hier: Allgemeinverfügung
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss beschließt den in
2019 hergerichteten historischen Wiefelsteder Kirchweg als Freizeitweg mit der
Zweckbestimmung „touristischer Wanderweg“ gem. § 37 Abs. 1, Satz 1 NWaldLG
durch Allgemeinverfügung zu bestimmen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
In
seiner Sitzung vom 01.10.2018 hat der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschlossen,
den Rundwanderweg Wiefelsteder Kirchweg, Teilabschnitt II im Jahr 2019
vorbehaltlich der
100
%igen Förderung über das LEADER-Projekt als Maßnahme der Gemeinde Wiefelstede
durchzuführen.
Nach
Eingang der vom Amt für regionale Landesentwicklung und von der LEADER
Geschäftsstelle eingegangenen Bewilligungsbescheide (je 22.029,28 €) wurden die
Tiefbauarbeiten an die Quathamer GmbH
aus Bad Zwischenahn vergeben.
Die
Herrichtung des Kirchweges durch die Quathamer GmbH fand vom 16.10. –
04.11.2019 statt. Die Baumaßnahme wurde am 07.11.2019 mängelfrei abgenommen.
Zur
Vorbereitung der Bestimmung des Freizeitweges wurde von der Gemeinde
Wiefelstede nach Maßgabe des § 38 NWaldLG ein Wegeplan aufgestellt. Dieser lag
in der Zeit vom 14.10. bis zum 14.11.2019 öffentlich zur Einsichtnahme im
Rathaus der Gemeinde Wiefelstede aus.
Einwände
gegen den geplanten Freizeitweg wurden nicht erhoben. Lediglich ein textlicher
Änderungswunsch wurde von den Niedersächsischen Landesforsten vorgebracht.
Da
die Auslegung des Wegeplanes abgelaufen ist und keine Einwände vorgebracht
wurden, wird nun die Bestimmung des Wiefelsteder Kirchweges und seine
Verwendung durch Allgemeinverfügung (sh. Anlage) angestrebt.
Finanzierung:
Anlagen: