Betreff
Herrichtung des historischen Kirchweges, Teilabschnitt II;
hier: Allgemeinverfügung
Vorlage
B/1462/2019
Aktenzeichen
schr
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt den in 2019 hergerichteten historischen Wiefelsteder Kirchweg als Freizeitweg mit der Zweckbestimmung „touristischer Wanderweg“ gem. § 37 Abs. 1, Satz 1 NWaldLG durch Allgemeinverfügung zu bestimmen.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

In seiner Sitzung vom 01.10.2018 hat der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschlossen, den Rundwanderweg Wiefelsteder Kirchweg, Teilabschnitt II im Jahr 2019 vorbehaltlich der

100 %igen Förderung über das LEADER-Projekt als Maßnahme der Gemeinde Wiefelstede durchzuführen.

 

Nach Eingang der vom Amt für regionale Landesentwicklung und von der LEADER Geschäftsstelle eingegangenen Bewilligungsbescheide (je 22.029,28 €) wurden die Tiefbauarbeiten an die  Quathamer GmbH aus Bad Zwischenahn vergeben.

 

Die Herrichtung des Kirchweges durch die Quathamer GmbH fand vom 16.10. – 04.11.2019 statt. Die Baumaßnahme wurde am 07.11.2019 mängelfrei abgenommen.

 

Zur Vorbereitung der Bestimmung des Freizeitweges wurde von der Gemeinde Wiefelstede nach Maßgabe des § 38 NWaldLG ein Wegeplan aufgestellt. Dieser lag in der Zeit vom 14.10. bis zum 14.11.2019 öffentlich zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Wiefelstede aus.

 

Einwände gegen den geplanten Freizeitweg wurden nicht erhoben. Lediglich ein textlicher Änderungswunsch wurde von den Niedersächsischen Landesforsten vorgebracht.

 

Da die Auslegung des Wegeplanes abgelaufen ist und keine Einwände vorgebracht wurden, wird nun die Bestimmung des Wiefelsteder Kirchweges und seine Verwendung durch Allgemeinverfügung (sh. Anlage) angestrebt.

     


Finanzierung:

     


Anlagen: