Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede
beschließt,
a) die Gebühr für die Straßenreinigung ab dem
01.01.20 für Durchgangs- und Ausfallstraßen auf 0,78 € je lfd. Meter
Straßenfront und für Wohnstraßen auf 1,29 € je lfd. Meter Straßenfront
festzusetzen und
b) die 14. Satzung zur Änderung der Satzung
über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Wiefelstede
(Straßenreinigungs-gebührensatzung)
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die
Straßenreinigung der Gemeinde zählt zu den kostenrechnenden Einrichtungen und
finanziert sich kostendeckend über die Gebühren. Die Straßenreinigungsgebühren
werden seitens der Verwaltung jährlich überprüft und neu kalkuliert. Zu
berücksichtigen sind dabei Überschüsse oder Defizite der Vorjahre.
Die
Straßenreinigung wurde Ende 2018 für den Zeitraum ab 2019 neu vergeben. Die daraus
resultierenden erhöhten Kosten fließen ab 2020 in die Kalkulation der
Straßenreinigungsgebühren ein. Neben diesen Aufwendungen sind die Kosten der
Gebührenveranlagung in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Aufgrund
des vorliegenden Abschlusses des Gebührenhaushaltes 2018 sowie des vorläufigen
Abschlusses 2019 ergibt sich in dem Gebührenhaushalt der Straßenreinigung ein
voraussichtliches Defizit aus den Vorjahren in Höhe von insgesamt 4.718,57 €.
Dieses resultiert insbesondere aus dem negativen Abschluss des Jahres 2017, da
die deutlich erhöhten Reinigungskosten ab 2017 gebührenmäßig erst ab 2018
beordnet werden konnten.
Ausgehend
von den og. Mehrkosten bei der Straßenreinigung sowie der Deckung des Defizites
aus Vorjahren in den folgenden drei Jahren erhöht sich im Ergebnis die Gebühr für Durchgangs- und
Ausfallstraßen um 0,08 € von bisher 0,70 € auf 0,78 €. Die Gebühr für
Wohnstraßen vermindert sich von bisher 1,38 € um 0,09 € auf neu 1,29 € je lfd.
Meter Straßenfront.
Anlagen: