Betreff
Betriebliche Verkehrsflussoptimierung der Fa. Lobo Türen GmbH, Bokel
hier: Aufhebung des LKW-Durchfahrtsverbots auf der "Mansholter Straße" von der Straße "Mühlenfeld" in Richtung L824
Vorlage
B/1463/2019
Aktenzeichen
hz
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss stimmt der Genehmigung zum Befahren eines ca. 150 m langen Streckenabschnittes der „Mansholter Straße“, zwischen der Einmündung „Mühlenfeld“ und der L824 „Bokeler Landstraße“, durch LKW-Verkehre der LOBO Türen GmbH, Bokel zu. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der LOBO Türen GmbH eine Vereinbarung zur Regulierung evtl. auftretender Schäden an der Klinkerpflasterstraße zu schließen.

  

  


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Firma LOBO Türen GmbH, Bokeler Landstraße 10, 26215 Wiefelstede/Bokel hat sich in den vergangenen Jahren positiv entwickelt und zuletzt die Lagerhallen, sowie die Wareneingangs- und Warenausgangsbereiche umfangreich erweitert. Zukünftig möchte man neben dem Produktbereich „Türen“ einen zusätzlichen Produktionsbereich „Fußboden“ am Standort Bokel etablieren. Die damit verbundenen erhöhten Warenflüsse erfordern es, die Verkehrsabläufe auf dem Betriebsgelände zu optimieren.

 

Derzeit werden sämtliche Verkehre über eine Ein-/Ausfahrt abgewickelt und alle Ladevorgänge finden auf dem konisch zulaufenden Innenhof statt. Zukünftig sollen eine LKW-Umfahrung und getrennte Wareneingänge und -ausgänge die beengte Verkehrssituation auf dem Grundstück entzerren.

 

In der Anlage „Verkehrsflussoptimierung“ hat die Fa. LOBO Türen GmbH den Status quo, sowie die geplanten Maßnahmen einschl. einer Zukunftsperspektive (Neubau eines Verwaltungsgebäudes) dargestellt. Im Zuge der Verlagerung der Ausfahrt sind demnach 3 Bäume und ca. 5 lfm. Wallanlage zu entfernen. Diese Maßnahmen sind im Vorfeld mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Ammerland zu klären. Die Errichtung einer mobilen Überdachung im Bereich des Wareneingangs als fliegender Bau ist mit der Baugenehmigungsbehörde des Landkreises zu besprechen.

 

Für eine optimale Verkehrsführung ist ein Befahren der „Mansholter Straße“ mit LKW-Verkehren von der Straße „Mühlenfeld“ in Richtung L824 „Bokeler Landstraße“ erforderlich. Die „Mansholter Straße“ ist ab Höhe der Einfahrt zum Betriebsgelände als Klinkerpflasterstraße ausgeführt und die Durchfahrt für LKW grundsätzlich untersagt. Dies soll auch weiterhin so bleiben; lediglich die abfahrenden LKW werden vom Betriebsgelände nach links auf die „Mansholter Straße“ und weiter auf die Landesstraße geführt. Die Fa. LOBO Türen GmbH benötigt für das Befahren dieses ca. 150 m langen Straßenabschnittes eine Ausnahmegenehmigung, welche bei der Verkehrsbehörde des Landkreises zu beantragen ist.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag der Fa. LOBO Türen GmbH auf Genehmigung des Befahrens des Teilstückes der „Mansholter Straße“ stattzugeben. Voraussetzung sind die entsprechenden Genehmigungen und Erlaubnisse der zuständigen Stellen beim Landkreis Ammerland und die Erfüllung der ggf. erteilten Auflagen (z.B. Ersatz- / Ausgleichs-maßnahmen). Darüber hinaus ist eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde und der Fa. LOBO Türen GmbH zu schließen, mit welcher sich die LOBO Türen GmbH verpflichtet, für zukünftige Schäden an der „Mansholter Straße“, die aus der geänderten Nutzung resultieren, aufzukommen.

 

Im Rahmen einer Evaluation sollte nach einer bestimmten Nutzungsdauer abgewogen werden, ob ggf. ein Ausbau des 150 m langen Teilstückes in Asphaltbauweise geboten erscheint, wenn evtl. Schäden zu groß und eine laufende Instandsetzung zu unverhältnismäßig hohen, wiederkehrenden Kosten führen würde. Hierüber ist jedoch zu gegebener Zeit gesondert zu beraten und zu beschließen.

 

    


Finanzierung:

 

entfällt   


Anlagen: