Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss nimmt die
Ausführungen zur Erhöhung der Artenvielfalt in der Gemeinde Wiefelstede zur
Kenntnis und stimmt der, von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise zur
teilweisen Umsetzung einer ökologischen Grünflächenbewirtschaftung zu. Die
Verwaltung wird beauftragt, jährlich über den Sachstand zu berichten.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Über
den Antrag des Ortsverbandes Wiefelstede der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
wurde bereits in der Sitzung des Straßen- und Verkehrsausschusses am 25.06.2019
beraten (sh. Vorlagen Nr. B/1349/2019).
Im
Ergebnis wurde die Verwaltung beauftragt, auf Basis der im Straßen- und
Verkehrsausschuss geführten Diskussion, Vorschläge für die ökologische
Bewirtschaftung der gemeindeeigenen Grünflächen und Straßenseitenräume
vorzubereiten.
Bereits
1992 wurde auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung
(UNCED) in Rio de Janeiro das Übereinkommen über die biologische Vielfalt
(Convention on Biological Diversity, CBD) beschlossen. Deutschland hat dieses
geltende Völkerrecht anerkannt und sich verpflichtet dieses Übereinkommen durch
eine eigene Strategie umzusetzen und hierzu am 07.11.2007 die „Nationale
Strategie zur biologischen Vielfalt“ beschlossen.
Auf
den weltweit zu beobachtenden Rückgang der biologischen Vielfalt hat die
Wissenschaft bereits in den 1970er Jahren hingewiesen. Eine wichtige Erkenntnis
der Völkergemeinschaft ist, dass das Problem sehr komplex ist und nicht durch
isolierte Naturschutzaktivitäten gelöst werden kann.
Denn
nicht nur die Verkleinerung oder gravierende Veränderung von Lebensräumen hat
zur Gefährdung vieler Arten geführt. Auch die Isolierung von Lebensräumen ist
ein wesentlicher Grund für die Bedrohung der Biologischen Vielfalt. Das
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) fordert daher in § 20 Abs. 1 die Schaffung
eines Netzes verbundener Biotope (Biotopverbund), welches mindestens 10 % der
Landesfläche umfassen soll.
Im
Rahmen der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans arbeitet auch der
Landkreis Ammerland an einem Biotopverbundkonzept. Hierzu wird es bereits am
28.11.2019 einen gemeinsamen Erörterungstermin mit Vertretern der
kreisangehörigen Kommunen geben.
Aus
Sicht der Verwaltung sollten die Ergebnisse dieses landkreisweiten, Gemeindegrenzen
überschreitenden Biotopverbundkonzeptes abgewartet werden, um zu sehen, wie
dies die Flächenstrukturen der Gemeinde bewertet und wie dies eventuell in
interkommunaler Zusammenarbeit umgesetzt werden kann.
Um
dennoch dem Auftrag der Prüfung möglicher ökologischer
Bewirtschaftungsmaßnahmen nachzukommen, hat sich die Verwaltung auch intensiv
mit den Möglichkeiten einer naturnahen Grünflächenpflege auseinandergesetzt.
Durch diese können sich artenarme, oft gemähte Rasenflächen mit der Zeit zu artenreichen
Rasen oder Wiesen entwickeln. Ein vielfältiges Angebot an möglichst heimischen
Wildpflanzenarten verbessert das Nahrungsangebot für Insekten und bietet ihnen
ganzjährig Nist- und Überwinterungsplätze im Siedlungsbereich. Für eine
Entwicklung zu artenreichen Wiesen eignen sich besonders Rasenflächen, die
weniger als Aufenthalts- und Spielflächen genutzt, sondern lediglich mit dem
Rasenmäher intensiv gepflegt werden. Dieser Pflegeaufwand lässt sich
langfristig reduzieren. Hierzu sind in der Broschüre „Insektenvielfalt in
Niedersachsen – und was wir dafür tun können“ des NLWKN die drei nachfolgend
genannten Pflegemethoden beschrieben:
Variante
1: „reduzierter Rasenschnitt und
Selbstbegrünung“
Variante
2: „Mahdgutübertragung“
Variante
3: „Einsaat mit Regiosaatgut“
(siehe
Anlage 1)
Hierzu
lässt sich zusammenfassen, dass Variante 1 besonders für Rasenflächen aber auch
für Straßenseitenräume und Wegeränder geeignet ist. Die Mahdgutübertragung
(Variante 2) eignet sich dagegen für große Flächen, auf denen der angestrebte
Artenreichtum langfristig nicht erreicht wird oder auf denen Blühaspekte
ausbleiben. Einsaaten mit regionalem Saatgut dienen insbesondere dem
kurzfristigen Anlegen blühender Wiesen oder Saumstreifen. Dabei ist das Saatgut
den Standortbedingungen anzupassen. Saatgut sollte dabei nur in Siedlungsräumen
oder auf Nutzflächen zur Anwendung kommen. In der freien Landschaft besteht
beim Ausbringen von Saatgut die Gefahr, dass sich die Pflanzen durch
Wiederaussamen dauerhaft ansiedeln und mit „wilden“ Herkünften derselben Art
kreuzen und diese dadurch verdrängen. Die Vorteile der Verwendung
zertifizierter, regionaler Saatgutmischungen sind aus Anlage 2
ersichtlich.
Die
Straßenseitenräume (Bermen) in der Gemeinde Wiefelstede werden derzeit zweimal
jährlich, einmal im Frühjahr und einmal im Herbst, gemäht, wobei das Mähgut auf
den Bermen verbleibt (Mulchen). Im Frühjahr erfolgt der Schnitt auf einer
Breite von 1,50 m von der Fahrbahnkante; im Herbst erfolgt der Schnitt auf
einer Breite von bis zu 4,00 m von der Fahrbahnkante und bei Vorhandensein von
Gräben inklusive der beidseitigen Grabenböschungen.
Der
Auftrag hierfür wurde im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung im April 2018
für die Jahre 2018-2021 an einen externen Dienstleister vergeben. Die Gemeinde
ist hier also noch 2 Jahre vertraglich gebunden. Unabhängig davon schlägt die
Verwaltung vor, im Vorfeld der Frühjahrsmahd 2020 mit dem Dienstleister über
eine mögliche Reduzierung der Schnittbreiten (z.B. Frühjahr 1,00 m statt 1,50m)
zu sprechen. Eine Kostenersparnis wird hierdurch jedoch sicherlich nicht
generiert werden können. Zudem sind alle Strecken gesondert darauf zu
überprüfen, ob eine Reduzierung zweckmäßig ist.
Nach
Vertragsende wird die Verwaltung die Leistungen neu ausschreiben und in diesem
Zuge ein komplett neues Leistungsverzeichnis erstellen. Hierbei werden dann,
auch auf Grundlage möglicher Erfahrungen mit reduzierten Schnittbreiten, die
Art und Häufigkeit der Mahd überdacht und möglichst einer ökologischen
Bewirtschaftung angepasst. Dies wird aus Sicht der Verwaltung zu einer
differenzierten Betrachtungsweise der verschiedenen Straßen führen und im
Vorfeld eine Bestandsaufnahme erforderlich machen.
In
diesem Zusammenhang können sich dann die weniger intensiv gepflegten
Wegesränder und Straßenseitenräume nach der Variante „reduzierter Rasenschnitt
und Selbstbegrünung“ entwickeln.
Darüber
hinaus wird die Gemeinde weitere Flächen, insbesondere gemeindeeigene
Grünflächen im Bereich von Regenrückhaltebecken, Brachflächen usw. einer
ökologischen Bewirtschaftung zuführen. Hierbei sollten überwiegend die
Pflegemaßnahmen nach den Varianten 1 und 2 angewandt werden. Führen diese
langfristig nicht zum Erfolg, wären Nachsaaten mit Regiosaatgut gem. Variante 3
vorzunehmen. Beim Regenrückhaltebecken im Gewerbegebiet in Herrenhausen wurde
bereits eine Fläche mit einer Blühmischung angelegt.
Kurzfristig
sollen darüber hinaus folgende Maßnahmen umgesetzt werden. Der Beschluss für
die Umgestaltung des Kreisverkehrsplatzes an der Ofenerfelder Straße soll
bereits in der heutigen Sitzung neu gefasst und statt der angedachten
Schotterbeete das Anlegen einer Blühfläche beschlossen werden.
Desweiteren
wird im Zuge des Ausbaus „Ole Karkpadd“ die Möglichkeit geprüft, entlang des
Weges einen Saum als Blühstreifen anzulegen.
Diese
Maßnahmen werden im Siedlungsraum nach Variante 3 mit Einsatz einer regionalen
Saatgutmischung durchgeführt.
Die
geplanten und durchgeführten Maßnahmen zur ökologischen
Grünflächenbewirtschaftung werden in einer Art Monitoring auf Ihren Erfolg hin
überwacht. Insbesondere bei der natürlichen Entwicklung (Variante 1 und 2) ist
hier jedoch nicht kurzfristig mit Ergebnissen zu rechnen. Die Verwaltung schlägt
hierzu eine jährliche Berichterstattung in den politischen Gremien vor.
Über
die Ergebnisse zum Biotopverbundkonzept des Landkreises wird zu gegebener Zeit
berichtet.
Finanzierung:
Anlagen: