
Verwaltungsausschusses gefolgt und hat die Sanierung des Zwischenmoorsweges und
des Dünenweges im Falle einer Förderung mit einem Kostenvolumen i. H. v.
550.000,00 € für das Jahr 2020 beschlossen.
In
der Sitzung des Straßen- u. Verkehrsausschusses vom 02.09.2019 wurde die
Verwaltung jedoch gebeten, zur Novembersitzung eine überarbeitete
Prioritätenliste vorzulegen.
Der
Förderantrag wurde fristgerecht am 13.09.2019 im Amt für regionale
Landesentwicklung Weser-Ems in Oldenburg eingereicht. Bislang ist jedoch noch
keine Rückmeldung bezüglich der Förderchancen bei der Gemeinde Wiefelstede
eingegangen.
Sollte
das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems keine Fördermittel für die
Sanierung des Zwischenmoors- und Dünenweges bewilligen, sollten mit den
ursprünglich eingeplanten Haushaltsmitteln i. H. v. 300.000,00 € nachfolgend
aufgelistete Straßen in den Jahren 2020 ff. saniert werden.
Nach
dem Ausschreibungsergebnis der Straßensanierung 2019 kann inklusive Sicherheit
mit Kosten von rd. 200,00 €/m (brutto) für die Asphaltbauweise bei einer
Ausbaubreite von
3,50
m gerechnet werden.
Ab
dem Jahr 2020 kann auf die Planungskosten bei Straßensanierungen verzichtet
werden, da der unterzeichnende Sachbearbeiter des Fachdienstes Straßen, Wege,
Plätze voraussichtlich im Januar 2020 das Ingenieurstudium abgeschlossen haben
wird.
Ab
dem Jahr 2020 ff. sollten folgende Straßen priorisiert bei der Straßensanierung
berücksichtigt werden:
2020:
-
Leher Damm: (Bekhauser Straße bis Beginn
Asphaltstraße, ab Mollberger Wasserzug bis bereits saniertes Teilstück)
Länge
rd. 1.300 m (600 m Pflaster, 700 m Asphalt), bisherige Ausbaubreite: 3,0 m.
Um
den heutigen Anforderungen (landwirtschaftlicher Verkehr und
Transportfahrzeuge) gerecht zu werden, sollten die Pflasterabschnitte durch die
Asphaltbauweise ersetzt werden.
Ebenfalls
sollte die Ausbaubreite von 3,0 m auf 3,50 m verbreitert werden.
Bei
einer Sanierung auf einer Länge von rd. 1.300 m würden somit Baukosten
i.H. v. 260.000,00 €.
Für
die übrigen 40.000,00 € werden im Jahr 2020 geeignete Streckenabschnitte
festgelegt und entsprechende Maßnahmebeschlüsse eingeholt. Ebenfalls bleibt das
Ausschreibungsergebnis der Straßensanierung des Leher Damms abzuwarten.
2021:
-
Blohweg: (Westerholtsfelder Straße bis
Lüschens Kamp)
Länge
rd. 250 m (Asphalt), bisherige Ausbaubreite: 3,0 m
Hier
sollte die Ausbaubreite auf 3,50 m verbreitert werden, um den heutigen
Anforderungen gerecht zu werden.
Baukosten:
rd. 50.000,00 €
-
Alter Kamp: (Borbecker Landstraße bis
bereits saniertes Teilstück)
Länge:
rd. 520 m (Asphalt), Ausbaubreite: 3,0 m
Die
örtlichen Gegebenheiten lassen hier eine Verbreiterung auf 3,50 m nicht zu.
Baukosten:
rd. 94.000,00 €
-
Alter Kamp: (Verbindungstrecke zum
Hohen Kamp)
Länge:
rd. 350 m (Asphalt), Ausbaubreite: 3,0 m
Die
örtlichen Gegebenheiten lassen hier eine Verbreiterung auf 3,50 m nicht zu.
Baukosten:
rd. 65.000,00 €
-
Haarenweg: (Borbecker Weg bis Rasteder
Gemeindegrenze)
Länge:
460 m (Asphalt), Ausbaubreite 2,70 m
Die
örtlichen Gegebenheiten lassen hier eine Verbreiterung auf max. 3,0 m zu.
Baukosten:
rd. 85.000,00 €
2022:
-
Vorm Siedenmoor: (Von Wemkenstraße bis
Wemkenstraße)
Länge:
rd. 950 m (Asphalt), bisherige Ausbaubreite: 3,0 m
Hier
sollte die Ausbaubreite auf 3,50 m verbreitert werden, um den heutigen
Anforderungen gerecht zu werden.
Baukosten:
rd. 190.000,00 €
-
Pohlstraße: (Vom Heidkamperfelder Wege
bis Akazienstraße)
Länge:
rd. 410 m (Pflaster), bisherige Ausbaubreite 3,0 m
Die
örtlichen Gegebenheiten lassen hier eine Verbreiterung auf 3,50 m nicht zu.
Aufgrund
der geringeren Anforderungen ist eine Verbreiterung auch nicht notwendig.
Baukosten:
rd. 110.000,00 €
Auf
der Gemeindestraße „Zwischenahner Damm“ wurde die zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf 60 km/h auf drängen der Verwaltung durch
den Landkreis Ammerland angeordnet.
Diese
Anordnung muss jedes Jahr neu bei der Verkehrsbehörde des Landkreises Ammerland
beantragt werden. Da die Gemeinde Bad Zwischenahn bereits ihren
Straßenabschnitt saniert hat, könnte es in Zukunft Schwierigkeiten mit der
verkehrsbehördlichen Anordnung für die Reduzierung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit geben.
Aufgrund
der Länge von rd. 2.100 m lang und einer Breite von knapp 5 m, müssten
Fördermittel beantragt werden, um die Sanierung für die Gemeinde Wiefelstede
kostenmäßig händelbar zu machen.
Die Problematik wurde den Mitgliedern des
Straßen- u. Verkehrsausschusses bereits auf der im Juni vorgenommenen
Straßenbereisung erläutert.
Die Verwaltung schlägt vor, zum 15.09.2020
einen Förderantrag beim Amt für regionale Landentwicklung zu stellen.
Finanzierung:
Anlagen: