hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Beschlussfassung über die Durchführung der Behördenbeteiligung
gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem
vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 91 I "Allgemeines Wohngebiet in
Nuttel, Ammerskamp - Erweiterung".
b) Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der
Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Verwaltungsausschuss hat den Sachstandsbericht zum Antrag des
Grundstückseigentümers in seiner Sitzung am 09.12.2019 zur Kenntnis genommen
und die Verwaltung beauftragt, ein Planungsbüro mit der Vorbereitung der
Bauleitplanung zu beauftragen (siehe Vorlage B/1332/2019). Bereits in der
Verwaltungsausschusssitzung am 18.03.2019 war über den Antrag beraten worden
(siehe Vorlage B/1285/2019).
Gemäß
Zielkonzept Wohnbauflächenentwicklung vom 28.07.2014 sollen 20 % des Bedarfs in
den dörflichen Ortsteilen gedeckt werden. Dies entspricht einem
Bruttowohnbaulandbedarf in Höhe von rd. 9,33 ha. Seit 2009 wurde bzw. wird in
den dörflichen Ortsteilen durch Bauleitplanungen folgender Bedarf gedeckt
(siehe auch Vorlage B/1303/2019):
Ortsteil |
B-Plan Nr. |
Jahr |
Bruttowohnbauland |
Bokel
(Ortskern) |
135 |
2010 |
1,13
ha |
|
123
I |
2017 |
1,14
ha |
Bokelerburg |
140 |
2013 |
0,91
ha |
Borbeck |
65
I |
z.
Zt. ruhend |
1,00
ha |
Gristede |
136 |
2012 |
1,02
ha |
Mollberg |
Außenbereichssatzung |
2019 |
1,57
ha |
Neuenkruge |
137 |
2012 |
0,54
ha |
Nuttel |
58,
2. Änd. |
2010 |
0,28
ha |
|
58
II |
2019 |
0,39
ha |
Gesamt |
|
|
7,98 ha |
Das
Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,9 ha. Die Planung entspricht daher (noch)
dem Konzept.
Die
geplante Grundstücksanzahl (ca. 8) entspricht noch einer maßvollen
Eigenentwicklung und ist nicht zwangsläufig auf Zuzug ausgelegt. Sie ist daher
mit den Inhalten der übergeordneten Landes- und Regionalplanung grundsätzlich
vereinbar.
Der
Vorentwurf des Bebauungsplanes wird in der Sitzung vorgestellt werden.
Zu diesem TOP wird Frau Abel, NWP, hinzugeladen.
Finanzierung:
Der Verwaltungsausschuss hat dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 09.12.2019 den Ankauf von insgesamt vier Grundstücken empfohlen. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens sind daher entsprechend der jeweiligen Flächenanteile von der Gemeinde und vom Antragsteller zu tragen.
Anlagen: