Betreff
14. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Wiefelstede (Straßenreinigungsgebührensatzung)
Vorlage
B/1469/2019
Aktenzeichen
12001
Art
Beratungsvorlage

 

 

 

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt,

 

a)      die Gebühr für die Straßenreinigung ab dem 01.01.20 für Durchgangs- und Ausfallstraßen auf 0,78 € je lfd. Meter Straßenfront und für Wohnstraßen auf 1,29 € je lfd. Meter Straßenfront festzusetzen und

 

b)     die 14. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Wiefelstede (Straßenreinigungs-gebührensatzung)

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Straßenreinigung der Gemeinde zählt zu den kostenrechnenden Einrichtungen und finanziert sich kostendeckend über die Gebühren. Die Straßenreinigungsgebühren werden seitens der Verwaltung jährlich überprüft und neu kalkuliert. Zu berücksichtigen sind dabei Überschüsse oder Defizite der Vorjahre.

 

Die Straßenreinigung wurde Ende 2018 für den Zeitraum ab 2019 neu vergeben. Die daraus resultierenden erhöhten Kosten fließen ab 2020 in die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren ein. Neben diesen Aufwendungen sind die Kosten der Gebührenveranlagung in der Kalkulation zu berücksichtigen.

 

Aufgrund des vorliegenden Abschlusses des Gebührenhaushaltes 2018 sowie des vorläufigen Abschlusses 2019 ergibt sich in dem Gebührenhaushalt der Straßenreinigung ein voraussichtliches Defizit aus den Vorjahren in Höhe von insgesamt 4.718,57 €. Dieses resultiert insbesondere aus dem negativen Abschluss des Jahres 2017, da die deutlich erhöhten Reinigungskosten ab 2017 gebührenmäßig erst ab 2018 beordnet werden konnten.

 

Ausgehend von den og. Mehrkosten bei der Straßenreinigung sowie der Deckung des Defizites aus Vorjahren in den folgenden drei Jahren erhöht sich im  Ergebnis die Gebühr für Durchgangs- und Ausfallstraßen um 0,08 € von bisher 0,70 € auf 0,78 €. Die Gebühr für Wohnstraßen vermindert sich von bisher 1,38 € um 0,09 € auf neu 1,29 € je lfd. Meter Straßenfront.

     


 

Anlagen: