Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 91 I "Allgemeines Wohngebiet in Nuttel, Ammerskamp - Erweiterung";
hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Beschlussfassung über die Durchführung der Behördenbeteiligung
gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorlage
B/1508/2020
Aktenzeichen
III-1
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

   

a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 91 I "Allgemeines Wohngebiet in Nuttel, Ammerskamp - Erweiterung".

 

b)  Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

   

Der Verwaltungsausschuss hat den Sachstandsbericht zum Antrag des Grundstückseigentümers in seiner Sitzung am 09.12.2019 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, ein Planungsbüro mit der Vorbereitung der Bauleitplanung zu beauftragen (siehe Vorlage B/1332/2019). Bereits in der Verwaltungsausschusssitzung am 18.03.2019 war über den Antrag beraten worden (siehe Vorlage B/1285/2019).

 

Gemäß Zielkonzept Wohnbauflächenentwicklung vom 28.07.2014 sollen 20 % des Bedarfs in den dörflichen Ortsteilen gedeckt werden. Dies entspricht einem Bruttowohnbaulandbedarf in Höhe von rd. 9,33 ha. Seit 2009 wurde bzw. wird in den dörflichen Ortsteilen durch Bauleitplanungen folgender Bedarf gedeckt (siehe auch Vorlage B/1303/2019):

 

Ortsteil

B-Plan Nr.

Jahr

Bruttowohnbauland

Bokel (Ortskern)

135

2010

1,13 ha

 

123 I

2017

1,14 ha

Bokelerburg

140

2013

0,91 ha

Borbeck

65 I

z. Zt. ruhend

1,00 ha

Gristede

136

2012

1,02 ha

Mollberg

Außenbereichssatzung

2019

1,57 ha

Neuenkruge

137

2012

0,54 ha

Nuttel

58, 2. Änd.

2010

0,28 ha

 

58 II

2019

0,39 ha

Gesamt

 

 

7,98 ha

 


Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,9 ha. Die Planung entspricht daher (noch) dem Konzept.

 

Die geplante Grundstücksanzahl (ca. 8) entspricht noch einer maßvollen Eigenentwicklung und ist nicht zwangsläufig auf Zuzug ausgelegt. Sie ist daher mit den Inhalten der übergeordneten Landes- und Regionalplanung grundsätzlich vereinbar.

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wird in der Sitzung vorgestellt werden.

 

Zu diesem TOP wird Frau Abel, NWP, hinzugeladen.


Finanzierung:

 

Der Verwaltungsausschuss hat dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 09.12.2019 den Ankauf von insgesamt vier Grundstücken empfohlen. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens sind daher entsprechend der jeweiligen Flächenanteile von der Gemeinde und vom Antragsteller zu tragen.

 


Anlagen: