hier: Aufhebung des LKW-Durchfahrtsverbots auf der "Mansholter Straße" von der Straße "Mühlenfeld" in Richtung L824
Vorschlag /
Empfehlung:
Der
Verwaltungsausschuss stimmt der Genehmigung zum Befahren eines ca. 150 m langen
Streckenabschnittes der „Mansholter Straße“, zwischen der Einmündung
„Mühlenfeld“ und der L824 „Bokeler Landstraße“, durch LKW-Verkehre der LOBO
Türen GmbH, Bokel zu. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der LOBO Türen GmbH
eine Vereinbarung zur Regulierung evtl. auftretender Schäden an der Klinkerpflasterstraße
zu schließen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die Firma LOBO Türen GmbH,
Bokeler Landstraße 10, 26215 Wiefelstede/Bokel hat sich in den vergangenen
Jahren positiv entwickelt und zuletzt die Lagerhallen, sowie die Wareneingangs-
und Warenausgangsbereiche umfangreich erweitert. Zukünftig möchte man neben dem
Produktbereich „Türen“ einen zusätzlichen Produktionsbereich „Fußboden“ am
Standort Bokel etablieren. Die damit verbundenen erhöhten Warenflüsse erfordern
es, die Verkehrsabläufe auf dem Betriebsgelände zu optimieren.
Derzeit werden sämtliche
Verkehre über eine Ein-/Ausfahrt abgewickelt und alle Ladevorgänge finden auf
dem konisch zulaufenden Innenhof statt. Zukünftig sollen eine LKW-Umfahrung und
getrennte Wareneingänge und -ausgänge die beengte Verkehrssituation auf dem
Grundstück entzerren.
In der Anlage
„Verkehrsflussoptimierung“ hat die Fa. LOBO Türen GmbH den Status quo, sowie
die geplanten Maßnahmen einschl. einer Zukunftsperspektive (Neubau eines
Verwaltungsgebäudes) dargestellt. Im Zuge der Verlagerung der Ausfahrt sind
demnach 3 Bäume und ca. 5 lfm. Wallanlage zu entfernen. Diese Maßnahmen sind im
Vorfeld mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Ammerland zu klären.
Die Errichtung einer mobilen Überdachung im Bereich des Wareneingangs als
fliegender Bau ist mit der Baugenehmigungsbehörde des Landkreises zu
besprechen.
Für eine optimale
Verkehrsführung ist ein Befahren der „Mansholter Straße“ mit LKW-Verkehren von
der Straße „Mühlenfeld“ in Richtung L824 „Bokeler Landstraße“ erforderlich. Die
„Mansholter Straße“ ist ab Höhe der Einfahrt zum Betriebsgelände als
Klinkerpflasterstraße ausgeführt und die Durchfahrt für LKW grundsätzlich
untersagt. Dies soll auch weiterhin so bleiben; lediglich die abfahrenden LKW
werden vom Betriebsgelände nach links auf die „Mansholter Straße“ und weiter
auf die Landesstraße geführt. Die Fa. LOBO Türen GmbH benötigt für das Befahren
dieses ca. 150 m langen Straßenabschnittes eine Ausnahmegenehmigung, welche bei
der Verkehrsbehörde des Landkreises zu beantragen ist.
Die Verwaltung schlägt vor,
dem Antrag der Fa. LOBO Türen GmbH auf Genehmigung des Befahrens des
Teilstückes der „Mansholter Straße“ stattzugeben. Voraussetzung sind die
entsprechenden Genehmigungen und Erlaubnisse der zuständigen Stellen beim
Landkreis Ammerland und die Erfüllung der ggf. erteilten Auflagen (z.B. Ersatz-
/ Ausgleichs-maßnahmen). Darüber hinaus ist eine Vereinbarung zwischen der
Gemeinde und der Fa. LOBO Türen GmbH zu schließen, mit welcher sich die LOBO
Türen GmbH verpflichtet, für zukünftige Schäden an der „Mansholter Straße“, die
aus der geänderten Nutzung resultieren, aufzukommen.
Im Rahmen einer Evaluation
sollte nach einer bestimmten Nutzungsdauer abgewogen werden, ob ggf. ein Ausbau
des 150 m langen Teilstückes in Asphaltbauweise geboten erscheint, wenn evtl.
Schäden zu groß und eine laufende Instandsetzung zu unverhältnismäßig hohen,
wiederkehrenden Kosten führen würde. Hierüber ist jedoch zu gegebener Zeit
gesondert zu beraten und zu beschließen.
Finanzierung:
entfällt
Anlagen: